Der Benutzungsnachweis in den USA
Anders als bei der deutschen Marke oder Gemeinschaftsmarke, die zwar beide dem Benutzungszwang unterliegen und auf Antrag wegen Nichtbenutzung gelöscht werden können, muss der Markenanmelder bzw. Markeninhaber in den USA aktiv die Benutzung der Marke nachweisen, um den Markenschutz zu erlangen bzw. aufrecht zu halten.
Gebührenvergleich Deutschland – USA
Wir vergleichen die amtlichen Gebühren für eine Markenanmeldung.
Teil 13: Deutschland – USA.
Deutschland
300.- EUR für 3 Klassen
290.- EUR bei elektronischer Anmeldung
Jede weitere Klasse: 100.- EUR
USA
325.- USD je Klasse (entspricht ca. 227.- EUR)
Galerie: Markenurkunde USA – auf Sparkurs
Wir waren doch etwas erstaunt, als die jüngste Markenurkunde des United States Patent and Trademark Office eintraf. Bisher bestanden die Markenurkunden aus beige-farbener, strukturierter, fester Pappe und besaßen ein Deckblatt. Die neue Urkunde besteht aus 100g Papier, ist duplex-gedruckt und besitzt kein Deckblatt.

Galerie: Markenurkunde USA
Dass in den USA Urkunden einen hohen Stellenwert besitzen, zeigt das Cover der Eintragungsurkunde des USPTO. Beige-farbene Pappe mit Struktur und einem reflektierenden Siegel. Verführt zum Einrahmen.

Certificate of Registration des USPTO

