Wortmarke
Die Wortmarke ist die häufigste und stärkste Markenform. Im Gegensatz zur Wort-/Bildmarke und zur Bildmarke beinhaltet die Wortmarke keinerlei grafische Bestandteile.
Eine Wortmarke ist in jeder Darstellung geschützt. Eine neue Schriftart oder Farbgebung beeinträchtigt den Markenschutz der Wortmarke nicht. Die Anmeldung einer Wortmarke ist sowohl für
- den Schutzbereich Deutschland
- für die europäische Union
- eine internationale Staatenauswahl möglich.
Neben der Wortmarke sind z.B. auch die Markenformen Wort-/Bildmarke, Bildmarke, dreidimensionale Marke, Farbmarken und Hörmarken möglich.
Wir beraten Sie jedoch nicht nur bei der richtigen Wahl der Markenform, sondern auch bei der Auswahl der Waren und Dienstleistungen, die den Markenschutz als Wortmarke unterliegen sollen.
Im Vorfeld der Anmeldung einer Wortmarke sind zwei grundlegende Fragen zu klären. Einerseits muss die Eintragungsfähigkeit der Wortmarke geprüft werden. Das Patent-und Markenamt kann eine Wortmarken-Anmeldung wegen fehlender Unterscheidungskraft oder Freihaltebedürftigkeit zurückweisen.
Zweiter zentraler Punkt ist die Recherche nach bestehenden älteren Rechten. Eine ältere - im Markenrecht spricht man von Priorität – Marke (Wortmarke oder Wort-/bildmarke) kann der Anmeldung einer eigenen Wortmarke im Wege stehen. Aber nicht nur das Markenregister muss nach möglichen Konfliktmarken durchsucht werden, auch die registrierten Firmennamen sind zu beachten.
Auf Basis der Rechercheergebnisse überprüfen wir ihre Markenstrategie und passen diese dem ermittelten Konfliktpotenzial an.
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Unser freibleibendes Angebot richtet sich an Industrie, Handel, Handwerk, Gewerbe und Selbstständige.
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