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06 Aug 2010
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Prehm & Klare - Rechtsanwälte
Im Brauereiviertel 2, 24118 Kiel
Tel.: +49 (0) 431 560 197-20
Fax: +49 (0) 431 560 197-22
Email: info@markenservice.net
Markenbusiness Legal Directory

AGB  Allgemeine Mandatsbedingungen

Andere allgemeine Geschäftsbedingungen, die diesen Auftragsbedingungen entgegenstehen, sind nicht verbindlich und werden unter keinen Umständen stillschweigend Vertragsbestand- teil.

Mandatierung

Prehm & Klare Rechtsanwälte bieten Ihnen über das markenservice.net die wichtigsten Standarddienstleistungen um Marken, Markenrecht und Unternehmensinformationen. Bei den dort angegebenen Preisen handelt es sich um außergerichtliche, pauschale Honorare gem. § 4 Abs. 2 RVG, die eine ausführliche individuelle Rechtsberatung, ausnehmlich der Komplettpaketdienstleistungen über das Internet oder über das Telefon nicht einschließen. Sollten wir auf Grund Ihrer Angaben in unseren Online-Formularen feststellen, dass unsere Honorarpauschalen aufgrund der Komplexität Ihrer Angaben und oder der speziellen Frage- stellungen im Markenrecht, bzw. Ihrer Anfrage nicht zutreffen, werden wir Sie zunächst hierüber bzw. über mögliche weitere Kosten informieren.

Eine Markenanmeldung birgt das Risiko eines von Dritten gegen Ihre Marke eingelegten Eintragungswiderspruches bzw. eines Löschungsantrages bzw. einer kostenpflichtigen Abmahnung. Hierdurch kann für Sie ein Kostenrisiko entstehen.

Der Gesetzgeber erlaubt die Vereinbarung geringerer als der gesetzlichen Gebühren nur im außergerichtlichen Tätigkeitsbereich. Sollte es aufgrund einer Markenanmeldung anschlie- ßend zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, sind wir und unsere Kollegen verpflichtet, mindestens die nach der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung angesetzten Gebühren abzurechnen.

Alle o.g. außergerichtlichen und gerichtlichen Mandate werden - soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde – der Sozietät Prehm & Klare Rechtsanwälte erteilt. Auch soweit nur einem bestimmten Rechtsanwalt der Sozietät das Mandat erteilt wird, erfolgt die Rechnungsstellung durch Prehm & Klare Rechtsanwälte. Bei gerichtlichen Tätigkeiten erfolgt die Mandatierung durch Unterzeichnung einer schriftlichen Vollmacht, bei allen anderen außergerichtlichen Tätigkeiten auch durch mündlichen Auftrag. Die Annahme eines münd- lichen Auftrages ist grundsätzlich erst mit der schriftlichen Bestätigung durch Prehm & Klare Rechtsanwälte erfolgt.
Prehm & Klare Rechtsanwälte behalten sich jedoch grundsätzlich die Ablehnung eines Mandates auch nach Unterzeichnung der Vollmacht vor; das gilt entsprechend für ein Alleinmandat an einen Rechtsanwalt. Die Ablehnung ist innerhalb einer angemessenen Frist, die regelmäßig bei einer Woche liegt, dem Mandanten mitzuteilen.

Mit der Mandatierung willigt der Mandant in die Übersendung des regelmäßig erscheinenden Mandantennewsletters ein. Der Newsletter kann vom Mandanten jederzeit mündlich oder per Email abbestellt werden.

Mandantenobliegenheiten

Der Mandant hat Prehm & Klare Rechtsanwälte über das erteilte Mandat jederzeit ausführ- lich und umfassend zu informieren. Der Mandant soll sämtliche ihm übersandten Schrift- stücke sorgfältig durchlesen und seine Anmerkungen und Kommentare unverzüglich - möglichst schriftlich - an Prehm & Klare Rechtsanwälte bzw. den allein beauftragten Rechts- anwalt übermitteln. Es wird darauf hingewiesen, dass bei nur telefonischer Mitteilung an einen nichtanwaltlichen Mitarbeiter die rechtzeitige Weiterleitung an den bearbeitenden Rechtsanwalt nicht immer gewährleistet werden kann.

Leistungsumfang der anwaltlichen Tätigkeit

Geschuldet wird nur die vereinbarte Leistung und nicht ein bestimmter Erfolg.
Sofern nichts anderes bestimmt ist, hat der Auftragnehmer nur deutsches Recht zu prüfen und der Auftragsdurchführung zu Grunde zu legen.

Haftung und Verjährung

Mündliche Auskünfte im Rahmen einer Erstberatung und telefonische Auskünfte sind ohne schriftliche Bestätigung grundsätzlich unverbindlich. Die Haftung der RAe aus dem Auftrags- verhältnis für fahrlässig verursachte Schäden wird für jeden Einzelfall auf € 1.000.000,00 gem. § 51 a I Nr.2 BRAO begrenzt.
 
Die RAe haften jedoch nicht für die von Dritten übermittelten Informationen und Daten und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.
 
Für Störungen in den Leitungsnetzen des Internets sowie Server- und Softwareproblemen Dritter sind die RAe nicht verantwortlich und nicht haftbar.
 
Die Kommunikation per Email, Telefon, Telefax oder Internet sowie der Versand von Schriftstücken über das Internet erfolgt allein auf Risiko des Mandanten.

Prehm & Klare Rechtsanwälte empfehlen dem Mandanten grundsätzlich vor jeder Anmel- dung einer Marke eine entsprechende aktuelle Marken- und Handelsregisterrecherche durch diese im Auftrag durchführen zu lassen. Sofern der Mandant dies unterlässt, hat dieser Prehm & Klare Rechtsanwälte insoweit von der Haftung freizustellen. Hierzu hat der Mandant entsprechende Haftungsfreistellungsvereinbarungen zu unterzeichnen.

Etwaige Schadenersatzansprüche des Mandanten verjähren gem. § 51b BRAO in drei Jahren ab ihrer Entstehung, spätestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren seit Beendigung des Mandats.

Datenschutz

Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, gelten die Prehm & Klare Rechtsanwälte unterbreiteten Informationen als vertraulich. Prehm & Klare Rechtsanwälte weisen gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung durch sie auf Datenträgern gespeichert, genutzt und verarbeitet werden. Soweit sich Prehm & Klare Rechtsanwälte der Dienste Dritter zur Er- bringung der angebotenen Leistungen bedienen, sind sie berechtigt, die Mandantendaten offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung der Vertragsdurchführung erforderlich ist. Der Mandant erklärt sich hiermit einverstanden. Prehm & Klare Rechtsanwälte weisen zu- sätzlich auf die Datenschutzbestimmungen hin.

Abschlussbestimmungen

Erfüllungsort der Dienstleistung ist Kiel.

Als Gerichtsstand wird - sofern zulässig - Kiel vereinbart.

Alle Verträge unterliegen deutschem Recht.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Mandatsbedingungen berührt die Wirk- samkeit der übrigen Bestimmungen und des jeweiligen Mandantenvertrages als ganzen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich in diesem Fall, unverzüglich eine rechtswirksame Regelung herbeizuführen, die dem wirtschaftlich gewollten Zweck der unwirksamen Rege- lung möglichst nahe kommt.
Alle Änderungen und Ergänzungen dieser Mandatsbedingungen haben schriftlich zu erfolgen und sind an die dem Vertragspartner zuletzt bekannt gegebene Anschrift zu richten. Auch eine Vereinbarung, die diesbezüglich das Erfordernis der Schriftform aufhebt, hat schriftlich zu erfolgen.
Diese allgemeinen Mandatsbedingungen ersetzen alle vor Abschluss eines Vertrages ge- troffenen Vereinbarungen und Absprachen und regelt das Verhältnis zwischen den Parteien abschließend, soweit nicht schriftliche Ergänzungen zu einem Vertrag vorgenommen werden, die zum Bestandteil des Vertrages erklärt werden.


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