Übersicht
Geschmacksmuster
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Designschutz durch Geschmacksmusteranmeldung
Durch die Geschmacksmusteranmeldung eines
zweidimensionalen oder dreidimensionalen Musters beim zuständigen
Patent- und Markenamt kann der Inhaber mit dem Geschmacksmusterschutz
ein absolutes Schutzrecht im Hinblick auf die Erscheinungsform
eines ganzen Erzeugnisses oder eines Teils davon, welches
sich insbesondere aus den Merkmalen der Linien, Konturen,
Farben, der Gestalt, Oberflächenstruktur oder der Werkstoffe
des Erzeugnisses selbst ergibt, erlangen.
Muster können als Geschmacksmuster geschützt
werden, wenn sie neu sind und Eigenart haben. Der Geschmacksmusterschutz
bezieht sich dabei auf eine zu benennende Warengruppe (Locarnoklasse)
nach Maßgabe des Locarnoabkommens. Die amtlichen Anmeldegebühren
errechnen sich aus der Anzahl der angemeldeten Muster bzw.
der Anzahl der beanspruchten Locarnoklassen. Die Anmeldung
mehrerer Muster einer Locarnoklasse kann unter erheblicher
Einsparung von amtlichen Gebühren als Sammelanmeldung
durchgeführt werden.
Prehm & Klare Rechtsanwälte bringen
Ihr Muster beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) sowie
beim Europäischen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt
(HABM) zur Anmeldung:
Geschmacksmuster
Deutschland
Geschmacksmuster
EU
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