EU-Markenanmeldung bis zum 23.03.2016 günstiger

03HABM

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Die Umstellung der Reform des europäischen Markenrechts läuft auf vollen Touren. Am 23.03.2016 ist es dann soweit. Das jetzige Gemeinschaftsmarkenamt HABM (Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt) wird zum EUIPO (Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum) umbenannt und zugleich ein neues Gebührensystem für die Anmeldung von EU-Marken, die jetzt Unionsmarken heißen, eingeführt. Noch bis zum 23.03.2016 hat man die Möglichkeit, zu alten, größtenteils günstigeren Konditionen eine EU-Marke anzumelden. Bis zum Stichtag beträgt die Grundgebühr für die elektronische Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke 900 EUR (bis 3 Klassen). Die Gebühr für jede Waren- und Dienstleistungsklasse ab der vierten Klasse beträgt 150 EUR.

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WIPO: zahlreiche Gebührenänderungen ab 04. Juli

WIPOFür Markenanmeldungen nach dem Madrider System (internationale Registrierungen) treten am 04.07.2015 zahlreiche Gebührenänderungen in Kraft, die die individuellen Gebühren der Vertragsstaaten betreffen. Die Gebührenänderungen beruhen auf den starken Änderungen des Wechselkurses von Schweizer Franken zu den jeweiligen nationalen Währungen. So waren bisher (und sind heute am 03.07.) für die Benennung der Europäischen Union individuelle Gebühren in Höhe von 1.111 CHF bis zu drei Klassen und 192 CHF für jede weitere ab der vierten Klasse zu zahlen. Ab dem 04.07.2015 betragen die individuellen Gebühren der EU 912 CHF bis zu drei Klassen und 157 CHF für jede weitere ab der vierten Klasse.

Quelle: WIPO, Madrid Highlights 2/2015

EU-Marke: Neues Gebührensystem

In den Vorbereitungen zur Reform des europäischen Markenrechts hat der Europäische Rat seine Vorschläge zum neuen Gebührensystem vorgestellt. Derzeit beträgt die Grundgebühr für die elektronische Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke 900 EUR (bis 3 Klassen). Die Gebühr für jede Waren- und Dienstleistungsklasse ab der vierten Klasse beträgt 150 EUR. Die Grundgebühr für die elektronische Verlängerung einer Gemeinschaftsmarke beträgt 1.350 EUR. Die Verlängerungsgebühr für jede Waren- und Dienstleistungsklasse ab der vierten Klasse beträgt 400 EUR.

Nach den Vorstellungen des Europäischen Rats beträgt die Grundgebühr für die elektronische Anmeldung einer EU-Marke nach der Reform 850 EUR (1 Klasse). Die Gebühr für die zweite Waren- und Dienstleistungsklasse beträgt 50 EUR. Die Gebühr für jede Waren- und Dienstleistungsklasse ab der dritten Klasse beträgt 150 EUR. Das soll sich dann auch mit den Verlängerungsgebühren decken. Die Grundgebühr für die elektronische Verlängerung einer EU-Marke beträgt 850 EUR. Die Verlängerungsgebühr für die zweite Waren- und Dienstleistungsklasse beträgt 50 EUR. Die Verlängerungsgebühr für jede Waren- und Dienstleistungsklasse ab der dritten Klasse beträgt 150 EUR.

Quelle: Europäischer Rat, Dokument ST 9547 2015 ADD 1 vom 8.6.2015

EU plant Senkung der Gebühren bei Markenanmeldungen

Die EU plant die Reformierung der Gebühren bei Markenanmeldungen. Zur Zeit betragen die Kosten für die Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke (EU-Marke) 900,00 EUR bis zu 3 Nizzaklassen, jede weitere Klasse kostet zusätzliche 150,00 EUR.

In Zukunft sollen die Kosten für eine Anmeldung in 1 Klasse 775,00 EUR betragen, eine Anmeldung in 2 Klassen 825,00 EUR und eine Anmeldung in 3 Klassen 900,00 EUR – letzteres also wie bisher. Jede weitere Klasse soll weiterhin zusätzliche 150,00 EUR kosten.

Nach Ansicht des zuständigen Komitees soll die reduzierte Gebühr für 1- und 2-Klassen-Marken vor allem kleine und mittlere Unternehmen entlasten.

Die Gebührenreform muss noch vom Europäischen Parlament verabschiedet werden und soll im Frühjahr 2014 in Kraft treten.

Die Gebührenreform (verringerte Kosten für 1- und 2-Klassen-Marken) soll ferner in allen Mitgliedsstaaten der EU zum Tragen kommen, so dass auch Anmelder einer deutschen Marke davon profitieren würden.

Quelle: Pressemitteilung vom 27.03.2013

Kostensenkung bei Geschmacksmusteranmeldungen

Wegfall der Auslagenpauschale für Bekanntmachungen

Die für Geschmacksmusteranmeldungen bislang zu zahlende Auslagenpauschale für Bekanntmachungen in Höhe von 12 Euro je Muster wird nicht mehr erhoben. Das gilt für alle Geschmacksmuster, die ab dem 1. Januar im Geschmacksmusterblatt bekannt gemacht werden. Damit reduzieren sich die Anmeldekosten für eine Einzelanmeldung von 82 Euro auf 70 Euro. Innerhalb einer Sammelanmeldung von zehn oder mehr Mustern kostet ein Muster statt bisher 19 Euro nur noch 7 Euro.

Quelle: Deutsches Patent- und Markenamt, weitere Informationen

Basics: Marke verlängern oder neu anmelden?

Der Schutz einer Marke lässt sich im 10-Jahre-Rhythmus beliebig oft verlängern. Für die Verlängerung einer Marke ist lediglich notwendig, dass der Antrag gestellt und die Verlängerungsgebühr gezahlt wird.

Gebühren des Deutschen Patent- und Markenamtes:
Die Verlängerungsgebühr einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen beträgt zurzeit 750 €, für jede weitere Klasse 260 €.

Im Vergleich dazu beträgt die Anmeldegebühr einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen lediglich 300 €, für jede weitere Klasse 100 €.

Gebühren des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt:
Die Verlängerungsgebühr einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen beträgt zurzeit 1500 €, für jede weitere Klasse 400 €.

Im Vergleich dazu beträgt die Anmeldegebühr einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen lediglich 900 €, für jede weitere Klasse 150 €.

In einfachen Worten: die Verlängerung einer Marke ist rund doppelt so teuer wie die Anmeldung einer Marke.
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Gebührensenkung für Gemeinschaftsmarken

In einer heute veröffentlichten Erklärung hat das HABM die Gebührensenkung für Gemeinschaftsmarken für Mai angekündigt.

Das bisherige System aus Anmelde- und Eintragungsgebühr wird durch eine einzige Gebühr abgelöst.

Für eine online angemeldete Gemeinschaftsmarke ist zukünftig nur noch ein Betrag von EUR 900,- (3 Klassen) zu zahlen. Dieser wird mit der Anmeldung der Marke fällig.

Eine Anmeldung über das Madrider Protokoll wird EUR 870,- (3 Klassen) kosten. Für jede weitere Klasse (> 3) fällt eine einzige Gebühr in Höhe von EUR 150,- an.

Die 40%ige Senkung der Gebühren für Gemeinschaftsmarken kann Auswirkungen aus den gesamten Binnenmarkt haben. Als erstes nationales Amt erklärte das UK IPO, dass das Amt eine Überarbeitung des Gebührensystems plane und eine Gebührensenkung für die Anmeldung einer nationalen britischen Marke in Aussicht stelle.