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Designverlängerung /Geschmacksmuster verlängern

Sie haben ein eingetragenes Geschmacksmuster und möchten dieses verlängern? Nun, zunächst müssen wir Ihnen mitteilen, dass Geschmacksmuster seit Ende 2013 nicht mehr Geschmacksmuster, sondern eingetragenes Design heißen. Ansonsten ist aber im Wesentlichen alles gleich geblieben. Den Begriff Geschmacksmuster durch eingetragenes Design zu ersetzen, war eigentlich überfällig, da sowieso keiner verstanden hat, warum der Schutz von Gestaltungen nicht Design hieß, sondern etwas mit Geschmack zu tun hat. Naja, über Geschmack lässt sich bekanntlich streiten, über die Verlängerung von Designs jetzt weniger. Wir helfen Ihnen also, Ihr Design zu verlängern und das mit pauschalen Preisen und ohne versteckte Kosten.   

Kostenlose Erstberatung

Karsten Prehm

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Verlängerung Design DE
Verlängerung Geschmacksmuster/Design Deutschland

  • Schutzdauerverlängerung um 5 weitere Jahre
  • Korrespondenz mit dem DPMA
  • Volle Kostenkontrolle durch Pauschalhonorar
  • Fristenmanagement

199,- EUR*

*netto zzgl. MwSt. für 1 Muster / Design & Verlängerungsgebühren des DPMA

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Verlängerung Design EU
Verlängerung Geschmacksmuster /Design Europa

  • Schutzdauerverlängerung um 5 weitere Jahre
  • Korrespondenz mit dem EUIPO
  • Volle Kostenkontrolle durch Pauschalhonorar
  • Fristenmanagement

499,- EUR*

*netto zzgl. MwSt. für 1 Muster / Design & Verlängerungsgebühren des EU-Markenamtes EUIPO

Verlängerung beauftragen

Unser freibleibendes Angebot richtet sich an Industrie, Handel, Handwerk, Gewerbe und Selbstständige.

Geschmacksmuster Verlängerung

Geschmacksmuster/eingetragenes Design verlängern!

Geschmacksmusterschutz = Schutz am eingetragenen Design besteht seit dem Tag der Eintragung des Geschmacksmusters in das jeweilige Geschmacksmusterregister. Spätestens endet der Schutz für ein eingetragenes Geschmacksmuster/eingetragenes Design 25 Jahre nach dem Tag der Anmeldung des Geschmacksmusters.

WICHTIG! Allerdings muss zur Aufrechterhaltung des Geschmacksmusterschutzes/Designschutzes alle 5 Jahre eine Aufrechterhaltungsgebühr gezahlt werden. Diese kommt zur Anmeldegebühr also alle 5 Jahre hinzu. Wird diese Aufrechterhaltungsgebühr nicht fristgerecht an das zuständige Marken- und Patentamt entrichtet, so endet die Schutzdauer des Geschmacksmusters/des eingetragenen Designs und es wird im Geschmacksmusterregister/Designschutzregister gelöscht.

Die Aufrechterhaltungsgebühren bezüglich deutscher Geschmacksmuster/Designs beim DPMA und europäischer Geschmacksmuster/Designs beim HABM/ab März 2016 EUIPO genannt, sind erstaunlicher Weise identisch. Hinsichtlich einer ursprünglichen Geschmacksmustersammelanmeldung/Designsammelanmeldung werden die Verlängerungsgebühren für jedes einzelne Muster dieser ursprünglichen Design-Sammelanmeldung fällig. Hier gibt es keinen Rabatt mehr.

Verlängerung amtliche Gebühren

  • Die Verlängerung des Designs/Geschmacksmusters sollte 6 Monate vor Ablauf erfolgen
  • Verlängerung Geschmacksmuster/eingetragenes Design Gebühr (erste Verlängerung) 90 EUR
  • Verlängerung des Designs/Geschmacksmuster/eingetragenes Design Gebühr (zweite Verlängerung) 120 EUR.
  • Verlängerung des Designs/Geschmacksmuster Gebühr (dritte Verlängerung) 150 EUR.
  • Verlängerung des Designs/Geschmacksmuster Gebühr (vierte Verlängerung) 180 EUR.
  • Erfolgt der Antrag auf Verlängerung nicht rechtzeitig, kann er für die Dauer von Monaten nachgeholt werden.
  • Bei verspäteten Verlängerungsanträgen werden 25% Gebührenaufschlag verlangt. 
Wir denken die Verlängerung Ihres Designs

Hilfe

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