Übersicht
Titelschutz
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Titelschutz
Prehm & Klare Rechtsanwälte bringen
Ihren Werktitel als Titelschutzanzeige gem. § 5 Abs.
3 MarkenG zur Ankündigung. Durch eine öffentliche
Ankündigung Ihres Werkes unter seinem Titel (Titelschutzanzeige)
kann der Zeitrang des Schutzes vorverlegt werden, sofern die
Anzeige in branchenüblicher Weise erfolgt und innerhalb
angemessener Frist (eine Frist von sechs Monaten wird allgemein
von Rechtssprechung und Schrifttum als ausreichend angesehen)
nach Veröffentlichung des Titels das in der Anzeige genannte
Werk tatsächlich erscheint. Der wettbewerbsrechtliche
Titelschutz knüpft dabei an die Kennzeichnungs-funktion
des Titels an und dient der Individualisierung.
Die Anerkennung einer Titelschutzanzeige trägt
dem Bedürfnis der Rechtsverkehrs Geltung, sich bereits
vor dem eigentlichen Erscheinen eines Werkes den dafür
vorgesehenen Titel zu reservieren und dadurch gegenüber
zeitlich nachrangigen Kennzeichen (auch gegenüber später
eingetragenen Marken) auf Ihren Werktitel zu schützen.
Veröffentlichung:
Ihre Veröffentlichung erfolgt über
die Prehm & Klare Rechtsanwälte als Ihre Vertreter.
Hierduch können Sie insbesondere die Gefahr minmieren,
dass Dritte vor dem tatsächli- chem Erscheinen Ihres
Werkes, Ihre Idee unter einem anderen Werktitel kopieren.
Sie bleiben anonym.
Titelschutzanzeige
Deutschland
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weitergehenden Beratungsbedarf haben, oder nicht die passende
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