- Schutz vor Verlust oder Wertminderung Ihres Designs
- Schutz vor anderen Unternehmen sowie rechtlichen Konflikten plus Folgekosten
- Steigerung des Produkt- und Unternehmenswertes
Die Vorteile des EU-Designschutzes im Detail
Dem Design kommt in puncto Verkaufserfolg eine entscheidende Rolle zu. Denn es kann Emotionen erzeugen, Impulse setzen und Kaufentscheidungen fördern. Außerdem ermöglicht das Design die Abgrenzung zu anderen Marken bzw. Produkten, was dessen Einzigartigkeit und damit Wiedererkennbarkeit und Wert ausmacht. Dürfen aber alle anderen Mitbewerber Ihr Design ebenso nutzen, geht der Wert des Designs für Ihr Unternehmen verloren.
Dem können Sie nur durch einen rechtlichen Schutz, der durch eine entsprechende Beantragung aktiv werden kann, entgegen treten und vorbeugen. Egal, ob es sich um ein Produktdesign, eine Verpackung, eine Tapete oder ein Logo handelt, sobald dieses eine ästhetische Gestaltung besitzt sowie neu und eigenartig ist, können Sie dieses Design als Geschmacksmuster schützen zu lassen. Ihr Design wird ab dem Zeitpunkt seiner Registrierung beim Europäischen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) europaweiten Schutz genießen.
Die Registrierung kann alle 5 Jahre erneuert werden – insgesamt kann das Monopol auf die Form und farbliche Gestaltung Ihres Produkts maximal 25 Jahre anhalten.
Der eingetragene Designschutz/Geschmacksmusterschutz gewährt Ihnen das ausschließliche Recht, Ihr registriertes Design innerhalb Europas zu verwenden. Außerdem können Sie Mitbewerbern innerhalb Europas die Benutzung Ihres Designs untersagen und so die Einzigartigkeit und damit den Wert dieses Designs für Ihr Unternehmen sichern.
Vorteil EU Designschutz im Vergleich zum Markenschutz
Sie können Ihr Design (z.B. Logo oder Signet) nicht nur als eingetragenes Design/Geschmacksmuster sondern auch als Marke registrieren lassen. Dann ist die rechtliche Grundlage für den Schutz Ihres Designs das Markenrecht und nicht das Designgesetz. Dennoch bietet die Registrierung als Muster im Gegensatz zur Markenregistrierung einige Vorteile. So ist der Schutzumfang beim eingetragenns Design/Geschmacksmuster größer und weiterhin gib es hierfür keine Benutzungsschonfrist wie das bei Marken der Fall ist. Denn im Designschutzrecht definieren nicht Waren-, Dienstleistungs- oder Branchenähnlichkeit die Grenzen oder den Rahmen des Schutzes, sondern nur der Gesamteindruck.
Des Weiteren enthält das Registrierungsverfahren eines Designs/Geschmacksmusters keine Widerspruchsfrist, in der Dritte gegen die Registrierung Widerspruch einlegen können, wie das bei einer Marke der Fall ist. Das vereinfacht und verkürzt das Verfahren ungemein.
Nachteil des eingetragenen Designs/Geschmacksmusterschutzes ist allerdings seine zeitliche Limitierung von 25 Jahren. Sie wünschen sich einen längeren Schutz? Dann sprechen Sie uns einfach an. Wir finden den besten Schutz für Ihr Design für Sie: 0431 – 1560 197 20