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Was kostet die Eintragung eines europäischen Design /Geschmacksmuster?

Das eingetragene europäische Design hieß bis Ende 2013 ehemals eingetragenes europäisches Geschmacksmuster. Mit dem eingetragenen europäischen Design erhält der spätere Designinhaber ein Ausschließlichkeitsrecht, nämlich das europäische Design / Geschmacksmuster allein zu benutzen bzw. es später anderen Dritten zu verbieten, das europäische Design  ohne seine Zustimmung zu benutzen. Diese Benutzung definiert sich als Herstellung, Anbieten,  Inverkehrbringen, Einfuhr, Ausfuhr oder dem Gebrauch von Erzeugnissen. Dieses europäische Recht gilt in den einzelnen EU-Staaten, als wenn man dort ein nationales Recht eingetragen hätte. Design können visuell zwei- und dreidimensional darstellbare Muster sein. Diese Designs treten uns dann im Alltag häufig als geschützte Designs der Autohersteller, Mode- und Schmucklabels oder aber auch Möbeldesigns (wer kennt nicht Rolf Benz Sofas oder Hülsta-Regale) und Verpackungsdesigns entgegen. Stellen Sie sich vor, Sie haben einen neuen Nuckel für Babys mit unverwechselbarem Design entwickelt und möchten diesen vor Nachahmern schützen. Genau das kann eine Design und zwar auch europaweit . Wir melden Ihr EU-Design zu Pauschalpreisen, ohne versteckte Kosten europaweit an. Ganz wie Sie es uns andienen.

Kostenlose Erstberatung

Karsten Prehm

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Geschmacksmuster / Design EU
Geschmacksmuster / Designanmeldung Europa

  • Überprüfung der Schutzfähigkeit
  • Erstellung Locarno-Klassifikation für das Muster / Design
  • Korrespondenz mit dem EUIPO
  • Volle Kostenkontrolle durch Pauschalhonorar
  • Sammelanmeldung möglich (50,- EUR* für jedes weitere Muster / Design)

499,- EUR*

*netto zzgl. MwSt. für 1 Muster / Design & 350,- EUR Gebühren des EU-Patentamtes EUIPO

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Vorteile auf einen Blick

  1. Schutz vor Verlust oder Wertminderung Ihres Designs
  2. Schutz vor anderen Unternehmen sowie rechtlichen Konflikten plus Folgekosten
  3. Steigerung des Produkt- und Unternehmenswertes

Die Vorteile des EU-Designschutzes im Detail

Dem Design kommt in puncto Verkaufserfolg eine entscheidende Rolle zu. Denn es kann Emotionen erzeugen, Impulse setzen und Kaufentscheidungen fördern. Außerdem ermöglicht das Design die  Abgrenzung zu anderen Marken bzw. Produkten, was dessen Einzigartigkeit und damit Wiedererkennbarkeit und Wert ausmacht. Dürfen aber alle anderen Mitbewerber Ihr Design ebenso nutzen, geht der Wert des Designs für Ihr Unternehmen verloren.
Dem können Sie nur durch einen rechtlichen Schutz, der durch eine entsprechende Beantragung aktiv werden kann, entgegen treten und vorbeugen. Egal, ob es sich um ein Produktdesign, eine Verpackung, eine Tapete oder ein Logo handelt, sobald dieses eine ästhetische Gestaltung besitzt sowie neu und eigenartig ist, können Sie dieses Design als Geschmacksmuster schützen zu lassen. Ihr Design wird ab dem Zeitpunkt seiner Registrierung beim Europäischen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) europaweiten Schutz genießen.

Die Registrierung kann alle 5 Jahre erneuert werden – insgesamt kann das Monopol auf die Form und farbliche Gestaltung Ihres Produkts maximal 25 Jahre anhalten.

Der eingetragene Designschutz/Geschmacksmusterschutz gewährt Ihnen das ausschließliche Recht, Ihr registriertes Design innerhalb Europas zu verwenden. Außerdem können Sie Mitbewerbern innerhalb Europas die Benutzung Ihres Designs untersagen und so die Einzigartigkeit und damit den Wert dieses Designs für Ihr Unternehmen sichern.

Vorteil EU Designschutz im Vergleich zum Markenschutz

Sie können Ihr Design (z.B. Logo oder Signet) nicht nur als eingetragenes Design/Geschmacksmuster sondern auch als Marke registrieren lassen. Dann ist die rechtliche Grundlage für den Schutz Ihres Designs das Markenrecht und nicht das Designgesetz. Dennoch bietet die Registrierung als Muster im Gegensatz zur Markenregistrierung einige Vorteile. So ist der Schutzumfang beim eingetragenns Design/Geschmacksmuster größer und weiterhin gib es hierfür keine Benutzungsschonfrist wie das bei Marken der Fall ist. Denn im Designschutzrecht definieren nicht  Waren-, Dienstleistungs- oder Branchenähnlichkeit die Grenzen oder den Rahmen des Schutzes, sondern nur der Gesamteindruck.

Des Weiteren enthält das Registrierungsverfahren eines Designs/Geschmacksmusters keine Widerspruchsfrist, in der Dritte gegen die Registrierung Widerspruch einlegen können, wie das bei einer Marke der Fall ist. Das vereinfacht und verkürzt das Verfahren ungemein.

Nachteil des eingetragenen Designs/Geschmacksmusterschutzes ist allerdings seine zeitliche Limitierung von 25 Jahren. Sie wünschen sich einen längeren Schutz? Dann sprechen Sie uns einfach an. Wir finden den besten Schutz für Ihr Design für Sie: 0431 – 1560 197 20

Schützen Sie Ihr Design

Was ist ein eingetragenes Design?

Ein eingetragenes Design -bis 31.12.2013 Geschmacksmuster genannt- ist eine sogenannte ästhetische Gestaltung, also ein Design, das vor dem Ge- und Missbrauch durch andere geschützt ist. Dieser Designschutz/Geschmacksmusterschutz ist also ein Designschutz, welcher sowohl Waren- und Produktverpackungen (oder Teile davon) als auch Logos schützt.

Wie eine Marke auch wird das eingetragene Design/Geschmacksmuster ebenfalls in Waren-Klassen eingetragen – nach der Internationalen Locarno-Geschmacksmuster-Klassifizierung (Locarno-Konferenz 1968). Verwaltet wird das Locarno-Abkommen von der WIPO (World Intellectual Property Organisation).

Die tatsächliche Rechtswirksamkeit eines eingetragenen Designs/Geschmacksmusters wird von den zuständigen Ämtern bei dessen Anmeldung nur rein formal kontrolliert. Darum achten wir vor Anmeldung eines eingetragenen Desings/Geschmacksmusters stets auf gewisse Kriterien, die Voraussetzung für die Rechtswirksamkeit eines Geschmacksmusters sind:

  1. Neu muss das eingetragene Design/Geschmacksmuster sein. Gemeint ist, dass bei Anmeldung kein weitgehend gleiches Design/Geschmacksmuster bereits vorhanden sein darf.
  2. Eigenartig muss das eingetragene Design/Geschmacksmuster ebenfalls sein. Das bedeutet, dass sich das einzutragene Design/Geschmacksmuster aus der Sicht eines Betrachters von anderen deutlich unterscheiden muss.

Der Schutz eines eingetragenen Designs/Geschmacksmusters entsteht abgesehen vom nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster/nicht eingetragenen EU-Design letztlich mit Eintragung ins Register. Wie bei der Markenanmeldung ist Prioritätstag jedoch der Tag der Anmeldung beim betreffenden Amt.

Unsere Leistungen für Ihre EU-Design-Anmeldung im Überblick

  1. Beurteilung der grundsätzlichen Schutzfähigkeit des anzumeldenden Designs
  2. Einteilung der Locarnoklassen für das einzutragene Design**
  3. Fertigung einer Designschutzanmeldung und Übersendung des Antrages an das HABM
    Bei einer Designschutz-Sammelanmeldung berechnen wir je weiteres Muster einen Aufpreis von 50,00 Euro
  4. Führung der Standardkorrespondenz mit dem HABM
  5. Prüfung und Weiterleitung der Empfangsbescheinigung
  6. Übersendung der Designschutz-Urkunde

Gebühren und Dauer des Schutzes für die EU-Anmeldung

Dauer des Schutzes

Der Schutz des EU-Designs besteht 5 Jahre lang. Nach Ablauf dieser Zeit kann weitere 5 Jahre verlängert werden. Dies kann bis zu einer Maximaldauer von 25 Jahren immer so weiter geführt werden. Anschließend erlischt der Schutz.

Gebühren für die Anmeldung

Für die Anmeldung fallen folgende Gebühren an:

  1. eine Grundgebühr für ein einziges Designs oder für das erste Design einer Sammelanmeldung: Eintragungsgebühr von 230 Euro + Bekanntmachungsgebühr von 120 Euro = 350 Euro gesamt.
  2. eine verringerte Gebühr je Design für das zweite bis zehnte Design: Grundgebühr aus 1. plus zusätzliche Eintragungsgebühren von 115 Euro und  zusätzliche Bekanntmachungsgebühren von 60 Euro = 175 Euro gesamt.
  3. eine noch weiter verringerte Gebühr ab dem 11. Design: Grundgebühr aus 1. plus eine zusätzliche Eintragungsgebühr von 50 Euro und eine zusätzliche Bekanntmachungsgebühr von 30 Euro für das 11. Design =  80 Euro gesamt.

Hilfe

Haben Sie Fragen? Wir kennen die Antworten!

Sie haben Fragen zum Markenrecht, zur Markenanmeldung, Recherchen, Designschutz oder einer Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung? Machen Sie es sich einfach und kontaktieren Sie uns unverbindlich bzw. stellen Ihre Frage. Wir helfen Ihnen gerne und Sie sparen Zeit und Nerven.

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