EU plant Senkung der Gebühren bei Markenanmeldungen

Die EU plant die Reformierung der Gebühren bei Markenanmeldungen. Zur Zeit betragen die Kosten für die Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke (EU-Marke) 900,00 EUR bis zu 3 Nizzaklassen, jede weitere Klasse kostet zusätzliche 150,00 EUR.

In Zukunft sollen die Kosten für eine Anmeldung in 1 Klasse 775,00 EUR betragen, eine Anmeldung in 2 Klassen 825,00 EUR und eine Anmeldung in 3 Klassen 900,00 EUR – letzteres also wie bisher. Jede weitere Klasse soll weiterhin zusätzliche 150,00 EUR kosten.

Nach Ansicht des zuständigen Komitees soll die reduzierte Gebühr für 1- und 2-Klassen-Marken vor allem kleine und mittlere Unternehmen entlasten.

Die Gebührenreform muss noch vom Europäischen Parlament verabschiedet werden und soll im Frühjahr 2014 in Kraft treten.

Die Gebührenreform (verringerte Kosten für 1- und 2-Klassen-Marken) soll ferner in allen Mitgliedsstaaten der EU zum Tragen kommen, so dass auch Anmelder einer deutschen Marke davon profitieren würden.

Quelle: Pressemitteilung vom 27.03.2013

Gebührensenkung für Gemeinschaftsmarken

In einer heute veröffentlichten Erklärung hat das HABM die Gebührensenkung für Gemeinschaftsmarken für Mai angekündigt.

Das bisherige System aus Anmelde- und Eintragungsgebühr wird durch eine einzige Gebühr abgelöst.

Für eine online angemeldete Gemeinschaftsmarke ist zukünftig nur noch ein Betrag von EUR 900,- (3 Klassen) zu zahlen. Dieser wird mit der Anmeldung der Marke fällig.

Eine Anmeldung über das Madrider Protokoll wird EUR 870,- (3 Klassen) kosten. Für jede weitere Klasse (> 3) fällt eine einzige Gebühr in Höhe von EUR 150,- an.

Die 40%ige Senkung der Gebühren für Gemeinschaftsmarken kann Auswirkungen aus den gesamten Binnenmarkt haben. Als erstes nationales Amt erklärte das UK IPO, dass das Amt eine Überarbeitung des Gebührensystems plane und eine Gebührensenkung für die Anmeldung einer nationalen britischen Marke in Aussicht stelle.