DPMA: Jahresbericht 2011

11. Juni 2012 von RA Dorowski · Einen Kommentar verfassen
Kategorie: Die Marken 

Das Deutsche Patent- und Markenamt hat seinen Jahresbericht für 2011 veröffentlicht.

Das Amt veröffentlicht Statistiken zu den verschiedenen Schutzrechten und informiert unter anderem über die Schiedsstellen, Finanzen und internationale Zusammenarbeit.

Insgesamt sind beim Deutschen Patent- und Markenamt 69.117 Anträge auf Eintragung einer Marke im Jahr 2011 eingegangen. Davon entfallen 5.075 Anträge auf Schutzerstreckungsgesuche aus internationalen Registrierungen.

Marken schaffen Werte – sie versprechen für ein Produkt oder eine
Dienstleistung eine bestimmte Qualität, bieten Sicherheit und erwecken
Vertrauen. Marken helfen uns, Produkte wiederzuerkennen und sie von
denen anderer Anbieter zu unterscheiden. Um diesen Wert zu schaffen
und vor Nachahmungen sowie vor Verwechslungen zu sichern, kann
der Name eines Produkts oder einer Dienstleistung als Marke beim
Deutschen Patent- und Markenamt geschützt werden.
Quelle: DPMA

DPMA: Anmeldezahlen 2011

13. April 2012 von RA Dorowski · Einen Kommentar verfassen
Kategorie: Die Marken 

Das Deutsche Patent- und Markenamt hat am heutigen Tag die Anmeldezahlen des Jahres 2011 für Patente, Marken, Geschmacksmuster und Gebrauchsmuster veröffentlicht.

Im Jahr 2011 wurden in Deutschland 64 042 Marken angemeldet. 51 322 Marken wurden im Markenregister eingetragen, somit im Schnitt 205 Marken pro Arbeitstag. Die Zahl der Anmeldungen ging im Vergleich zum Jahr 2010 (69 137) um 7,4 Prozent zurück, die Eintragungen stiegen um gut 3 Prozent (2010: 49 761).
Quelle: Pressemitteilung des DPMA

DPMA: Jahresbericht 2010

14. Juli 2011 von RA Dorowski · Einen Kommentar verfassen
Kategorie: Die Marken 

Das Deutsche Patent- und Markenamt hat seinen Jahresbericht für 2010 veröffentlicht.

Das Amt veröffentlicht Statistiken zu den verschiedenen Schutzrechten und informiert unter anderem über die Mitarbeiter, Finanzen und internationale Zusammenarbeit.

Insgesamt sind beim Deutschen Patent- und Markenamt 74.297 Anträge auf Eintragung einer Marke im Jahr 2010 eingegangen. Davon entfallen 5.225 Anträge auf Schutzerstreckungsgesuche aus internationalen Registrierungen. Die Zahl der Anträge liegt damit auf dem Niveau des Jahres 2009 (74.822).

Marken begegnen uns täglich: Sie bezeichnen Produkte, die wir kaufen und Dienstleistungen, die wir in Anspruch nehmen. Marken helfen uns, Produkte wiederzuerkennen und von denen anderer Anbieter zu unterscheiden. Um Nachahmungen und Verwechslungen zu verhindern, können sich Anbieter den gewählten Namen als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) schützen lassen.
Quelle: DPMA

Oktoberfest – Abmahnfalle

10. September 2010 von RA Prehm · 1 Kommentar
Kategorie: Die Marken 

Jeder kennt es: das Oktoberfest.

Die Marke Oktoberfest ist weltweit bekannt und nach Meinung des Deutschen Patent- und Markenamtes seit einigen Jahren eine nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG als Wort freihaltebedürftige, rein beschreibende Angabe. Unzählige wegen Schutzunfähigkeit abgelehnte Wortmarkenanmeldung zeugen von der Rechtsauffassung des DPMA.

Der ahnungslose Betrachter kommt nun schnell auf die Idee, dass er also problemlos das Zeichen Oktoberfest für seine Waren und Dienstleistungen okkupieren darf. Das dürfte oft ein teurer Schnellschuss sein.

Übersehen wird nämlich häufig, dass das Markenrecht eine Momentaufnahme darstellt und sich die Eintragungspraxis der Markenämter stetig ändert. Ist das DPMA heutzutage sehr restriktiv bei Beurteilung der Unterscheidungskraft eingestellt, so war es noch vor 10 Jahren in der Hochzeit des Neuen Marktes quasi wie ein Profitcenter unterwegs. Es wurden Dinge eingetragen, bei denen die heutigen Prüfer nur ungläubig den Kopf schütteln würden.

Die Crux: die damals eingetragenen und zwischenzeitlich verlängerten Marken haben zunächst Bestandskraft. Wer einmal ein Amtsverfahren zur Löschung einer Marke wegen Eintragung trotz absoluter Schutzhindernisse verfolgt hat, wird wissen, wie schwer und zeitaufwändig sich so ein Verfahren gestalten kann. Zudem besteht noch die Möglichkeit, eine Markenanmeldung über den Weg einer EU-Marke zu verfolgen. Nicht selten passiert es, dass vom DPMA verschmähte Markenanmelder ihre Markenanmeldung zurückziehen und ihr Glück über das HABM in Alicante – letztlich und überraschender Weise erfolgreich – verfolgen. Am Ende steht dann eine eingetragene Gemeinschaftsmarke (EU-Marke), die in Deutschland beim DPMA nicht eingetragen worden wäre zum Kampf bereit. Eine EU-Marke wegen Eintragung trotz absoluter Schutzhindernisse wieder löschen zu lassen, ist dann ein wirklich großer Spaß.

Folglich ist es zunächst notwendig, eine Markenrecherche auch bei scheinbar problemlosen, anscheinend offensichtlich freihaltebedürftigen Angaben durchführen zu lassen.

Bei der Marke Oktoberfest findet man z.B. folgende eingetragene Wortmarken:
Weiterlesen…

DPMA: Statistiken 2009

16. März 2010 von RA Dorowski · Einen Kommentar verfassen
Kategorie: Die Marken 

Das Markenblog liefert heute Auszüge aus dem Kurzrückblick des Deutschen Patent- und Markenamtes. Nicht nur für Freunde der Statistik von Interesse:

DPMA: Marken je Einwohner
DPMA: Markenanmeldungen nach Bundesländern
DPMA: Schutzrechte im Überblick

Update: DPMA offline 12.02. bis 17.02.2010

12. Februar 2010 von RA Dorowski · Einen Kommentar verfassen
Kategorie: Der Rest 

Update zur Meldung vom 08.02.2010:

In der Zeit vom 12. bis 17. Februar 2010 werden im Markenbereich des Deutschen Patent- und Markenamts abschließende Arbeiten zur Integration der Verfahren zu Internationalen Registrierungen in das interne DV-System DPMAmarken durchgeführt.

In dieser Zeit kann mit dem DV-System nicht gearbeitet werden.

DPMAregister steht uneingeschränkt zur Verfügung, jedoch kommen zwischen dem 12. und 22. Februar 2010 keine neuen Informationen hinzu.

Quelle: DPMA

Hinweis: DPMA offline 12.02. bis 17.02.2010

8. Februar 2010 von RA Dorowski · 1 Kommentar
Kategorie: Der Rest 

Wegen der Umstrukturierung der EDV, die unter anderem die Anmeldung internationaler Registrierungen zum Gegenstand hat, wird das Deutsche Patent- und Markenamt voraussichtlich zwischen dem 12.02.2010 und dem 17.02.2010 offline sein.

DPMA: keine Erstattung von Patentanwaltsgebühren im Löschungsverfahren

6. November 2009 von RA Dorowski · Einen Kommentar verfassen
Kategorie: Das Recht 

Im Kostenfestsetzungsbeschluss der Löschungssache 304 44 026 – S 81/07 Lösch vom 28.10.2009 hat sich das Deutsche Patent- und Markenamt zur Erstattungsfähigkeit von Patentanwaltsgebühren bei Doppelvertretung geäußert.

Die Kostengläubigerin und Antragstellerin war durch einen Rechtsanwalt unter Mitwirkung eines Patentanwalts vertreten und beantragte, die Kosten entsprechend festzusetzen. Dem widersprach die Kostenschuldnerin und Antragsgegnerin. Mit Erfolg.

Das DPMA führt aus:

Die Markenabteilung stimmt der Kostenschuldnerin insoweit zu, als dass eine Doppelvertretung durch einen Rechtsanwalt und einen Patentanwalt im Löschungsverfahren nicht notwendig war.

Das Markenlöschungsverfahren vor dem DMPA ist keine Kennzeichenstreitsache im Sinne des § 140 MarkenG (vgl. BPatG, 28 W (pat) 4/02 v. 26.03.2003; 24 W (pat) 240/03 v. 25.11.2003; Hacker in Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl., 2009, § 140 Rdn. 3 ff), da kein Klageverfahren vorliegt.

Zwar hat beispielsweise der BGH in seinem Beschluss vom 03.04.2003 -Aktz. I ZB 37/02- die Möglichkeit der Abrechnung von Rechtsanwalts- und Patentanwaltsgebühren durch einen als Rechtsanwalt und Patentanwalt zugelassenen Vertreter bejaht, oder auch das OLG München in seinem Beschluss vom 08.09.2003 -Aktz. 11 W 2824/02- bestätigt, dass einem Patentanwalt für das Mitwirken am Zustandekommen eines Vergleichs eine Vergleichsgebühr gem. § 23 Abs.1 BRAGO zusteht, jedoch handelte es sich bei diesen Verfahren um reine Kennzeichenstreitsachen vor ordentlichen Gerichten. In Gebrauchmuster-Löschungsbeschwerdeverfahren ist nach ständiger Rechsprechung eine Doppelvertretung durch einen Rechts- und einen Patentanwalt nicht notwendig (vgl. BPatGE 45,129 mwNachw.) Hatte das BPatG in seinem Beschluss 4 ZA (pat) 15/02 vom 06.12.2002 die Frage der Erstattungsfähigkeit eines mitwirkenden Patentanwalts für alle Akten nach dem 01.01.2002 in Verfahren nach § 143 (3) PatG neuer Fassung noch bejaht, ist es in jüngeren Entscheidungen davon insoweit abgerückt, dass die Erstattung von Doppelvertretungen nur noch nach Prüfung des Einzelfalls möglich ist (vgl. BIPMZ 2008, 62; Mitt.2007, 478 und Mitt. 2008, 570). Diese Fälle sind mit der Durchführung eines Widerspruchs- oder Löschungsverfahrens vor dem DPMA nicht vergleichbar.

[...] Für die Durchführung von Löschungsverfahren vor dem DPMA bleibt es bei dem Grundsatz, dass die Kosten mehrerer Rechts-/Patentanwälte nur insoweit zu erstatten sind, als sie die Kosten eines Rechtsanwaltes nicht übersteigen (§ 91 (2) S. 2 ZPO). Die Tatsache, dass in einem Löschungsverfahren die Vertretung durch einen Rechtsanwalt unter Mitwirkung eines Patentanwalts erfolgt, begründet keine andere Beurteilung, da hierfür eine besondere gesetzliche Grundlage -wie sie etwa in § 140 MarkenG für Kennzeichenstreitsachen besteht- fehlt.

Klassifizierungswunsch eines Mandanten

23. Oktober 2009 von RA Prehm · 1 Kommentar
Kategorie: Die Marken 

Dienstleistungen eines Groß- und Einzelhändlers im Bereich handbetätigter Werkzeuge, nämlich Einbruchswerkzeuge für Einsteiger

Die Zahl nach der Wahl

28. September 2009 von RA Dorowski · Einen Kommentar verfassen
Kategorie: Der Rest 

22.

So viele Empfangsbescheinigungen hat das Deutsche Patent- und Markenamt in einem Umschlag versendet.

Hinweis: Änderung der Postanschrift des DPMA

28. August 2009 von RA Dorowski · Einen Kommentar verfassen
Kategorie: Der Rest 

Das Deutsche Patent- und Markenamt informiert, dass zum 01.11.2009 die Dokumentenannahme des Dienstgebäudes München, Cincinnatistraße 64, geschlossen wird.

Für Briefpost gilt dann ausschließlich die Großkundenanschrift

80297 München

oder die Hausanschrift

Zweibrückenstraße 12, 80331 München.

DPMAdirekt: Pac-Man

5. August 2009 von RA Dorowski · 2 Kommentare
Kategorie: Der Rest 

Das Deutsche Patent- und Markenamt stellt mit DPMAdirekt ein Programm zur Verfügung, das eine Online-Anmeldung von Patenten, Marken und Gebrauchsmustern ermöglicht.

Doch das Programm kann noch vieles mehr!

Durch die Tastenkombination Alt + Shift und Klick auf “letzte Suche” wird der Klassiker Pac-Man gestartet. Sie haben richtig gelesen: Pac-Man.

In Kenntnis dieses Umstands erscheint eine konzentrierte Arbeit mit DPMAdirekt kaum noch möglich: 255 Level wollen gemeistert werden.

dpmadirekt

DPMA: vollständiger Jahresbericht 2008 erschienen

7. Juli 2009 von RA Dorowski · 1 Kommentar
Kategorie: Die Marken 

Nachdem das Deutsche Patent- und Markenamt die Zahlen für die Markenanmeldungen 2008 veröffentlicht hatte (gesamt, nach Bundesländern), gibt es nun den vollständigen Jahresbericht 2008 zum Nachlesen.

Aus dem Bericht möchten wir einige Statistiken und Trends vorstellen:

Während gegenüber 2007 die Zahl der Markenanmeldungen aus dem Ausland um 13,4% gestiegen ist, ist die Zahl der IR-Marken, die für Deutschland angemeldet werden, rückläufig. Den Grund sieht das DPMA am Beitritt der EU zum Madrider Markenabkommen im Jahr 2004. Da ausländische Anmelder über diesen Weg Schutz in der gesamten EU beanspruchen können, sei ein gesonderter Antrag für Deutschland nicht mehr notwendig.

Markenanmeldungen in den “kleinen” Klassen waren gegenüber 2007 teilweise von starken Schwankungen geprägt. Anmeldungen in Klasse 27 (Bodenbeläge und Verkleidungen) sind beispielsweise um 58,2% eingebrochen, während Anmeldungen in Klasse 23 (Garne und Fäden) um 59,3% gestiegen sind.

In den “großen” Klassen hatten die stärksten Einbrüche Klasse 38 (Telekommunikation, -17,7%), Klasse 32 (alkoholfreie Getränke und Biere, -16,6%), Klasse 9 (elektrische Apparate und Instrumente, -14,6%) und Klasse 12 (Fahrzeuge, -14,1%) zu verzeichnen. Das DPMA hebt hervor, dass die Entwicklung der Finanzkrise bisher keine Auswirkungen auf Anmeldungen in der Klasse 36 (Versicherungs-, Finanzwesen; Geldgeschäfte; Immobilienwesen) hatte.

Zur aktuellen Eintragungs- und Löschungspraxis führt das DPMA die “Obama”-Anmeldungen an (mit weiteren Beispielen zu “Diana” und “Papst Johannes Paul II.”) und rät von derartigen Anmeldungen ab. Es handele sich um keine gute Idee, aus den Namen Kapital schlagen zu wollen. Regelmäßig gelangen derartige Markenanmeldungen nicht zur Eintragung.

Vollständiger Jahresbericht 2008 beim DPMA (PDF).

Weitere Statistik: nationale Markenanmeldungen

26. März 2009 von RA Dorowski · 1 Kommentar
Kategorie: Die Marken 

Zusätzlich zu den Statistiken über nationale Markenanmeldungen im Jahr 2008 hat das Deutsche Patent- und Markenamt im aktuellen Blatt für PMZ weitere Zahlen veröffentlicht.

Nationale Markenanmeldungen nach dem Sitzland der Anmelder:

  1. Schweiz
    597 Anmeldungen / 402 Eintragungen
  2. Vereinigte Staaten
    539 Anmeldungen / 505 Eintragungen
  3. Bulgarien
    462 Anmeldungen / 16 ( ! ) Eintragungen
  4. Vereinigtes Königreich
    279 Anmeldungen / 202 Eintragungen
  5. Österreich
    251 Anmeldungen / 162 Eintragungen
  6. China
    218 Anmeldungen / 177 Eintragungen
  7. Niederlande
    212 Anmeldungen / 128 Eintragungen
  8. Japan
    151 Anmeldungen / 123 Eintragungen
  9. Frankreich
    116 Anmeldungen / 94 Eintragungen
  10. Spanien
    86 Anmeldungen / 46 Eintragungen

Statistik: nationale Markenanmeldungen

17. März 2009 von RA Dorowski · 3 Kommentare
Kategorie: Die Marken 

Das Deutsche Patent- und Markenamt hat die Zahlen für 2008 veröffentlicht. Letztes Jahr wurden 73.903 Markenanmeldungen beim Amt eingereicht und damit 3% weniger als im Jahr 2007 (76.165 Anmeldungen).

Keinen Rückgang verzeichneten hingegen die Markenanmeldungen aus dem Ausland. Gegenüber 3.377 Anmeldungen im Jahr 2007 stiegen die Markenanmeldungen aus dem Ausland auf 3.829 im Jahr 2008.

Interessant ist die Zahl der Anmeldungen, die es letztendlich zur Eintragung geschafft haben. Von den 73.903 Markenanmeldungen wurden 50.259 Verfahren mit einer Eintragung abgeschlossen. Gründe für die 23.644 nicht eingetragenen Markenanmeldungen können mangelnde Gebührenzahlung und (wohl größtenteils) entgegenstehende absolute Schutzhindernisse nach § 8 MarkenG sein.

Markenrechtliche Irrtümer: Nizzaklassen

16. Januar 2009 von RA Prehm · 1 Kommentar
Kategorie: Das Recht 

Einem häufig tradierten und leider recht gefährlichen Irrtum begegnet man immer wieder bei der Einschätzung der Bedeutung von Nizzaklassen. Die Relevanz der Nizzaklasse für die Feststellung von Verwechslungsfähigkeiten zwischen zwei Marken wird von Laien regelmäßig überschätzt. Der Laie neigt dazu, nur diejenigen Marken zu beachten, die in der identischen Waren- oder Dienstleistungsklasse registriert sind.

Tatsächlich aber dienen die insgesamt 45 Waren und Dienstleistungsklassen vielmehr der exakten Fixierung der anfallenden amtlichen Anmeldegebühren. Bei der Markenanmeldung erhebt das deutsche Patent und Markenamt eine Grundgebühr von 300 € (290 € bei elektronischer Anmeldung). In dieser Gebühr ist die Anmeldung für bis zu drei Klassen enthalten. Jede weitere Klasse wird mit zusätzlichen Gebühren von 100 € berechnet.

Für die Beurteilung der Verwechslungsfähigkeit zweier Marken ist wesentlich relevanter, ob die in der Klasse beanspruchten Waren oder Dienstleistungen identisch oder ähnlich sind. So ist beispielsweise die Ware Software (Klasse 09) hochgradig verwechslungsfähig mit der Dienstleistung eines Softwareprogrammierers (Klasse 42), jedoch nicht ähnlich zur ebenfalls in Klasse 09 geführten Taucherbrille.

Viele Klassen enthalten ein buntes Spektrum verschiedener Waren oder Dienstleistungen. So enthält die Klasse 09 auch elektronische Bauteile, Sonnenbrillen und Feuerlöscher. Die Klasse 44 enthält neben medizinischen Dienstleistungen ebenfalls die Rasenpflege. Für die Wechselwirkung mit anderen Klassen kommen dann jeweils völlig andere Klassen in Betracht.

Für die qualifizierte Beurteilung von Verwechslungsfähigkeit und Konfliktpotenzial sollte man also sowohl die Wechselwirkungen zwischen einzelnen Waren und Dienstleistungen, als auch zwischen den unterschiedlichen Nizzaklassen kennen. Diese Kenntnis ist selbstverständlich auch für die richtige Klassenauswahl bei der Durchführung einer Markenrecherche notwendig. Für den Laien birgt dies oft unüberschaubare Risiken bei der Anmeldung seiner Marke.