World Intellectual Property Day 2013

18. April 2013 von RA Dorowski · Einen Kommentar verfassen
Kategorie: Der Rest 

WIPOAm 26. April ist der jährliche Welttag des geistigen Eigentums.

Dieses Jahr werden unter dem Motto “Creativity – The next Generation” zukunftsgerichtete Fragen diskutiert. Der World Intellectual Property Day wurde ins Leben gerufen, um auf die Immaterialgüterrechte und gewerblichen Schutzrechte im Alltag aufmerksam zu machen. Die Mitgliedsstaaten der WIPO begleiten diesen Tag mit Kampagnen und Veranstaltungen. In Deutschland findet erstmalig eine dezentrale bundesweit koordinierte Veranstaltungsreihe der deutschen Patentinformationszentren in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und weiteren Institutionen statt.

Pressemitteilung des DPMA vom 10. April 2013.

World Intellectual Property Day bei der WIPO.

Die WIPO hat außerdem eine Karte der weltweiten Kampagnen und Veranstaltungen zusammengestellt:

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WIPO: Beitritt Indiens zum PMMA

9. April 2013 von RA Dorowski · Einen Kommentar verfassen
Kategorie: Der Rest 

IndienAb dem 08. Juli 2013 können Anmelder einer internationalen Registrierung auch Indien beanspruchen. Indien ist dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) beigetreten und das 90. Mitglied des Madrider Systems.

Pressemitteilung der WIPO vom 08. April 2013

WIPO: Beitritt Mexikos zum PMMA

5. März 2013 von RA Dorowski · Einen Kommentar verfassen
Kategorie: Der Rest 

MexikoSeit dem 19. Februar 2013 kann man über die internationale Registrierung auch Mexiko beanspruchen. Mexiko ist dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) beigetreten. Die Gebühren für die Beanspruchung Mexikos im Wege der internationalen Registrierung betragen 193 CHF pro Klasse.

Gebührenübersicht: DPMA, HABM, WIPO

23. November 2011 von RA Dorowski · 1 Kommentar
Kategorie: Der Rest 

Wir haben die Übersicht über die wichtigsten Gebühren des Deutschen Patent- und Markenamtes, des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt und der World Intellectual Property Organization aktualisiert: Gebührenübersicht: DPMA / HABM / WIPO, Stand 22. November 2011.

Vorteile einer EU-Markenanmeldung beim HABM gegenüber einer IR-Markenanmeldung bei der WIPO

24. August 2011 von RA Prehm · 1 Kommentar
Kategorie: Die Marken 

EU-Markenanmeldungen liegen bekanntlich im Trend. Aber warum melden insbesondere deutsche Kanzleien lieber EU-Marken an, anstatt auf die eigentlich präzisere IR-Marke auszuweichen?

Häufig benötigen die Markenanmelder gar nicht Schutz in allen EU-Staaten, sondern nur in Einzelstaaten innerhalb der EU.

Die Gründe liegen im formalen Bereich versteckt. Das EU-Anmeldeverfahren ist nämlich formal erheblich einfacher und in der Anmeldeprozedur deutlich weniger umfangreich als die Anmeldung einer IR-Marke.

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WIPO stellt Madrid Express ein

2. Dezember 2010 von RA Dorowski · Einen Kommentar verfassen
Kategorie: Der Rest 

Zum 31.12.2010 wird die World Intellectual Property Organization die “Madrid Express” Datenbank einstellen. Die “Madrid Express” Datenbank enthält sämtliche angemeldeten und registrierten internationalen Registrierungen.

Um sich künftig über den Registerstand einer internationalen Registrierung zu informieren, kann der Nutzer auf die bereits seit April 2010 betriebene Datenbank “ROMARIN” ausweichen. “ROMARIN” bietet denselben Umfang wie “Madrid Express”.

ROMARIN: http://www.wipo.int/romarin/

Bilderrätsel zum World Intellectual Property Day

26. April 2010 von RA Dorowski · 9 Kommentare
Kategorie: Die Marken 

Zum heutigen World Intellectual Property Day haben wir ein kleines Bilderrätsel zusammengezimmert. In den Abbildungen sind drei Marken versteckt.

Alle Bilder/Abbildungen sind Public Domain.

WIPO: überarbeitete Website, neues Logo

26. April 2010 von RA Dorowski · 1 Kommentar
Kategorie: Der Rest 

Passend zum World Intellectual Property Day hat die World Intellectual Property Organization ihre Website überarbeitet und ein neues Logo eingeführt.

WIPO unveiled its new logo on April 26, 2010 – a date which marks the 40th anniversary of the entry into force of the WIPO Convention and the 10th anniversary of World Intellectual Property Day. The new logo forms the cornerstone of a new visual identity for the Organization, in line with the new directions being taken to keep pace with the rapid evolution of intellectual property in the 21st century.
Quelle: Pressemitteilung der WIPO.

Die sieben Linien des neuen Logos repräsentieren die sieben Elemente des geistigen Eigentums, wie sie in der WIPO Konvention aufgeführt sind.

Die Form des Logos orientiert sich ferner am Gebäude der WIPO in Genf:


Überarbeitete Website, neues Logo:

Alte Website, altes Logo:

Aktivitäten zum World Intellectual Property Day

26. April 2010 von RA Dorowski · 2 Kommentare
Kategorie: Der Rest 

Der World Intellectual Property Day wird rund um den Globus durch Aktivitäten begleitet.

Eine Übersicht bietet der Activity Report der WIPO.

Links zu den Aktivitäten einzelner Ämter:
Estland
Europäische Union
Finnland
Indien
Italien
Kanada
Niederlande mit Patentparade
Portugal
Russische Förderation
Tschechische Republik
Vereinigte Staaten von Amerika
Sambia (via afro-ip)

Und schließlich noch Käse und Wein bei The IPKat.

World Intellectual Property Day 2010

26. April 2010 von RA Dorowski · 2 Kommentare
Kategorie: Der Rest 

Heute, am 26.04.2010, ist World Intellectual Property Day.

Der World Intellectual Property Day wurde ins Leben gerufen, um auf die Immaterialgüterrechte und gewerblichen Schutzrechte im Alltag aufmerksam zu machen. Die Mitgliedsstaaten der WIPO begleiten diesen Tag mit Kampagnen und Veranstaltungen (Rückblick auf 2009 und die Aktion im Markenblog von 2008).

Der World Intellectual Property Day feiert sein 10-jähriges Jubiläum und steht unter dem Motto “Innovation – Linking the World”.

World Intellectual Property Day

Warnung vor nicht amtlichen Schreiben V

21. Dezember 2009 von RA Dorowski · Einen Kommentar verfassen
Kategorie: Der Rest 

A Florida-based company (“Federated Institute for Patent and Trademark Registry”) was this month found to have violated the state’s Deceptive and Unfair Trade Practices Act by sending out by mass mail misleading “invoices” to patent and trademark applicants—including users of WIPO’s Patent Cooperation Treaty (PCT) which facilitates the process of seeking international patent protection.

Quelle: Pressemitteilung der WIPO vom 21.12.2009

Laut Pressemitteilung der World Intellectual Property Organization (weiterführende Mitteilung des Attorney General Bill McCollum) wurde jüngst ein Unternehmen aus Florida wegen wettbewerbswidrigem und betrügerischem Verhaltens verurteilt. Das Unternehmen verschickte massenhaft Schreiben an Patent- und Markenanmelder, die den Eindruck einer amtlichen Rechnung vermittelten. Durch diese Masche soll das Unternehmen 2,6 Mio. USD von den Geschädigten erbeutet haben.

In diesem Zusammenhang möchten wir auch nochmals eindringlich vor solchen Schreiben warnen und die Markenanmelder bzw. -inhaber zur erhöhten Wachsamkeit raten. Gerade in den letzten Wochen hat der Versand solcher Schreiben sprunghaft zugenommen.

Merken Sie sich: Sollten Sie einen Vertreter oder einen Zustellungsbevollmächtigten für Ihre Marke bestellt haben, werden Ihnen amtliche Schreiben ausschließlich durch diesen zugestellt. Alle Schreiben, die Ihnen direkt zugehen, sind mit äußerster Vorsicht zu genießen.

Weitere Informationen: in unserem Markenserviceblog
Beim Deutschen Patent- und Markenamt
Beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt
Bei der World Intellectual Property Organization

Umwandlung der Internationalen Registrierung

13. August 2009 von RA Dorowski · Einen Kommentar verfassen
Kategorie: Das Recht, Die Marken 

Einen kurzen Einstieg in das Madrider System (Internationale Registrierung) bietet unser Artikel vom 23.03.2009.

Der gestrige Artikel befasste sich mit der Abhängigkeit der Internationalen Registrierung von der Basismarke (Akzessorietät). Heute geht es um die Umwandlung einer Internationalen Registrierung in eine nationale Marke (Transformation).

Gemäß Artikel 9 quinquies PMMA kann eine im Rahmen des Artikels 6 PMMA gelöschte internationale Registrierung in eine nationale Marke umgewandelt werden.

Ein solcher Umwandlungsantrag ist binnen drei Monaten nach Löschung der internationalen Registrierung beim nationalen Markenamt zu stellen. Mit dem Umwandlungsantrag sind die amtlichen Gebühren zu entrichten, die für die jeweilige nationale Markenanmeldung gelten. Dem Antrag ist ferner eine Bescheinigung der WIPO über die frühere internationale Registrierung beizufügen.

Der große Vorteil einer solchen Umwandlung: Die Priorität der nationalen Marke entspricht dann der Priorität der früheren internationalen Registrierung.

Beispiel:

Der Markeninhaber erwirbt auf Basis seiner deutschen Marke eine internationale Registrierung mit Schutzbereich Schweiz, Türkei und USA. Die internationale Registrierung wird am 01.08.2006 eingetragen.

Am 01.08.2009 wird die deutsche Basismarke gelöscht, z.B. weil ihr ältere Rechte entgegen stehen. Aus der Akzessorietät folgt, dass auch die internationale Registrierung gelöscht wird.

Der ehemalige Markeninhaber kann jetzt einen Umwandlungsantrag beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum, beim Türkischen Patentamt und beim United States Patent and Trademark Office stellen und dafür sorgen, dass seine frühere internationale Registrierung in drei nationale Marken umgewandelt wird. Die drei nationalen Marken besitzen nach ihrer Eintragung die Priorität vom 01.08.2006.

Akzessorietät der Internationalen Registrierung

12. August 2009 von RA Dorowski · 1 Kommentar
Kategorie: Das Recht, Die Marken 

Einen kurzen Einstieg in das Madrider System (Internationale Registrierung) bietet unser Artikel vom 23.03.2009.

Dieser Artikel befasst sich mit der Abhängigheit der Internationalen Registrierung von der Basismarke (Akzessorietät).

Artikel 6 Absatz 2 PMMA lautet

Mit dem Ablauf einer Frist von fünf Jahren vom Zeitpunkt der internationalen Registrierung an wird diese [...] von der Basiseintragung unabhängig.

Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass die internationale Registrierung in den ersten fünf Jahren (gerechnet ab dem Datum der Registrierung) von der Basismarke abhängig ist. Sollte die Basismarke gelöscht werden, so erlischt auch die internationale Registrierung. Bei einer Teillöschung erlischt die internationale Registrierung in demselben Umfang wie der Basisschutz.

Für die Akzessorietät ist es unerheblich, aus welchen Gründen der Basisschutz erlischt (Verzicht, Verfall, Nichtigerklärung, Ungültigerklärung, Löschung).

Binnen der ersten fünf Jahre bedarf es daher nur eines Angriffes auf die Basismarke, um die internationale Registrierung zu Fall zu bringen. Wird ein solcher Angriff erfolgreich durchgeführt, ist ein gesonderter Antrag an die WIPO zur Löschung der internationalen Registrierung nicht erforderlich. Das DPMA ersucht die WIPO von Amts wegen um Löschung der internationalen Registrierung.

Nach dem Ablauf von fünf Jahren löst sich die internationale Registrierung von der Basismarke und wird unabhängig, Art. 6 Abs. 2 PMMA, siehe oben.

Neuer Service: Kostenlose Markenrecherche

10. Juli 2009 von RA Prehm · Einen Kommentar verfassen
Kategorie: Der Rest 

Ein Klick – drei Datenbanken für den Deutschen Schutzbereich

Aufgrund der großen Nachfrage bieten Prehm & Klare Rechtsanwälte ab sofort auf ihrer Profiplattform www.markenservice.net für Dienstleistungen rund um das Thema Marken eine kostenlose Markenrecherche für den deutschen Schutzbereich auf der Basis der Datenbanken des DPMA, des HABM und der WIPO an.

Das kostenlose Markenrecherchetool umfasst die Möglichkeit der gleichzeitigen Markenidentitätsrecherche in allen drei oben genannten Datenbanken mit sehr geringen Zugriffszeiten. Angehende Markenanmelder haben jetzt die Möglichkeit, im Vorfeld einer Markenanmeldung schon vor dem Start kostenpflichtiger Ähnlichkeitsrecherchen zunächst kostenlose Identitätsüberprüfungen Ihrer Wunschmarke durchzuführen. Dies spart dem Suchenden ad hoc viel Zeit und Geld.

Man beachte unbedingt, dass die Durchführung einer Marken-Identitätsrecherche von der Rechtssprechung zur Enthaftung des Rechtsanwalts im Rahmen des Markenanmeldeverfahrens zwar als ausreichend angesehen wird (BGH GRUR 1970, 87, 89 – Muschi-Blix), allein aber eine Ähnlichkeitsrecherche nach Marken und Firmennamen dem Anmelder die notwendige Sicherheit bei seiner Markenanmeldung vermitteln kann. Ansonsten steht der Anmelder im Konfliktsfall nämlich in der Regel alleine dar. Das DPMA haftet im übrigen in keinem Fall. Dort wird bis auf die Berücksichtigung sehr bekannter oder sogar berühmter Marken regelmäßig keine Konfliktsprüfung durchgeführt.

Der Markenanmelder ist also weiterhin gut beraten, nach seiner Marken-Identitätsrecherche ergänzende Marken- und Firmennamenähnlichkeitsrecherchen zu veranlassen.

Gebührenübersicht: DPMA, HABM, WIPO

5. Juni 2009 von RA Dorowski · Einen Kommentar verfassen
Kategorie: Der Rest 

Was kostet wo wieviel? Das PDF gibt einen komprimierten Überblick über die Kosten der wichtigsten Anträge bei den Markenämtern DPMA, HABM und WIPO: Gebührenübersicht DPMA / HABM / WIPO.

Die Zahl des Tages

12. Mai 2009 von RA Klare · Einen Kommentar verfassen
Kategorie: Die Marken 

Die 1.000.000. IR-Marke meldet die WIPO.

Die bemerkenswerte Registernummer erhielt die Wort-/Bildmarke

IR1000000

der österreichischen Grüne Erde BeteiligungsgmbH. Die Marke genießt über die Internationale Registrierung Schutz in den Mitgliedsstaaten Benelux, Schweiz, Deutschland, Liechtenstein und Italien.

Galerie: Markenurkunde IR (WIPO)

26. März 2009 von RA Dorowski · Einen Kommentar verfassen
Kategorie: Die Marken 

Das Certificate of Registration der WIPO ist wie die deutsche Markenurkunde ein einfaches Blatt Papier (80g) ohne weitere Schauwerte.

Certificate of Registration der WIPO

Certificate of Registration der WIPO

Die Internationale Registrierung

23. März 2009 von RA Dorowski · 6 Kommentare
Kategorie: Das Recht, Die Marken 

Eine kurze Erklärung – in einfachen Worten:

Es gibt nationale deutsche Marken, die Schutz in Deutschland genießen. Es gibt europäische Gemeinschaftsmarken, die Schutz in allen Mitgliedsstaaten der EU genießen. Es gibt jedoch keine Marke, die weltweiten Schutz genießt. Um Markenschutz außerhalb der EU zu erlangen, könnte der Anmelder einen Antrag bei jedem nationalen Markenamt stellen. Möchte der Anmelder Markenschutz z.B. in der Schweiz, in den USA und in Japan erlangen, müsste er drei verschiedene Anträge vor den jeweiligen nationalen Markenämtern stellen. Dass dies umständlich ist, liegt auf der Hand.

Wesentlich komfortabler ist eine Schutzrechtserweiterung nach dem Madrider System (internationale Registrierung). Besitzt der Anmelder eine deutsche Marke, so kann er den Schutz dieser Marke mit einem einzigen Antrag auf diejenigen Staaten erweitern, die dem Madrider System angeschlossen sind. Zurzeit sind dies 84 Staaten. Eine internationale Registrierung vermittelt in den jeweiligen Staaten denselben Schutz, wie wenn die Marke unmittelbar bei den nationalen Markenämtern angemeldet worden wäre. Verwaltet werden die internationalen Registrierungen zentral von der World Intellectual Property Organization (WIPO) in Genf.

Im obigen Beispiel müsste der Anmelder einen einzigen Antrag, der entweder auf Englisch oder Französisch zu verfassen ist, bei der WIPO stellen und dabei die Staaten Schweiz, USA und Japan ankreuzen. Nach Prüfung der formellen Voraussetzungen wird die WIPO den Antrag an die drei Markenämter weiterleiten.

Ist die internationale Registrierung eingetragen, bietet das Madrider System weiter die Möglichkeit, Adressenwechsel des Inhabers oder Rechtsübergänge durch einen einzigen Antrag anzuzeigen. Ferner kann die internationale Registrierung auch noch nach Eintragung auf weitere Staaten erweitert werden.

Weitere Informationen bietet die WIPO auf ihrer Webseite unter http://www.wipo.int/madrid/en/.