Abmahnkosten zahlen, sonst setzt’s was!

Abmahnkosten zahlen, sonst setzt's was!Rechnet sich das Geschäftsmodell Abmahnung doch nicht? Sind die Kriegskassen leer? Gehen die Kanzleien jetzt die harte Tour? Oder wieso berichtete ein Rechtsanwaltskollege soeben folgendes Vorgehen einer Abmahnkanzlei (schlimmes Wort, aber jeder weiß, was gemeint ist):

Einer der großen Player im Filesharing-Abmahngeschäft mahnte namens eines Tonträgerunternehmens wegen angeblichen illegalen Filesharings ab. Doch der Abgemahnte ließ sich auf dieses Spielchen nicht ein, insbesondere übernahm er weder die Abmahnkosten noch zahlte er Schadensersatz.

In solchen Fällen flattert erfahrungsgemäß eine Zahlungsaufforderung nach mehreren Wochen ins Haus. Angeblich die letzte, danach würde der Mandantschaft die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche empfohlen werden.

Doch nicht in diesem Fall.

Stattdessen rief die Sachbearbeiterin der Abmahnkanzlei den Kollegen an. Mit zickigem Tonfall wurde dem Abgemahnten eine Zahlungsfrist gesetzt. Sollte diese verstreichen, werde geklagt. Die Sachlage sei klar, das wisse er genau so gut wie sie.

Wir hören zum ersten Mal davon, dass nunmehr auch eine telefonische Kontaktaufnahme erfolgt. Bisher drängte sich der Eindruck auf, dass in den einschlägigen Kanzleien lediglich Abmahn-Bots arbeiten. Dieser Eindruck ist nun zerstreut.

Nun ist an einem Telefonat nichts einzuwenden. Was dem Kollegen aber übel aufstieß, war die Art und Weise, wie diese Kontaktaufnahme erfolgte. Grob unhöflich, zickig, auf Krawall gebürstet. Dieses Vorgehen rückt das Bild der Abmahnkanzleien nicht in besseres Licht.

(Bildnachweis: http://www.flickr.com/photos/chanchan222/ / CC BY 2.0)

Ruhigstellung der Mandantschaft

Termin beim LG Düsseldorf.

Die Mandantschaft ist mit Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung überzogen worden. Die Parteien sind erbitterte Konkurrenten. Die Stimmung zwischen den Parteien ist vergiftet. Gegenstandswert 150.000,- EUR. Da tritt die gegnerische Anwältin in den Flur.

Sie hat alles, was man braucht. Jedenfalls soviel, um den Geschäftsführer der eigenen Mandantschaft für eine Zeit lang vom anstehenden Termin abzulenken.

Hat ihr aber nichts genutzt. Antrag auf Erlass der eV wurde zurückgewiesen.