Der Benutzungsnachweis in den USA

8. November 2011 von RA Dorowski · 2 Kommentare
Kategorie: Das Recht 

Anders als bei der deutschen Marke oder Gemeinschaftsmarke, die zwar beide dem Benutzungszwang unterliegen und auf Antrag wegen Nichtbenutzung gelöscht werden können, muss der Markenanmelder bzw. Markeninhaber in den USA aktiv die Benutzung der Marke nachweisen, um den Markenschutz zu erlangen bzw. aufrecht zu halten.

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Gebührenvergleich Deutschland – USA

12. März 2010 von RA Dorowski · Einen Kommentar verfassen
Kategorie: Die Marken 

Wir vergleichen die amtlichen Gebühren für eine Markenanmeldung.
Teil 13: Deutschland – USA.

Deutschland
300.- EUR für 3 Klassen
290.- EUR bei elektronischer Anmeldung
Jede weitere Klasse: 100.- EUR

USA
325.- USD je Klasse (entspricht ca. 227.- EUR)

Galerie: Markenurkunde USA – auf Sparkurs

27. Oktober 2009 von RA Dorowski · Einen Kommentar verfassen
Kategorie: Die Marken 

Wir waren doch etwas erstaunt, als die jüngste Markenurkunde des United States Patent and Trademark Office eintraf. Bisher bestanden die Markenurkunden aus beige-farbener, strukturierter, fester Pappe und besaßen ein Deckblatt. Die neue Urkunde besteht aus 100g Papier, ist duplex-gedruckt und besitzt kein Deckblatt.

uspto-neu

Galerie: Markenurkunde USA

30. März 2009 von RA Dorowski · 1 Kommentar
Kategorie: Die Marken 

Dass in den USA Urkunden einen hohen Stellenwert besitzen, zeigt das Cover der Eintragungsurkunde des USPTO. Beige-farbene Pappe mit Struktur und einem reflektierenden Siegel. Verführt zum Einrahmen.

Certificate of Registration des USPTO

Certificate of Registration des USPTO