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Verlängerung von Geschmacksmustern und Designs

Wie lange gilt mein eingetragenes Geschmacksmuster / Design und kann ich es verlängern?

Der Schutz des eingetragenen Designs / Geschmacksmusters entsteht (gilt nur nicht für EU-Benutzungsdesigns) mit Eintragung ins Register, wobei natürlich der Anmeldetag als Prioritätstag noch wichtiger ist. Die Schutzdauer des eingetragenen Designs/Geschmacksmusters kann bis 25 Jahre anhalten, wenn man es regelmäßig verlängert. Die amtliche Anmeldegebühr wird zunächst für 5 Jahre bezahlt. Danach muss allerdings jeweils alle weitere 5 Jahre eine Aufrechterhaltungsgebühr entrichtet werden, so dass der Schutz des Geschmacksmusters / Designs weiter besteht. Wird diese Gebühr nicht rechtzeitig entrichtet, verfällt der Schutz und es erfolgt automatisch nach Ablauf der letzten Frist eine Löschung aus dem Designregister. Sofern Sie Ihr Geschmacksmuster / Design also benötigen, sollten Sie es z.B. durch uns verwalten lassen. Wir erinnern Sie rechtzeitig vor Ablauf der 5 Jahre immer wieder erneut an die anstehende Verlängerung und führen dies führ Sie durch.

Kostenlose Erstberatung

Karsten Prehm

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Verlängerung Design DE
Verlängerung Geschmacksmuster/Design Deutschland

  • Schutzdauerverlängerung um 5 weitere Jahre
  • Korrespondenz mit dem DPMA
  • Volle Kostenkontrolle durch Pauschalhonorar
  • Fristenmanagement

199,- EUR*

*netto zzgl. MwSt. für 1 Muster / Design & Verlängerungsgebühren des DPMA

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Verlängerung Design EU
Verlängerung Geschmacksmuster /Design Europa

  • Schutzdauerverlängerung um 5 weitere Jahre
  • Korrespondenz mit dem EUIPO
  • Volle Kostenkontrolle durch Pauschalhonorar
  • Fristenmanagement

499,- EUR*

*netto zzgl. MwSt. für 1 Muster / Design & Verlängerungsgebühren des EU-Markenamtes EUIPO

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Unser freibleibendes Angebot richtet sich an Industrie, Handel, Handwerk, Gewerbe und Selbstständige.

Geschmacksmuster / Design Verlängerung beim DPMA und EUIPO

Geschmacksmuster / Design verlängern!

Geschmacksmusterschutz (seit 2014 Designschutz genannt) besteht seit dem Tag der Eintragung des Designs / Geschmacksmusters in das jeweilige Geschmacksmusterregister /jetzt Designschutzregister. Spätestens endet der Schutz für ein eingetragenes Geschmacksmuster / Designs 25 Jahre nach dem Tag der Anmeldung des Geschmacksmusters.

WICHTIG! Allerdings muss zur Aufrechterhaltung des Geschmacksmusterschutzes /Designschutzes alle 5 Jahre eine Aufrechterhaltungsgebühr gezahlt werden. Diese kommt zur Anmeldegebühr also alle 5 Jahre hinzu. Wird diese Aufrechterhaltungsgebühr nicht fristgerecht an das zuständige Marken- und Patentamt entrichtet, so endet die Schutzdauer des Geschmacksmusters / Designs und es wird im Register gelöscht.

Die Aufrechterhaltungsgebühren bezüglich deutscher Geschmacksmuster /Designs beim DPMA und europäischer Geschmacksmuster beim HABM / ab 23.03.2016 EUIPO sind erstaunlicher Weise identisch. Hinsichtlich einer ursprünglichen Geschmacksmustersammelanmeldung /Designschutzsammelanmeldung werden die Verlängerungsgebühren für jedes einzelne Muster /Design dieser ursprünglichen Sammelanmeldung fällig. Hier gibt es keinen Rabatt mehr.

Verlängerung amtliche Gebühren

  • Verlängerung Design / Geschmacksmuster Gebühr (erste Verlängerung) 90 EUR
  • Verlängerung Design / Geschmacksmuster Gebühr (zweite Verlängerung) 120 EUR
  • Verlängerung Design /Geschmacksmuster Gebühr (dritte Verlängerung) 150 EUR
  • Verlängerung Design / Geschmacksmuster Gebühr (vierte Verlängerung) 180 EUR
Ihr Designschutz muss alle 5 Jahre verlängert werden

Hilfe

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