Markenportrait: Shomato

Shomato
Registernummer: 302016111847
Anmeldetag: 30.12.2016

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SHOMATO – Ein Fotomagazin der besonderen Art.

Auf Shomato zeigen die beiden Initiatoren, Mareike Suhn und Christian Geisler, nicht nur eigene Fotostrecken zu den Themen People, Places und Travel.

„Wir verstehen uns als eine besondere, als eine einzigartige Plattform für künstlerische Fotografie. Entscheidend ist die Art, wie ein Bild entsteht, wie es wirkt und was es transportiert“.

Emotionen transportieren, Menschen porträtieren und den Betrachter faszinieren – das ist es, was Shomato als modernes Online Fotomagazin erreichen will. Fotografen aus aller Welt können dabei helfen, indem sie eigene Bilderstrecken einreichen. Auf diese Weise können ambitionierte – und vielleicht noch unbekannte – Fotokünstler auf Shomato Bilder veröffentlichen und so die eigene Arbeit einem breiten Publikum präsentieren.

Prehm & Klare Rechtsanwälte bieten ihren Mandanten in diesem Blog die Möglichkeit zur Darstellung ihrer Marken. Für den Inhalt dieses Beitrages zeichnen sich Prehm & Klare Rechtsanwälte nicht verantwortlich.

Warnung vor nicht amtlichen Schreiben: International Trademark Monitoring Organization ITMORG

Unternehmen bieten – teilweise unter behördenähnlichen Bezeichnungen – eine kostenpflichtige Veröffentlichung oder Eintragung in nichtamtliche Register an.

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen dieser Unternehmen wecken teilweise den Anschein amtlicher Formulare.

Sie stehen jedoch in keinem Zusammenhang mit dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum oder der World Intellectual Property Organization.

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen berühren nicht Ihre Markenanmeldung und haben keinen Einfluss auf den Bestand Ihrer Marke.

In diesem Fall wünscht die „International Trademark Monitoring Organization“ von dem Markenanmelder die Zahlung von 1.899 EUR.
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WIPO: Statistik zu Markenanmeldungen 2016

WIPODie WIPO hat die Statistiken zu den Markenanmeldungen nach dem Madrider System (internationale Registrierung) für das Jahr 2016 veröffentlicht. Gegenüber dem Vorjahr ist die Anzahl der Anmeldungen um 7,2 % auf 52.550 gestiegen.

7.741 Anmeldungen stammen aus den USA, 7.551 aus Deutschland, gefolgt von 4.132 aus Frankreich und 3.200 aus China. Mit 150 Anmeldungen stellt L’Oréal den stärksten Anmelder dar, Platz 2 nimmt die britische Glaxo Group (141) vor BMW (117) und Lidl (112) ein.

Quelle: Pressemitteilung der WIPO vom 15.03.2017

Markenportrait: Giffel

Giffel
Registernummer: 302016109189
Anmeldetag: 11.10.2016

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Um die Interessen von kleinen Handwerkern oder Dienstleistern zu vertreten wurde das Netzwerk für Kleinunternehmer Giffel e.V. im Oktober 2017 in Hannover gegründet. Herzstück ist unsere App, mit der ein Unternehmer Rechnungen in fünf Minuten erstellen und versenden kann.

„Giffel“ ist ein zusammengesetztes Wort aus Gilde und Gaffel, und soll symbolisch an die Zünfte im Mittelalter erinnern. Wie eine Zunft möchten wir unsere Mitglieder schützen und unterstützen. Das ist auch der Grund, warum wir die Marke „Giffel“ als Verein betreiben.

Wir arbeiten ehrenamtlich und setzen die Beiträge ausschließlich für unsere Mitglieder ein.“Handwerk verbindet“, und gerade bei den kleinen Unternehmen leisten wir einen wertvollen Beitrag kulturelle oder sprachliche Barrieren zu überwinden.

Unsere Marke „Giffel“ wurde durch das Büro Prehm & Klare zu einem eingetragenen Markenzeichen, und wir bedanken uns außerordentlich für die gute Beratung, und die professionelle Umsetzung von Herrn Rechtsanwalt Prehm und seinem Team.

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In Indien steigen die Gebühren für eine Markenanmeldung um 125 %

Aber dennoch günstig!

Seit dem 06.03.2017 betragen die Gebühren für die Anmeldung einer indischen Marke 9.000 INR (E-Filing, 10.000 INR für eine Anmeldung in Papierform). Gegenüber den früheren Gebühren von 4.000 INR entspricht dies einer Steigerung von 125 %. Trotz der Steigerung bleibt eine Anmeldung verhältnismäßig günstig. 9.000 INR entsprechen 127,40 EUR (Stand 06.03.2017). Vergünstigungen gibt es hingegen für Einzelpersonen, Startups und Kleinunternehmen: Für diese betragen die Anmeldegebühren 4.500 INR (E-Filing, 5.000 INR in Papierform). Wie sich die Gebührenerhöhung auf die Benennung Indiens im Rahmen der Anmeldung einer internationalen Registrierung auswirkt, ist noch nicht bekannt. Derzeit beträgt die individuelle Gebühr für Indien 62 CHF.

Volltext der Trade Mark Rules, 2017: IP India

Markenportrait: team healthy

Team Healthy Logo, vegane Ernährungsberatung, vegan abnehmen, Markenservice
Registernummer: 302016101834
Anmeldetag: 01.03.2016

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Team Healthy – Vegane Online-Ernährungsberatung

Team Healthy ist eine Online-Ernährungsberatung, die sich auf die Umstellung zu einer veganen Ernährung spezialisiert hat. Die Ernährungsberatung richtet sich an alle Leute, die Interesse haben, dauerhaft an Gewicht zu verlieren oder aus gesundheitlichen Gründen auf eine gesunde vegane Ernährung umstellen möchten und dies ganz ohne zu hungern und Kalorien zu zählen.

Gegründet wurde Team Healthy von Jenny Krepp. Die Idee zu Team Healthy hatte Gründerin Jenny Krepp zwar schon 2015, aber wie viele Ideen, brauchte auch diese etwas Zeit, gedanklichen zu reifen und hat eine persönliche Vorgeschichte. Anfang 2013 stellte Jenny quasi über Nacht ihre Ernährung auf vegan um und erlebte eine vollkommene körperliche und geistige Veränderung. „Seitdem ich mich vegan ernähre, fühle ich mich körperlich leichter und geistig klarer. Das hat mich so fasziniert, dass ich seitdem sehr viele wissenschaftliche Bücher zum Thema vegane Ernährung gelesen habe. Nachdem ich an mir selbst erlebt habe, welche Auswirkungen meine Ernährungsumstellung bis heute noch hat, wollte ich meine Erfahrung und Wissen unbedingt weitergeben. Also entschloss ich mich, mich weiterzubilden“.

2016 hat Jenny den „Plant Based Nutrition“ Kurs von Dr. T Collin Campbell (Cornell University – eCornell – USA) abgeschlossen und sieht es als ihre persönliche Mission an, ihr Wissen weiterzugeben und andere Menschen bei ihrem Weg zu einer gesunden veganen Ernährung zu unterstützen. Weitere Informationen zu Team Healthy und zur Geschichte von Team Healthy Gründerin Jenny finden Sie hier.

Nach mehreren Monaten intensiver Arbeit, ging im Februar 2017 die Website von Team Healthy online.

Die Teilnehmer der veganen Ernährungsberatung erfahren eine mehrwöchige Ernährungsumstellung begleitet durch Webinare, Onlinesupport und Motivation durch Ernährungsberaterin Jenny. Im Mitgliederbereich finden sich außerdem nützliche Tools zur Umstellung wie vegane Rezepte, eine Einkaufsliste, ein Wochenplan, wissenswerte und wissenschaftliche Informationen zur veganen Ernährung, Ratschläge und Tipps rund um die Umstellung und ein Forum zum Austausch für alle Teilnehmer.

Team Healthy bietet drei zeitlich unterschiedliche Online-Ernährungsberatungsmodelle an. Diese unterscheiden sich in der Laufzeit von 3, 6 und 12 Monaten. Somit soll gewährleistet werden, dass die Teilnehmer die Laufzeit der Ernährungsberatung auf ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen können.

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Trump, der weltweite Handel und die Auswirkungen auf den Markenschutz

Seit einer Woche ist die neue US-Regierung unter Präsident Donald Trump im Amt, und die ersten präsidialen Erlasse sind öffentlichkeitswirksam unterzeichnet. Sollte Trump an seinen im Wahlkampf propagierten Standpunkten festhalten, so würden diese protektionistischen Tendenzen enorme Auswirkungen auf den weltweiten Handel haben. Speziell für Nationen mit hohem Exportüberschuss im US-Handel könnten die Bedingungen schwerer werden. Neben Kanada, China, Japan und Mexiko zählt aktuell auch Deutschland zu diesen Staaten.

Unabhängig davon, ob und wann es tatsächlich zu Handelserschwernissen kommt, macht heute schon der vorausschauende Blick auf alternative Absatzmärkte Sinn.

Basis für erfolgreiche Handelsbeziehungen ist ein rechtssicherer Markenschutz in den Absatzländern. Dank der Mitgliedschaft im Madrider Markensystem kann der Inhaber einer beim Deutschen Patent- und Markenamt oder dem Europäischen Markenamt registrierten Marke seinen Markenschutz in einer beliebigen Auswahl von 98 Staaten ausdehnen.

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Schadensersatzpflicht des Abmahnenden bei offensichtlich unberechtigter Abmahnung

Eine Abmahnung ist schnell mal ausgesprochen. Grundsätzlich kann ja auch ohne Anwalt abgemahnt werden. Der Abmahnende sollte aber bei offensichtlich unbegründeten Abmahnungen den möglichen Boomerang mit einkalkulieren.

Die in Kennzeichensachen zuständige 12. Zivilkammer des Landgericht Hamburg hat nunmehr in einem Einzelfall beschlossen, dass eine unberechtigte Abmahnung – hier aufgrund einer angeblichen Markenverletzung – zu einer Schadensersatzpflicht des Abmahnenden führen kann. Im konkreten Fall machte der offensichtlich unbegründet Abgemahnte seine bei ihm entstandenen Anwaltskosten geltend.
Im konkreten Fall sah die Kammer eine schuldhafte, ungenügende Aufklärung des wahren Sachverhalts und der daraus resultierenden Rechtslage beim Abmahnenden und wies im Beschlussverfahren gem. § 91a ZPO dem Abmahnenden eine Kostentragungspflicht für die entstandenen Anwaltskosten des Abgemahnten in Höhe von € 1.531,90 zu.

Anmerkung der Redaktion: Dies ist keine Grundsatzentscheidung zur Kostentragungspflicht der Anwaltskosten eines Abgemahnten. Im vorliegenden Fall kam die Kammer aber zu gegenteiligem Ergebnis, da nach ihrer Ansicht die Abmahnung völlig sinnlos, mithin unbegründet war, was ein im Markenrecht geschulter Anwalt sofort bemerkt hätte.

Fazit: Wer Anwaltskosten sparen will und selbst abmahnt, sollte zukünftig auf der Hut sein und die rechtliche Lage unbedingt ausreichend durchdringen können, da er ansonsten damit rechnen muss, die selbst eingesparten Kosten in voller Höhe auf Seiten des abgemahnten Gegners übernehmen zu müssen. Die Anwaltschaft lächelt sicherlich, da die Rechtsauffassung des LG Hamburg zeigt, wie wichtig ein guter Markenrechtler sein kann und in aller Regel auch sein Geld wert ist.
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