AGB Allgemeine
Auftragsbedingungen für Recherchen
Die Rechercheaufträge des Auftraggebers
werden durch Prehm & Klare Rechtsanwälte (im folgenden
RAe) ausschließlich im Auftrag an ausgewählte Dritte
Recherchedienste weiter- gegeben. Eine ausführliche Rechtsberatungsleistung
ist in dem Auftragsverhältnis nicht enthalten und muss
explizit vereinbart werden. Für diese Recherchebeauftragung
werden unsere allgemeinen Auftragsbedingungen für Recherchen
unabdingbarer Vertragsbestand- teil. Andere allgemeine Geschäftsbedingungen,
die diesen Auftragsbedingungen entgegen- stehen, sind nicht
verbindlich und werden unter keinen Umständen stillschweigend
Vertrags- bestandteil.
§ 1 Aufträge für Recherchen
werden über die RAe Formulare online, telefonisch oder
schriftlich durch den Auftraggeber erteilt. Telefonische Aufträge
bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Die Ergebnisse werden über Recherchestatements per Email
dem Auftraggeber zugestellt oder im Falle der Express-Aufträge
per Email oder per Telefax übermittelt.
§ 2 Die RAe greifen für den Kunden
über ausgewählte Recherchedienstleister auf Datenbanken
zurück, die für zuverlässig gehalten werden.
Für diese von Dritten gelieferten Daten wird hinsichtlich
Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit keine
Gewähr übernommen. Aufgrund der Abhängigkeit
der Datenbankanbieter von der Datenlieferung der Patent- und
Markenämter kann ein tagesaktueller Stand nicht gewährleistet
werden. Ferner kann auch die Einpflegung dieser Daten in den
Datenbestand der Datenbankanbieter zu weiteren Verzögerungen
führen.
Für die Recherchen wird auf Quellen, wie insbesondere
das Internet, zurückgegriffen, die keinen dauerhaften
Zustand oder Lücken aufweisen können und einem stetigen
Wandel unterliegen. Insofern kann für die Recherchestatements hinsichtlich
Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit von
den RAe keine Gewähr übernommen werden.
Ebenso wenig sichern die RAe zu oder übernehmen
eine Gewährleistung dafür, dass durch die Recherchen
bestimmte Ergebnisse erzielt werden können.
§ 3 Die Rechte an den Rechercheergebnissen
stehen dem Auftraggeber zu, sofern die RAe keine Zurückbehaltungsrechte
geltend machen und soweit nicht die Rechte Dritter berührt
werden.
§ 4 Der Auftraggeber verpflichtet sich
bei den Ähnlichkeitsrecherchen zu prüfen, ob die
verwendeten Suchbegriffe sachgerecht und umfassend ausgewählt
wurden. Sollte der Auftraggeber auf Basis der Angaben zur
durchgeführten Recherche der Auffassung sein, dass die
Suche auszudehnen ist, werden die RAe dies ohne zusätzliche
Kosten für den Auftraggeber beim Recherchedienstleister
veranlassen und die zusätzlichen Suchergebnisse per Email
oder Telefax übermitteln. Unterlässt der Auftraggeber
die vorstehende Prüfung und die unverzügliche Mitteilung,
stellt der Auftraggeber die RAe insoweit von einer weiteren
Leistung und jeglicher, sich aus der Nichtausdehnung der Suche
ergebender möglichen Haftung frei.
§ 5 Die Haftung der RAe aus dem
Auftragsverhältnis für fahrlässig verursachte
Schäden wird für jeden Einzelfall auf € 1.000.000,00
gem. § 51 a I Nr.2 BRAO begrenzt.
Die RAe haften jedoch nicht für die von Dritten übermittelten
Informationen und Daten und zwar weder für deren Vollständigkeit,
Richtigkeit oder Aktualität noch dafür, dass sie
frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig
handelt, indem er die Informationen übermittelt.
Für Störungen in den Leitungsnetzen des Internets
sowie Server- und Softwareproblemen Dritter sind die RAe nicht
verantwortlich und nicht haftbar. Die Leistungen der RAe werden
so erbracht, wie sie aktuell vorliegen, ohne dass irgendwie
ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherungen, insbesondere
nicht hinsichtlich des Bestehens von Urheberrechten oder sonstigen
Rechten, der Tauglichkeit oder Eignung für einen bestimmten
Zweck gegeben werden.
Die Lieferung und der Versand der Rechercheergebnisse erfolgt
auf Risiko des Auftraggebers.
Die gelieferten Rechercheergebnisse bleiben bis zur vollständigen
Bezahlung durch den Auftraggeber Eigentum des Recherchedienstleisters.
Alle Urheberrechte bleiben vorbehalten. Alle Dienste sind
nur für den Eigenbedarf des Auftraggebers bzw. im Falle
der Informationsvermittlung für den Eigenbedarf seines
Auftraggebers bestimmt. Vervielfältigung, Verbreitung
und Nachdruck zum Zwecke weiterer kommerzieller Nutzung sind
untersagt.
§ 6 Sofern Angaben zur Bearbeitungszeit der Recherchedienstleistungen
durch die RAe gemacht werden, sind diese als angegeben Näherungswerte
anzusehen. Sind Verzögerungen bei Auftragserteilung und
–weitergabe an den Recherchedienstleister absehbar,
verständigen die RAe den Auftraggeber über die voraussichtliche
Verzögerung der Bearbeitung. Bei Eintritt höherer
Gewalt oder bei von Informations-Zulieferern und Telekommunikationsdienstleistern
zu vertretenden Verzögerungen bzw. Unterbrechungen in
der Weitergabe von Informationen verlängert sich die
Bearbeitungsdauer. Für Folgen, die sich aus einer dadurch
verzögerten Bearbeitungszeit ergeben, übernehmen
die RAe keine Haftung.
§ 7 Falls nicht ausdrücklich schriftlich
etwas anderes vereinbart wird, gelten die den RAe unterbreiteten
Informationen als vertraulich. Die RAe als Dienstleister weisen
gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz darauf
hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung
durch sie auf Datenträgern gespeichert, genutzt und verarbeitet
werden. Soweit sich die RAe der Dienste Dritter zur Erbringung
der angebotenen Leistungen bedienen, sind die RAe berechtigt,
die Auftraggeberdaten offenzulegen, wenn dies für die
Sicherstellung der Vertragsdurchführung erforderlich
ist. Der Auftraggber erklärt sich hiermit einverstanden.
Die RAe weisen zusätzlich auf die Datenschutzbestimmungen
hin.
§ 8 Erfüllungsort der Dienstleistung
ist Kiel.
§ 9 Als Gerichtsstand wird Kiel vereinbart,
sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann i.
S. d. HGB handelt.
§ 10 Alle Verträge unterliegen deutschem
Recht.
§ 11 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
dieser Auftragsbedingungen berührt die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen und des jeweiligen Vertrages als
ganzen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich in diesem
Fall, unverzüglich eine rechtswirksame Regelung herbeizuführen,
die dem wirtschaftlich gewollten Zweck der unwirksamen Regelung
möglichst nahe kommt.
Alle Änderungen und Ergänzungen dieser Auftragsbedingungen
haben schriftlich zu erfolgen und sind an die dem Vertragspartner
zuletzt bekannt gegebene Anschrift zu richten. Auch eine Vereinbarung,
die diesbezüglich das Erfordernis der Schriftform aufhebt,
hat schriftlich zu erfolgen.
Diese allgemeinen Recherchebedingungen ersetzen alle vor Abschluss
eines Vertrages getroffenen Vereinbarungen und Absprachen
und regelt das Verhältnis zwischen den Parteien abschließend,
soweit nicht schriftliche Ergänzungen zu einem Vertrag
vorgenommen werden, die zum Bestandteil des Vertrages erklärt
werden.

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