EU Marke schützen lassen

EU-Marke schützen lassen

Der beste Schutz für Ihre Gemeinschaftsmarke

Setzen Sie in puncto „europäische Marke sichern“ auf die Spezialisten für Markenrecht und profitieren Sie von den Vorteilen einer Markenanmeldung bei Prehm & Klare Rechtsanwälte:

  1. Höchste Geschwindigkeit durch elektronische Anmeldung
  2. Vergünstigte Anmeldegebühren
  3. Volle Kostenkontrolle durch Pauschalhonorare

999,- Euro netto, zzgl. MwSt. & 900,- Euro Gebühr des HABM für 3 Klassen.

Unser freibleibendes Angebot richtet sich an die Industrie, Handel, Handwerk, Gewerbe und selbstständig Tätige.

Platzierungen

Klicken, um den Bericht als PDF herunterzuladen
Klicken, um den Bericht als PDF herunterzuladen
Klicken, um den Bericht als PDF herunterzuladen

Oder wollen Sie eine Deutsche Marke anmelden?

Melden Sie eine Deutsche Wort-Marke an.

299,- Euro netto, zzgl. MwSt. &
290,- Euro Amtsgebühr des DPMA für 3 Klassen.

Zur DE-Markenanmeldung

  • Vorteile EU-Marke
  • Risiken vermeiden
  • Ablauf der Anmeldung
  • Definitionen

Vorteile der EU-Marke auf einen Blick:

  1. Die Gemeinschaftsmarke gilt überall in der Europäischen Union
  2. Inhaber erhält die ausschließliche Rechte an der europäischen Marke
  3. Verfahren zum „EU-Marke registrieren“ vereinfacht
  4. Dadurch geringere Kosten
  5. Gemeinschaftsmarke ergänzt den nationalen Schutz
  6. Priorität durch ältere bereits vorhandene Marke beanspruchbar
  7. Benutzungsanforderungen sind leicht zu erfüllen
  8. Verletzungsklagen können im eigenen Land angestrengt werden
  9. Rechtsübergang / rechtsgeschäftliche Übertragung möglich
  10. Älteres Recht auch gegenüber neuen nationalen Marken
  11. Bei EU-Erweiterung werden die Rechte automatisch in den neuen Staaten aktiv

Die Vorteile einer europäischen Marke im Detail

Eine Gemeinschaftmarke sichern zu lassen, hat viele Vorteile. Zum Beispiel dadurch, dass das „EU-Marke anmelden“ automatisch für alle Mitgliedsstaaten der europäischen Union geschieht. Das „europäische Marke registrieren“ muss also nicht in und für  jedes Land extra geschehen. Das vereinfacht nicht nur das Anmelde- und Registrierungsverfahren, sondern senkt natürlich auch die Kosten für das „Gemeinschaftsmarke anmelden“ erheblich. Wird Ihre Gemeinschaftsmarke registriert, gilt auch diese Registrierung automatisch für alle (momentan) 28 Mitgliedsstaaten und der Markeninhaber erhält ausschließliche und vor allem ältere Rechte für diese Marke in all diesen Staaten. Wird also nach Ihnen eine konkurrierende, aber jüngere Marke auf nationaler Ebene angemeldet, besitzt die Ihre dennoch die älteren Rechte. Umgekehrt können Sie einen bereits bestehenden Schutz einer nationalen Marke durch eine Eintragung einer europäischen Marke mit den gleichen Waren- und Dienstleistungsklassen ergänzen lassen. Für diese Gemeinschaftsmarke können Sie dann sogar die Priorität dieser älteren nationalen (aber auch einer internationalen) Marke beanspruchen.

Die Benutzungsanforderungen an eine europäische Marke sind relativ leicht zu erfüllen: So muss eine EU-Marke innerhalb von 5 Jahren „ernsthaft in der Gemeinschaft genutzt werden“. Diese Anforderung ist allerdings auch dann schon erfüllt, wenn die Marke lediglich in einem Mitgliedsstaat oder sogar nur in einem Teil dieses Mitgliedsstaates genutzt wurde.

Auch die Möglichkeit der Klageerhebung wegen Verletzung Ihrer Rechte als Inhaber einer europäischen Marke ist insofern vereinfacht, dass Sie länderunabhängig klagen können. Das heißt, sie können sich einfach an eines der in Ihrem Land befindlichen Gemeinschaftmarkengerichte wenden und müssen nicht in dem Land der Rechtsverletzung direkt klagen. Die Urteile dieser Gemeinschaftsmarkengerichte gelten dann auch in der gesamten Europäischen Union.

Desweiteren kann Ihre Gemeinschaftsmarke Gegenstand eines Rechtsübergangs sein und für diese können außerdem Lizenzen vergeben werden.

Beratungsbedarf?

Sie haben noch Fragen zum Thema „europäische Marke schützen“? Dann setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung: 0431 – 560 197 20

Warum Recherchen vorm „EU-Marke anmelden“ so wichtig sind

im Überblick:

  1. Bei Ähnlichkeit mit älterer EU-Marke informiert das europäische Markenamt den Markeninhaber à Konflikt
  2. Wenn Anmeldung in einem EU-Land scheitert, scheitert die gesamte Markenanmeldung
  3. Prioritäten können dadurch verloren gehen
  4. Kosten für die Markenanmeldung sind verloren
  5. Anmeldung als nationale Marke bei jedem einzelnen EU-Staat zu teuer und aufwendig

im Detail:

Bei der Anmeldung einer deutschen Marke prüft das zuständige Amt nicht, ob bereits ältere Rechte bestehen, die dem „Marke sichern“ entgegen stehen könnten. Wenn Sie hingegen eine europäische Marke anmelden lassen möchten, sollten Sie vorher unbedingt wissen, dass das hierfür zuständige Amt (das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante) die Ähnlichkeit zu älteren EU-Marken der 12 Old-Europe prüft. Wird eine Verwechslungsfähigkeit mit einer dieser EU-Marken festgestellt wird der Markenrechtsinhaber mit den älteren Rechten informiert. Nun muss sich geradezu ein Konflikt anbahnen. Und da Sie die jüngeren Rechte besitzen, ist der Ausgang dieses Konflikts fast klar: Ihre EU-Marke wird wahrscheinlich scheitern. Und selbst, wenn der Markenrechtsinhaber mit den älteren Rechten nur eine nationale Marke inne hat, scheitert Ihre Marke für die gesamte EU. Denn hier gilt: Entweder für alle Staaten oder für keinen. Leider verlieren Sie durch das Scheitern Ihrer Gemeinschaftsmarke nicht nur die bereits geleisteten Kosten, sondern möglicherweise auch das Prioritätsdatum für eine weitere Anmeldung.

Natürlich könnten Sie nun versuchen, Ihre Marke als nationale Marke in allen EU-Staaten separat anzumelden. Doch das ist so teuer und aufwendig, dass wir nur davon abraten können.

Wie Sie ein solches Szenario verhindern können
Wenn die Konsequenzen derart groß sind, stellt sich natürlich schnell die Frage danach, wie ein Scheitern Ihrer EU-Markenanmeldung verhindert werden kann. Die Antwort ist recht einfach: nur durch eine professionelle, gewissenhafte und umfassende Recherche im Vorfeld Ihrer Anmeldung – durch Experten des Markenrechts wie Prehm & Klare Rechtsanwälte: Denn wir wissen, wo wir suchen müssen und wonach wir suchen müssen, um Gemeinschaftsmarken mit älteren Rechten aufzustöbern, bevor es für Ihre europäische Marke zu spät ist. Sie müssen nur entscheiden, wie umfangreich unsere Recherchen sein sollen: Wir bieten Ihnen im Paket 999,- EUR eine Identitätsrecherche, welche allein die Marken erfasst, die der Ihren absolut gleichen. Oder Sie können bei uns auch eine Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche buchen, die auch ähnliche Marken ausfindig macht im Paket für 2.599,- EUR an - fragen Sie uns. Denn auch eine zu große Ähnlichkeit kann Ihre Gemeinschaftsmarke scheitern lassen. Durch unsere Erfahrung können wir einschätzen, wie groß die Ähnlichkeit sein darf bzw. ab wann sie zu groß ist.

Beratungsbedarf?

Sie haben noch Fragen zum Thema „europäische Marke schützen“? Dann setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung: 0431 – 560 197 20

Die Bestandteile der Gemeinschaftsmarkenanmeldung

im Überblick:

  1. Identitätsrecherchen oder gegen Aufpreis zusätzliche Ähnlichkeitsrecherchen
  2. Erstellung des Klassenverzeichnisentwurfs
  3. Erstellung der Gemeinschaftsmarkenanmeldung
  4. Einreichung der Anmeldung beim HABM
  5. Prüfung
  6. Recherchen des HABM
  7. Veröffentlichung der Marke und Widerspruchsfrist
  8. Eintragung der europäischen Marke

im Detail:

Wie unter „Risiken vermeiden“ bereits dargestellt, sind die Risiken einfach zu groß, das „Gemeinschaftsmarke anmelden“ ohne vorherige Recherche vorzunehmen. Darum ist zumindest eine einfache Recherche (Identitätsrecherche) immer Teil unserer Betreuungsangebote für das „Gemeinschaftsmarke registrieren lassen“.

Haben die Recherchen keine Ergebnisse in Hinsicht auf bereits vorhandene ältere Marken ergeben, widmen wir uns der Erstellung des Klassenverzeichnisentwurfs, in dem festgelegt wird für welche Waren- und Dienstleistungsklassen der europaweite Schutz gelten soll. Anschließend legen wir Ihnen den Klassenverzeichnisentwurf vor. Wenn Sie keine Beanstandungen haben, kann es sofort weitergehen mit der Anmeldung beim HABM, dem Europäischen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt- kurz EU-Markenamt. Hierbei achten wir für Sie darauf, dass diese auch formgerecht geschieht.

Die Prüfung des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt und deren Recherchen bis zum „EU-Marke eintragen“ nehmen etwa 6 Monate in Anspruch. Sofern kein Widerspruch eingeht. Denn nach Veröffentlichung der europäischen Marke haben Dritte die Möglichkeit innerhalb von 3 Monaten Widerspruch einzulegen. (Diese Frist ist schon in die 6 Monate Bearbeitungszeit des HABM integriert.)

Beratungsbedarf?

Sie haben noch Fragen zum Thema „EU-Marke schützen“? Dann setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung: 0431 – 560 197 20

Was ist eine „Marke“?

Die Marke ist ein rechtlich geschütztes Zeichen (zum Beispiel ein Firmen- oder Produktname oder ein Logo), das zwischen Angeboten, Waren oder Dienstleistungen unterschiedlicher Unternehmen differenzieren soll. Ein Markenrecht erhalten Sie, wenn Sie eine Marke beim zuständigen Amt anmelden und registrieren lassen (für Deutschland ist das das Deutsche Patent- und Markenamt [DPMA] – um eine EU-Marke anmelden zu können, können Sie sich außerdem an das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt [HABM] wenden). Früher wurde das rechtlich geschützte Zeichen als „Warenzeichen“ bezeichnet. Da hierunter aber nicht nur Waren sondern auch Dienstleistungen fallen, wurde das „Warenzeichen“ im Zuge der Markenrechtsreform Mitte der 90er Jahre durch die „Marke“ ersetzt.

Und was genau ist eine Gemeinschaftsmarke / europäische Marke / EU-Marke?

Eine Gemeinschaftsmarke bzw. eine europäische Marke ist eine Marke, welche in der ganzen Europäischen Union Gültigkeit hat. Eine europäische Marke eintragen lassen, können Sie beim HABM gemäß den Bestimmungen der Gemeinschaftsmarkenverordnung. Die europäische Marke ist 10 Jahre lang gültig und kann danach unbeschränkt jeweils um weitere 10 Jahren verlängert werden. Die EU-Marke gewährt das Recht der ausschließlichen Nutzung für den Markeninhaber und die Möglichkeit, Dritten die Nutzung zu untersagen.

Beratungsbedarf?

Sie haben noch Fragen zum Thema „EU-Marke sichern“? Dann setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung: 0431 – 560 197 20

Mandanten über uns

„Die Ergebnisse der Markenrecherche von Prehm & Klare machten uns klar, dass Googeln nicht ausreicht. Gut, dass wir die Kanzlei engagiert hatten.“ Heiko Fuhrmann, Kiel

„Prehm & Klare sind für uns die erste Wahl, wenn es um die Markenanmeldung unserer neuen Produkte geht.“ Bertha K., Hamburg

„Unser Name ist unser Kapital. Darum ließen wir ihn als Marke schützen. Die Betreuung durch Prehm & Klare war großartig!“ Herdis Hiller, Langwedel