Kostensenkung bei Geschmacksmusteranmeldungen
Wegfall der Auslagenpauschale für Bekanntmachungen
Die für Geschmacksmusteranmeldungen bislang zu zahlende Auslagenpauschale für Bekanntmachungen in Höhe von 12 Euro je Muster wird nicht mehr erhoben. Das gilt für alle Geschmacksmuster, die ab dem 1. Januar im Geschmacksmusterblatt bekannt gemacht werden. Damit reduzieren sich die Anmeldekosten für eine Einzelanmeldung von 82 Euro auf 70 Euro. Innerhalb einer Sammelanmeldung von zehn oder mehr Mustern kostet ein Muster statt bisher 19 Euro nur noch 7 Euro.
Quelle: Deutsches Patent- und Markenamt, weitere Informationen
Gebührenübersicht: DPMA, HABM, WIPO
Was kostet wo wieviel? Das PDF gibt einen komprimierten Überblick über die Kosten der wichtigsten Anträge bei den Markenämtern DPMA, HABM und WIPO: Gebührenübersicht DPMA / HABM / WIPO.
Basics: Marke verlängern oder neu anmelden?
Der Schutz einer Marke lässt sich im 10-Jahre-Rhythmus beliebig oft verlängern. Für die Verlängerung einer Marke ist lediglich notwendig, dass der Antrag gestellt und die Verlängerungsgebühr gezahlt wird.
Gebühren des Deutschen Patent- und Markenamtes:
Die Verlängerungsgebühr einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen beträgt zurzeit 750 €, für jede weitere Klasse 260 €.
Im Vergleich dazu beträgt die Anmeldegebühr einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen lediglich 300 €, für jede weitere Klasse 100 €.
Gebühren des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt:
Die Verlängerungsgebühr einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen beträgt zurzeit 1500 €, für jede weitere Klasse 400 €.
Im Vergleich dazu beträgt die Anmeldegebühr einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen lediglich 900 €, für jede weitere Klasse 150 €.
In einfachen Worten: die Verlängerung einer Marke ist rund doppelt so teuer wie die Anmeldung einer Marke.
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Gebührensenkung für Gemeinschaftsmarken
In einer heute veröffentlichten Erklärung hat das HABM die Gebührensenkung für Gemeinschaftsmarken für Mai angekündigt.
Das bisherige System aus Anmelde- und Eintragungsgebühr wird durch eine einzige Gebühr abgelöst.
Für eine online angemeldete Gemeinschaftsmarke ist zukünftig nur noch ein Betrag von EUR 900,- (3 Klassen) zu zahlen. Dieser wird mit der Anmeldung der Marke fällig.
Eine Anmeldung über das Madrider Protokoll wird EUR 870,- (3 Klassen) kosten. Für jede weitere Klasse (> 3) fällt eine einzige Gebühr in Höhe von EUR 150,- an.
Die 40%ige Senkung der Gebühren für Gemeinschaftsmarken kann Auswirkungen aus den gesamten Binnenmarkt haben. Als erstes nationales Amt erklärte das UK IPO, dass das Amt eine Überarbeitung des Gebührensystems plane und eine Gebührensenkung für die Anmeldung einer nationalen britischen Marke in Aussicht stelle.
