BGH: Keine Markenrechtsverletzung durch rein firmenmäßigen Gebrauchs eines Kennzeichens
Der Bundesgerichtshof stellt in einem jüngeren Urteil noch einmal klar, dass ein
rein firmenmäßiger Gebrauch eines Kennzeichens keine rechtsverletzende Benutzung im Sinne des § 14 Abs. 2 MarkenG (Markenrechtsverletzung) ist. Weiterlesen…
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Wer prüfen möchte, ob sein Wunschname noch frei ist, dem empfiehlt Rechtsanwalt Prehm: “Suchen Sie nach identischen Namen selbst.” So könne man bereits vergebene Namen von vornherein ausschließen und die Kosten einer professionellen Prüfung im Rahmen halten. Wichtig: Erst recherchieren, dann Marke eintragen lassen. Die Amtsgerichte genau wie das Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) prüfen nämlich nicht, ob etwaige Konfliktmarken bestehen.

