Warnung vor nicht amtlichen Schreiben XII

Unternehmen bieten – teilweise unter behördenähnlichen Bezeichnungen – eine kostenpflichtige Veröffentlichung oder Eintragung in nichtamtliche Register an.

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen dieser Unternehmen wecken teilweise den Anschein amtlicher Formulare.

Sie stehen jedoch in keinem Zusammenhang mit dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt oder der World Intellectual Property Organization.

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen berühren nicht Ihre Markenanmeldung und haben keinen Einfluss auf den Bestand Ihrer Marke.

Vergleichen lohnt sich!

Für eine Aufnahme Ihrer Marke in den Marken- und Unternehmensveröffentlichungen der Allgemeinen Gewerbeverwaltung (AGV) zahlen Sie rund 250,00 € weniger als bei einer Aufnahme Ihrer Marke in das Deutsche Marken- und Patent Register.

Weder das eine noch das andere hat allerdings etwas mit dem Deutschen Patent- und Markenamt zu tun.

Das Deutsche Patent- und Markenamt warnt vor irreführende Schreiben des Deutschen Marken- und Patent Registers.

Falls Sie dem Deutschen Marken- und Patent Register dennoch eine Nachricht zukommen lassen möchten, wäre dies vielleicht der adäquate Inhalt.

Weitere Informationen.

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