Häufig gestelle Fragen

  1. Was gehört zu einer Markenanmeldung?
    Im Ideal-Fall die Markenrecherche und die Firmennamenrecherche, die Prüfung der Schutzfähigkeit Ihrer Marke, die Einteilung in die Nizza-Klassen des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses, die Festlegung der Markenart und des Wirkungsradius'.
  2. Warum sollte ich vor der Anmeldung eine Recherche durchführen lassen?
    Weil das zuständige Amt, welches Ihre Markenanmeldung entgegen nimmt, nicht überprüft, ob diese Marke oder ein verwechslungsfähiger branchengleicher Firmenname bereits existiert. Gibt es tatsächlich bereits eine solche Marke oder Firmennamen, begehen Sie eine Markenrechtsverletzung. Das kann sehr teuer werden.
  3. Warum benötige ich Prehm & Klare für eine Markenanmeldung?
    Weil wir wissen, worauf zu achten ist, um durch die Markenanmeldung einen wirklich effektiven Schutz für Namen oder Logo zu erhalten. So können wir Sie vor kostspieligen Markenrechtskonflikten bewahren und die Markenanmeldung so schnell und kosteneffizient wie möglich durchführen.
  4. Was kann geschehen, wenn ich mein Logo/meinen Namen nicht als Marke anmelden lasse?
    Eventuell ist Ihr Logo/Ihr Name bereits als Marke registriert oder als Firmenname in Benutzung, ohne dass Sie es wissen. Benutzen Sie diese Marke, begehen Sie eine Markenrechtsverletzung und dürfen Ihr Logo/Ihren Namen nicht weiter benutzen. Oder ein Mitbewerber lässt Ihr Logo/Ihren Namen als eigene Marke schützen und verbietet Ihnen anschließend die Benutzung. In jedem Fall folgen auf den Verlust des Logos/des Namens und den damit verbundenen Werten die Kosten für eine Neukreation nebst sämtlichen Folgekosten wie z.B. die Neuanschaffung von Repräsentations- und Werbemitteln. Bei einem markenrechtlichen Konflikt können Sie zusätzlich dazu verklagt werden, Lizenzgebühren oder Schadensersatz für die unrechtmäßige Nutzung zu zahlen.
  5. Wie reagiere ich auf eine Abmahnung?
    Es gibt vier Möglichkeiten, wie Sie auf eine Abmahnung reagieren können:
    1. Sie können die Abmahnung akzeptieren, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und die geforderten Abmahnkosten zahlen.
    2. Sie können die geforderte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zwar unterzeichnen, doch sowohl die Anerkenntnis einer Rechtspflicht (gleichwohl rechtsverbindlich) als auch die Kosten zurückweisen.
    3. Sie können die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht unterzeichnen. 
    4. Sie können eine Gegenabmahnung bzw. eine Negative Feststellungsklage in Auftrag geben.

Um entscheiden zu können, welche Reaktion in Ihrem individuellen Fall sinnvoll ist, sollten Sie unbedingt einen spezialisierten Rechtsanwalt einschalten. Denn reagieren Sie falsch – und das auch nur im Detail – erhöhen sich die Kosten meist erheblich.