DPMA: Start der E-Akte für Marken

DPMASeit dem 23.03.2015 werden Marken von der Anmeldung bis zur Publikation beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) durchgehend elektronisch bearbeitet. Die Verfahren für die Schutzrechte Patente und Gebrauchsmuster werden bereits seit dem 01.06.2011 komplett elektronisch bearbeitet.

Das DPMA verspricht sich hiervon unter anderem kürzere Bearbeitungszeiten. Die elektronische Schutzrechtsakte stelle auch die Voraussetzungen für die elektronische Aktenabgabe an die Gerichte. Ferner bereite die elektronische Schutzrechtsakte zudem den Weg für einen vollständigen digitalen Datenaustausch mit der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO). Die Akteneinsicht online sei für Marken ab 2016 geplant.

Quelle: Pressemitteilung des DPMA vom 23.03.2015

DPMA: Elektronische Schutzrechtsakte ab März

DPMAAm 23. März 2015 wird das DPMA die Elektronische Schutzrechtsakte für Marken und Geografische Herkunftsangaben einführen.

Alle Verfahren in Markensachen und zu Geografischen Herkunftsangaben werden dann vollständig elektronisch bearbeitet. Das DPMA verspricht sich hiervon unter anderem kürzere Bearbeitungszeiten.

In der Umstellungszeit vom 23. Februar bis 22. März 2015 können sich Einschränkungen ergeben. Ab 23. Februar 2015 werden sämtliche Posteingänge digitalisiert und können grundsätzlich erst ab 23. März 2015 bearbeitet werden.

Im Zeitraum vom 9. bis 22. März ist eine Verfahrensbearbeitung grundsätzlich nicht möglich. Elektronische Markenanmeldungen über DPMAdirekt bzw. DPMAdirektWeb werden allerdings ununterbrochen entgegengenommen (Quelle: DPMA).

Weitere Informationen beim Deutschen Patent- und Markenamt.