Markeneintragung International (IR-Marke) 1.799,00 EUR*
Internationaler Markenschutz durch IR-Marke
Auf Basis einer Heimatmarke ist die Internationalisierung des Markenschutzes für die Unterzeichnerstaaten des Madrider Markenabkommens (MMA) und des Protokolls des Madrider Markenabkommens (PMMA) möglich.
Ihre Vorteile der internationalen Markeneintragung (IR-Marke):
- Sie erspart dem Anmelder die parallele Eintragung nationaler Marken in den verschiedenen Mitgliedsstaaten.
- Nach der Markeneintragung genießt die internationale Marke (IR-Marke) in jedem beantragtem Land ebenso Markenschutz, als wäre sie dort unmittelbar hinterlegt worden.
- Wird in einem der gewählten Länder die IR-Markeneintragung rechtskräftig zurückgewiesen, so bleibt - im Gegensatz zur EU-Gemeinschaftsmarke - der Markenschutz in den übrigen gewählten Ländern bestandskräftig.
- Die Schutzdauer der IR-Marke selbst beträgt zehn Jahre gerechnet vom Tag Anmeldung an und kann beliebig oft verlängert werden.
Prehm & Klare Rechtsanwälte bringen Ihre internationale Markeneintragung bei der World Intellectual Property Organization (WIPO) in Genf zur IR-Anmeldung. Im Rahmen dieser IR-Markenanmeldung erbringen wir für Sie nachfolgende Leistungen:
- Besprechung und Beratung der individuellen Markenstrategie der IR-Markeneintragung
- Beurteilung der Schutzfähigkeit der internationalen Markeneintragung
- Ermittlung der entstehenden amtlichen Gebühren der WIPO
- Erstellung eines Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses der IR-Markeneintragung
- inkl. Übersetzung und Anpassung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses der Basismarke ins Englische
- Fertigung der Anmeldung der internationalen Markeneintragung in bis zu 15 Staaten und Übersendung des Antrags an das Deutsche Patent- und Markenamt
- Führung der Korrespondenz mit dem Deutschen Patent- und Markenamt und der WIPO
- Prüfung und Weiterleitung der Empfangsbescheinigung
- Überwachung der Zahlungsfristen
- Aktive Sachstandsüberwachung
- Übersendung der Markenurkunde
- Überwachung der Widerspruchsfrist
- Tätigkeit bei Androhung einer Eintragungszurückweisung oder im Widerspruchsverfahren werden in Absprache gesondert nach Pauschalhonorar berechnet
- Mandantenbetreuung während des gesamten Anmeldeverfahrens
- Teilabrechnung bei vorzeitiger Mandatsbeendigung nach Maßgabe der bis dahin erbrachten Leistungen.
Bitte übermitteln Sie uns für die Anmeldung einer Wort-/Bildmarke oder Bildmarke eine entsprechende Grafik über das untenstehende Upload-Feld.
** sofern Sie nach Erstellung des Klassenverzeichnisses, jedoch vor Einreichung der Markenanmeldung durch Prehm & Klare Rechtsanwälte beim zuständigen Markenamt zu dem Schluss kommen sollten, Ihre Markenanmeldung doch nicht durchführen lassen zu wollen, liquidieren wir für unsere bis dahin erbrachte Dienstleistung den ermäßigten Betrag von 199,- EUR*.
* Alle Preise verstehen sich in EUR zzgl. gesetzlicher MwSt. - Unser freibleibendes Angebot richtet sich an die Industrie, Handel, Handwerk, Gewerbe und selbstständig Tätige.
* Exklusive der Gebühren, die beim zuständigen Patent- und Markenamt entrichtet werden müssen. Die Anmeldung einer Marke garantiert nicht die Eintragung einer Marke. Eine eingetragene Marke hat eine Schutzdauer von 10 Jahren. (siehe auch unsere allg. Informationen zur Eintragung einer Marke)
Sollten Sie außerhalb der standardisierten Dienstleistungsangebote, die Sie auf unserer Homepage finden, weitergehenden Beratungsbedarf haben, oder nicht die passende Dienstleistung in unserem Angebot finden, sollten Sie einen Spezialauftrag starten.