Markenportrait: homefort

Unsere Mandanten stellen ihre Marken vor:

homefort
Registernummer: 302015106154
Anmeldetag: 17.09.2015

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Wie so oft im Leben erkennt man einen Bedarf dann, wenn man ihn selbst hat. Als Eigentümer eines Einfamilienhauses war Firmengründer und Geschäftsführer Oliver Kremers auf der Suche nach der passenden Alarmanlage für sich und seine Familie. Die Suche war wenig zufriedenstellend, denn wenn man eine Alarmanlage kaufen möchte, hat man es vom Hersteller über den Monteur bis hin zum Sicherheitsdienst mit unterschiedlichsten, allesamt teuren Ansprechpartnern zu tun. Jeder von ihnen spricht eine hochkomplexe Sprache.

homefort hat es sich zur Aufgabe gemacht, Privatkunden Sicherheitsleistungen bereitzustellen, die sonst in Deutschland fast ausschließlich Unternehmen oder zahlungskräftigen Privatpersonen zur Verfügung stehen. Hierbei geht es um Smart Security-Alarmanlagen in Kombination mit Wachdienstleistungen. Beides ist in der Regel recht teuer und somit nur für einen Bruchteil der Bevölkerung zugänglich. Wir von homefort sind aber der Auffassung, dass Sicherheit kein Luxus sein sollte.

Auf unserer Internetseite kann sich der Kunde über die verschiedenen Komponenten unseres Angebotes informieren. Gerne berät ihn unser Kundendienst. Entweder er wählt eines der fertigen Pakete oder stellt sich selbst eins zusammen. Im Anschluss an die Beauftragung wird ein Installationstermin vereinbart. Während diesem wird das zuvor gebuchte Angebot je nachdem noch einmal angepasst. Vielleicht merkt der Kunde ja, dass er eine Komponente gar nicht braucht. Vor Ort wird er in die Alarmanlage und je nachdem auch in die dazugehörige App eingewiesen. Es erfolgt ein Test zusammen mit dem Wachdienst, außerdem wird gemeinsam ein Alarmplan festgelegt, also die Frage geklärt: Wie möchte der Kunde, dass wir im Falle eines Alarms vorgehen?

Von der Zusammenarbeit mit Prehm & Klare Rechtsanwälte waren wir begeistert, da wir selber Fans von persönlichen, professionellen und schnellen Service sind. Unsere Markenanmeldung verlief völlig unkompliziert.

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Prehm & Klare Rechtsanwälte bieten ihren Mandanten in diesem Blog die Möglichkeit zur Darstellung ihrer Marken. Für den Inhalt dieses Beitrages zeichnen sich Prehm & Klare Rechtsanwälte nicht verantwortlich.