Marken, Kindernamen und Priorität

Am 26.01.2012 meldeten Beyonce und Jay-Z den Namen ihrer Tochter Blue Ivy Carter als Marke in den USA an (Serial No. 85526099). Jetzt hat das Amt die Anmeldung wegen der älteren und verwechslungsfähigen Marke Blue Ivy teilweise zurückgewiesen (Registration No. 4015486).

Anders als beispielsweise das Deutsche Patent- und Markenamt führt das United States Patent and Trademark Office vom Amts wegen eine Recherche nach älteren verwechslungsfähigen Marken durch, auf Grund derer die Anmeldung zurückgewiesen werden kann.

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Personennamen als Marke

Auch Namen von Personen – egal ob echt oder fiktiv, bekannt oder unbekannt, lebend oder verstorben – sind dem Markenschutz zugänglich. Ob ein Personenname als Marke eingetragen wird, richtet sich nach denselben Kriterien wie bei allen anderen Zeichen, nämlich maßgeblich danach, ob dem Namen Unterscheidungskraft zukommt.

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