Namen schützen lassen
Namen schützen lassen in Deutschland, EU und international
Den Namen schützen lassen kann man durch Anmeldung einer Marke in das Markenregister. Mit Eintragung entsteht schließlich der Namensschutz. Man kann als Marke seinen Künstlernamen genauso schützen lassen wie seinen eigenen bürgerlichen Namen für Waren und Dienstleistungen. Hugo Ferdinand Boss ließ seinen Namen als Hugo Boss sichern. Bekannte (ehemalige) Sportler wie Michael Schumacher, Boris Becker oder Michael Ballack haben auf Ihren Namen natürlich einen Markenschutz begründet und sich den guten Namen schützen lassen.
Sie können in Deutschland Ihren Namen schützen lassen beim Deutschen Patent- und Markenamt. Den europaweiten Namen schützen lassen, kann man beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante. Die WIPO (World Intellectual Property Organization) ist die zuständige Behörde für Internationalen Namen-Schutz nach dem Madrider Markenabkommen.
Namen schützen lassen durch verschiedene Markenformen:
- Namen schützen lassen als Wortmarke
- Namen schützen lassen als Wort-/Bildmarke
Man kann den Namen schützen lassen für ausgewählte Waren- und Dienstleistungsklassen, die der Markenanmelder selbst festlegt.
Die Waren und Dienstleistungen werden in insgesamt 45 Klassen (Nizzaklassen) eingeteilt. Die Klassen 01 bis 34 beinhalten die Waren. Dienstleistungen finden sich in den Klassen 35 bis 45. Dabei erstreckt sich der Namensschutz nicht automatisch auf die gewählte Klasse, sondern lediglich auf die in der Klasse benannten Waren oder Dienstleistungen.
Ein weiteres grundlegendes Prinzip beim Namen schützen lassen ist das so genannte Prioritätsprinzip. Das bedeutet in der Regel, dass die älteste Marke bzw. der älteste Firmenname die besten Namensschutz-Rechte inne hat. Daher ist es im Vorfeld beim Namen schützen lassen / Markenanmeldung notwendig eine Markenrecherche und Firmennamenrecherche durchzuführen, um möglicherweise bereits bestehende Namensschutz-Rechte zu ermitteln. Ältere Namensschutz-Rechte bedeuten allerdings nicht automatisch, dass eine eigene Marke nicht eingetragen werden kann. Durch geschickte Klassenauswahl und Formulierung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses lassen sich einige Konfliktpotenziale beim Namen schützen lassen umgehen. Das ist dann die Aufgabe des Markenrechtsspezialisten.
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