AGB Allgemeine
Mandatsbedingungen
Andere allgemeine Geschäftsbedingungen,
die diesen Auftragsbedingungen entgegenstehen, sind nicht
verbindlich und werden unter keinen Umständen stillschweigend
Vertragsbestand- teil.
Mandatierung
Prehm & Klare Rechtsanwälte bieten
Ihnen über das markenservice.net die wichtigsten
Standarddienstleistungen um Marken, Markenrecht und Unternehmensinformationen.
Bei den dort angegebenen Preisen handelt es sich um außergerichtliche,
pauschale Honorare gem. § 4 Abs. 2 RVG, die eine ausführliche
individuelle Rechtsberatung, ausnehmlich der Komplettpaketdienstleistungen
über das Internet oder über das Telefon nicht einschließen.
Sollten wir auf Grund Ihrer Angaben in unseren Online-Formularen
feststellen, dass unsere Honorarpauschalen aufgrund der Komplexität
Ihrer Angaben und oder der speziellen Frage- stellungen im
Markenrecht, bzw. Ihrer Anfrage nicht zutreffen, werden wir
Sie zunächst hierüber bzw. über mögliche
weitere Kosten informieren.
Eine Markenanmeldung birgt das Risiko eines
von Dritten gegen Ihre Marke eingelegten Eintragungswiderspruches
bzw. eines Löschungsantrages bzw. einer kostenpflichtigen
Abmahnung. Hierdurch kann für Sie ein Kostenrisiko entstehen.
Der Gesetzgeber erlaubt die Vereinbarung geringerer
als der gesetzlichen Gebühren nur im außergerichtlichen
Tätigkeitsbereich. Sollte es aufgrund einer Markenanmeldung
anschlie- ßend zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung
kommen, sind wir und unsere Kollegen verpflichtet, mindestens
die nach der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung angesetzten
Gebühren abzurechnen.
Alle o.g. außergerichtlichen und gerichtlichen
Mandate werden - soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart
wurde – der Sozietät Prehm & Klare Rechtsanwälte
erteilt. Auch soweit nur einem bestimmten Rechtsanwalt der
Sozietät das Mandat erteilt wird, erfolgt die Rechnungsstellung
durch Prehm & Klare Rechtsanwälte. Bei gerichtlichen
Tätigkeiten erfolgt die Mandatierung durch Unterzeichnung
einer schriftlichen Vollmacht, bei allen anderen außergerichtlichen
Tätigkeiten auch durch mündlichen Auftrag. Die Annahme
eines münd- lichen Auftrages ist grundsätzlich erst
mit der schriftlichen Bestätigung durch Prehm & Klare
Rechtsanwälte erfolgt.
Prehm & Klare Rechtsanwälte behalten sich jedoch
grundsätzlich die Ablehnung eines Mandates auch nach
Unterzeichnung der Vollmacht vor; das gilt entsprechend für
ein Alleinmandat an einen Rechtsanwalt. Die Ablehnung ist
innerhalb einer angemessenen Frist, die regelmäßig
bei einer Woche liegt, dem Mandanten mitzuteilen.
Mit der Mandatierung willigt der Mandant in
die Übersendung des regelmäßig erscheinenden
Mandantennewsletters ein. Der Newsletter kann vom Mandanten
jederzeit mündlich oder per Email abbestellt werden.
Mandantenobliegenheiten
Der Mandant hat Prehm & Klare Rechtsanwälte
über das erteilte Mandat jederzeit ausführ- lich
und umfassend zu informieren. Der Mandant soll sämtliche
ihm übersandten Schrift- stücke sorgfältig
durchlesen und seine Anmerkungen und Kommentare unverzüglich
- möglichst schriftlich - an Prehm & Klare Rechtsanwälte
bzw. den allein beauftragten Rechts- anwalt übermitteln.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei nur telefonischer Mitteilung
an einen nichtanwaltlichen Mitarbeiter die rechtzeitige Weiterleitung
an den bearbeitenden Rechtsanwalt nicht immer gewährleistet
werden kann.
Leistungsumfang der anwaltlichen Tätigkeit
Geschuldet wird nur die vereinbarte Leistung
und nicht ein bestimmter Erfolg.
Sofern nichts anderes bestimmt ist, hat der Auftragnehmer
nur deutsches Recht zu prüfen und der Auftragsdurchführung
zu Grunde zu legen.
Haftung und Verjährung
Mündliche Auskünfte im Rahmen einer
Erstberatung und telefonische Auskünfte sind ohne schriftliche
Bestätigung grundsätzlich unverbindlich. Die Haftung
der RAe aus dem Auftrags- verhältnis für fahrlässig
verursachte Schäden wird für jeden Einzelfall auf
€ 1.000.000,00 gem. § 51 a I Nr.2 BRAO begrenzt.
Die RAe haften jedoch nicht für die von Dritten übermittelten
Informationen und Daten und zwar weder für deren Vollständigkeit,
Richtigkeit oder Aktualität noch dafür, dass sie
frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig
handelt, indem er die Informationen übermittelt.
Für Störungen in den Leitungsnetzen des Internets
sowie Server- und Softwareproblemen Dritter sind die RAe nicht
verantwortlich und nicht haftbar.
Die Kommunikation per Email, Telefon, Telefax oder Internet
sowie der Versand von Schriftstücken über das Internet
erfolgt allein auf Risiko des Mandanten.
Prehm & Klare Rechtsanwälte empfehlen
dem Mandanten grundsätzlich vor jeder Anmel- dung einer
Marke eine entsprechende aktuelle Marken- und Handelsregisterrecherche
durch diese im Auftrag durchführen zu lassen. Sofern
der Mandant dies unterlässt, hat dieser Prehm & Klare
Rechtsanwälte insoweit von der Haftung freizustellen.
Hierzu hat der Mandant entsprechende Haftungsfreistellungsvereinbarungen
zu unterzeichnen.
Etwaige Schadenersatzansprüche des Mandanten
verjähren gem. § 51b BRAO in drei Jahren ab
ihrer Entstehung, spätestens jedoch nach Ablauf von drei
Jahren seit Beendigung des Mandats.
Datenschutz
Falls nicht ausdrücklich schriftlich
etwas anderes vereinbart wird, gelten die Prehm & Klare
Rechtsanwälte unterbreiteten Informationen als vertraulich.
Prehm & Klare Rechtsanwälte weisen gemäß
§ 33 Bundesdatenschutzgesetz darauf hin, dass personenbezogene
Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung durch sie auf
Datenträgern gespeichert, genutzt und verarbeitet werden.
Soweit sich Prehm & Klare Rechtsanwälte der Dienste
Dritter zur Er- bringung der angebotenen Leistungen bedienen,
sind sie berechtigt, die Mandantendaten offenzulegen, wenn
dies für die Sicherstellung der Vertragsdurchführung
erforderlich ist. Der Mandant erklärt sich hiermit einverstanden.
Prehm & Klare Rechtsanwälte weisen zu- sätzlich
auf die Datenschutzbestimmungen
hin.
Abschlussbestimmungen
Erfüllungsort der Dienstleistung ist
Kiel.
Als Gerichtsstand wird - sofern zulässig
- Kiel vereinbart.
Alle Verträge unterliegen deutschem Recht.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser
Mandatsbedingungen berührt die Wirk- samkeit der übrigen
Bestimmungen und des jeweiligen Mandantenvertrages als ganzen
nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich in diesem Fall,
unverzüglich eine rechtswirksame Regelung herbeizuführen,
die dem wirtschaftlich gewollten Zweck der unwirksamen Rege-
lung möglichst nahe kommt.
Alle Änderungen und Ergänzungen dieser Mandatsbedingungen
haben schriftlich zu erfolgen und sind an die dem Vertragspartner
zuletzt bekannt gegebene Anschrift zu richten. Auch eine Vereinbarung,
die diesbezüglich das Erfordernis der Schriftform aufhebt,
hat schriftlich zu erfolgen.
Diese allgemeinen Mandatsbedingungen ersetzen alle vor Abschluss
eines Vertrages ge- troffenen Vereinbarungen und Absprachen
und regelt das Verhältnis zwischen den Parteien abschließend,
soweit nicht schriftliche Ergänzungen zu einem Vertrag
vorgenommen werden, die zum Bestandteil des Vertrages erklärt
werden.

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