Prehm & Klare Rechtsanwälte vertreten Ihre Angelegenheiten deutschlandweit bei jedem Land- oder Oberlandesgericht bei der Verletzung von Marken und anderen Kennzeichenrechten (z.B. Firmennamensrechte, Titelschutzrechte) im Klageverfahren. Wir haben das für andere Mandanten schon hunderte Mal erfolgreich getan.
Im Marken- und Firmenkennzeichenrecht zählt nur Erfahrung. Wir können diese Erfahrung nachweisen. Wichtig ist, dass der Gegner erkennt, dass Sie von einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei vertreten werden. Die Markenrechtler sind ein enger Kreis von Spezialisten. Uns zählt man dazu. Wir sind bei anderen Kanzleien und den Gerichten bekannt.
Im Angriffsfall sprechen Prehm & Klare Rechtsanwälte für Sie Abmahnungen gegenüber Rechtsverletzern aus, erwirken für Sie in Eilsachen einstweilige Verfügungen und vermitteln in außergerichtlichen Streitigkeiten.
Im Verteidigungsfall überprüfen Prehm & Klare Rechtsanwälte zunächst Ihre Rechtsposition. Sofern z.B. eine Abmahnung gerechtfertigt sein sollte, helfen wir Ihnen richtig zu reagieren, um so unnötige Kosten eines gerichtlichen Verfahrens zu vermeiden. Wir überprüfen die von Ihnen abgeforderte Unterlassungserklärung und optimieren diese für Ihre Belange nach dem rechtlich Möglichen. Sofern die Abmahnung ungerechtfertigt erscheint, fertigen wir für Sie ein entsprechendes Antwortschreiben und hinterlegen Schutzschriften bei den zuständigen Gerichten und dem zentralen Schutzschriftenregister. Sofern Sie bereits eine einstweilige Verfügung erhalten haben, legen wir für Sie Widerspruch ein und vertreten Ihre Position vor Gericht.