IPO UK klont Unionsmarken, internationale Registrierungen zu UK-Marken

Inhaber von Unionsmarken und internationalen Registrierungen mussten bisher darum bangen, nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU ohne Markenschutz im Vereinigten Königreich zu stehen. Diese Sorge nimmt das IPO UK den Inhabern nun: Am 01.01.2021 klont das IPO UK alle eingetragenen Unionsmarken und internationalen Registrierungen mit der Benennung der Europäischen Union zu vergleichbaren UK-Marken.

Dieser Vorgang erfolgt automatisch und kostenfrei, eine Mitwirkung der Inhaber der Unionsmarken und internationalen Registrierungen ist nicht erforderlich.

Der Klon wird dieselben Daten besitzen wie die Ausgangsmarke und denselben Status besitzen wie eine nach dem Recht des Vereinigten Königreichs angemeldete nationale Marke. Geklonte Marken sind an der Registernummer UK009 gefolgt von der Registernummer der Unionsmarke oder internationalen Registrierung zu erkennen.

Beispiel: Aus der Unionsmarke Nr. 000139964 „Mercedes-Benz“ der Daimler AG vom 01.04.1996 wird die vergleichbare UK-Marke Nr. UK009000139964 „Mercedes-Benz“ der Daimler AG vom 01.04.1996.

Inhaber von eingetragenen Unionsmarken und internationalen Registrierungen werden somit weiterhin einen Markenschutz im Vereinigten Königreich besitzen.

Davon abweichend ist allerdings die Situation in Bezug auf Unionsmarken und internationale Registrierungen, die angemeldet, aber bis zum 01.01.2021 nicht eingetragen sind. Diese anhängigen Anmeldungen werden nicht automatisch geklont. Anmelder haben vielmehr die Gelegenheit, eine vergleichbare UK-Marke unter Beibehaltung des Anmeldetags der Unionsmarke oder der internationalen Registrierung kostenpflichtig bis zum 30.09.2021 beim IPO UK zu beantragen.

FRIDAYS FOR FUTURE

Seit einigen Wochen versuchen regelmäßig Markengrabber und Trittbrettfahrer GRETAs Marke über uns bei den Markenämtern DPMA und EUIPO als Deutsche Marke oder Europäische Marke anzumelden.

Sie kommen aber vermutlich allesamt zu spät. Greta Thunberg bzw. Ihre Familienstiftung sowie die Sympathisantin Janine O`Keeffle haben beim EUIPO jeweils eine Wortmarke „FRIDAYS FOR FUTURE“ im November bzw. Dezember 2019 insgesamt in allen gängigen Waren- und Dienstleistungsklassen angemeldet. Die Chancen stehen gar nicht so schlecht, dass diese Marken eingetragen werden.

Es ist danach davon auszugehen, dass Greta die Marketingraketen zünden und die Bewegung erhebliche Lizenzeinnahmen generieren wird.

Die einst angeblich aus einer Idee für die Umwelt gestartete altruistische Bewegung, die maßgeblich von Firmen der E-Mobilitätsbranche wie TESLA unterstützt wird, nimmt ihrerseits immer mehr kommerzielle Formen an und trägt scheinbar dazu bei, selbst den Konsum anzuheizen.

Karsten Prehm

Rechtsanwalt

Markenservice.net

Amazon Markenregistrierung auch mit EU-Marke möglich – amazon brand registry Teil 3

Die amazon brand registry wird von deutschen Händlern derzeit hauptsächlich mit deutschen Wortmarken gefüttert.
Viele Händler, die nur eine Wort-/Bildmarke besitzen, versuchen derzeit fast schon hektisch ihre Wort-/Bildmarke auch als Wortmarke schützen zu lassen. Das klappt oftmals aber nicht, was zu Frust führt.

Die allermeisten Wort-/Bildmarken wurden nämlich in dieser Form (also Kombination aus Wort und Grafik) so angemeldet, weil der Wortbestandteil allein nicht schutzfähig (zu beschreibend) war. Dies ist oftmals darauf zurückzuführen, dass die Anwälte der Wort-/Bildmarkeninhaber für diese einfach nur die Marke angemeldet haben, ohne die Händler darüber aufzuklären, dass eine Wort-/Bildmarke gerade nicht den Schutz für ein Wort oder die Worte verschaffen kann, die nur glatt beschreibend, also nicht kennzeichnend sind. Wenn ein Beleuchtungs-Händler also eine Wort-/Bildmarke „LED-Shop“ besitzt (rein zufälliges Beispiel), ist diese eigentlich nichts wert, weil die Worte „LED-Shop“ für den Handel mit LEDs nicht schutzfähig sind.

Auch wenn Amazon zukünftig in der amazon brand registry die Hinterlegung von Wort-/Bildmarken in einer zweiten Welle wieder zulassen sollte, kann der Wort-/Bildmarkeninhaber von „LED-Shop“ selbst nach erfolgter Hinterlegung mit dieser Marke nicht verhindern, das andere Händler sich an die Angebote anhängen und die Buybox mit besetzten. Wir erinnern uns: nur Wortmarkeninhabern wird diese Möglichkeit vorbehalten sein.

TIPP: Sofern es sich allerdings um Grenzfälle der Eintragungsfähigkeit von Wortmarken handelt, gibt es noch eine Hintertür, die die Händler kennen sollten.
Oftmals werden vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) nämlich Wortmarkeneintragungen abgelehnt, die vom EU-Markenamt (EUIPO) als wortmarkeneintragungsfähig beurteilt werden. Die EU-Marke (europäische Marke) gilt nach Eintragung in allen 28 europäischen Mitgliedsländern. Der Grund für die unterschiedliche Eintragungspraxis liegt ganz klar darin begründet, dass beim EU-Markenamt viele ausländische Prüfer arbeiten, die etwas lockerer sind.

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Der Markenstreit OKTOBERFEST nimmt Fahrt auf!

HABMHeute berichtet die große Münchener Tageszeitung tz (und der FOCUS hier) als erste der etablierten Pressemedien über den durch einen unserer Mandanten aufgedeckten Oktoberfest-Markenplan der Stadt München.

Neben der sich formierenden Front der Firmen, die zukünftig von der Nutzung des Begriffs Oktoberfest ausgeschlossen werden sollen, hat die Stadt München aber noch eine Reihe anderer Hürden zu überwinden.
Man muss nämlich wissen, dass die beantragte EU Wortmarke für Oktoberfest nur zur Eintragung gelangen kann, wenn innerhalb der 3-monatigen Widerspruchsfrist aus keinem der 28 EU Länder ein begründeter Widerspruch erfolgt.

Die EU-Marke hat nämlich das Grundproblem, dass bereits ein erfolgreicher Widerspruch – egal aus welchem EU-Mitgliedsland – die gesamte EU-Marke zu Fall bringen würde. Die EU-Marke steht und fällt nämlich einheitlich. Ein Problem z.B. in Rumänien erfasst damit die gesamte EU-Marke. Nachfolgend präsentieren wir Ihnen eine ganze Reihe von möglichen Konfliktmarken aus ganz Europa. Die Eintragungsgegner werden sicherlich noch auf die Idee kommen, auch zu diesen Firmen Kontakt aufnehmen, um der Stadt München die Oktoberfest-Suppe so richtig zu versalzen.

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Stadt München versucht den Namen „Oktoberfest“ zu monopolisieren!

MünchenUnser gestriger Artikel über die bisher im Geheimen laufenden Markenaktivitäten der Stadt München zum Begriff „Oktoberfest“ hat bereits hohe Wellen geschlagen. Quasi jeder Warenhändler und Dienstleister, der bisher das „Oktoberfest“ als frei zugängliche Marke ansah, ist alarmiert. Wir reden hier nicht nur über Firmen in und um München, sondern über Firmen aus der ganzen Welt, die dieses größte weltweite Volksfest als Einnahmequelle nutzen.

Im Rahmen der Berichterstattung zur Wortmarkenanmeldung „Oktoberfest“ haben wir zur Aufklärung des Sachverhalts dem Presseamt der Landeshauptstadt München folgende Fragen mit der Bitte um Stellungnahme zugeschickt.

Fragen:

  • Was bezweckt die Landeshauptstadt mit der Markenanmeldung und geht man tatsächlich von einer Eintragung der Marke aus?
  • Welche Waren oder Dienstleistungen neben der reinen Festveranstaltung und Gastronomie wären für die Stadt prioritär wichtig?
  • Wie hoch taxiert die Landeshauptstadt den wirtschaftlichen Wert einer solchen Marke?
  • Ist für die zahlreichen Nutzer der Bezeichnung „Oktoberfest“ bereits ein Lizenzmodell in Planung?
  • Wie soll dieses Lizenzmodell durchgesetzt werden und soll dies notfalls auch mit Abmahnungen erfolgen?
  • Ist die Landeshauptstadt bereit, die Markenanmeldung bis zur letzten Instanz durchzukämpfen?
  • Ist der Landeshauptstadt bewusst, dass diese Markenanmeldung bereits für reichlich Aufregung unter Gewerbetreibenden und Unternehmen sorgt?
  • Marke OKTOBERFEST – Achtung, da braut sich etwas zusammen!

    HABMEs naht wieder: das OKTOBERFEST.

    Es droht zudem ein neuer Streit um den Namen.

    Der Name Oktoberfest ist weltweit bekannt und nach Meinung des Deutschen Patent- und Markenamtes seit einigen Jahren eine nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG als Wort freihaltebedürftige, rein beschreibende Angabe. Unzählige wegen Schutzunfähigkeit abgelehnte Wortmarkenanmeldung zeugen von der immer noch gefestigten Rechtsauffassung des DPMA.

    Durch unsere Mandanten aufgedeckt, unternimmt die Stadt München den bis heute geheimen, erneuten Versuch, fast alle wirtschaftlich verwertbaren Waren- und Dienstleistungssegmente für den Namen „Oktoberfest“ europaweit zu monopolisieren.

    Die Stadt München als Ausrichter des Oktoberfestes hat nämlich mit einer bekannten Münchner Rechtsanwaltsanwaltskanzlei beim EU-Markenamt EUIPO am 13.06.2016 den Versuch unternommen, die Wortmarke „Oktoberfest“ auf europäischer Ebene eintragen zu lassen. Vermutlich wird man beim EU-Markenamt über ein Verkehrsgutachten versuchen, die überragende Bekanntheit des Markennamens „Oktoberfest“ darzulegen. Der Markenrechtler nennt dies dann Verkehrsdurchsetzung. Kann diese Verkehrsdurchsetzung für alle beantragten Waren und Dienstleistungen nachgewiesen werden, ist als Folge eine EU-Markeneintragung wahrscheinlich. Unseres Erachtens nach dürfte dies relativ leicht in den Bereichen der Dienstleistungsklassen Event, Unterhaltung, Gastronomische Aktivitäten, Werbung und Reiseveranstaltung möglich sein, sofern die etablierten Münchner Brauereien der Stadt München nicht in die Suppe spucken. Diese haben nämlich selbst seit geraumer Zeit eigene, verwechslungsfähige Marken in Stellung gebracht (siehe hier).

    Laut unserer Mandantschaft aus dem Reisebusiness ist die Stadt München seit Kurzem schon damit beschäftigt, Werbung für Reiseveranstaltungen unter dem Namen „Oktoberfesttouren“ und ähnlich bei Facebook sperren zu lassen.

    Die Stadt München unterhält nunmehr nämlich selbst eine offizielle Facebook-Oktoberfestseite und möchte sich scheinbar der Konkurrenz entledigen.

    Es scheint also so, dass die Stadt München sich zukünftig ein wesentlich größeres Stück des Kuchens sichern möchte. Falls die EU-Marke in dem angemeldeten Umfang eingetragen werden sollte, dürfte es zudem ein wahres Abmahngemetzel geben. Die markenanmeldende Münchner Kanzlei ist nämlich auch auf dem Abmahngebiet ein gefürchteter Gegner.

    Alle die, die bisher in treuem Glauben auf die freie Verfügbarkeit des Namens „Oktoberfest“ ein Geschäft aufgezogen und sich dabei insbesondere über Google, Facebook uns andere soziale Medien positioniert haben, könnte nach erfolgreicher EU-Markeneintragung der Hahn sofort zugedreht werden. Es wird also möglicherweise eine viele millionenschwere Verschiebung der Einnahmequelle „Oktoberfest“ hin zur Stadt München erfolgen.

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    EUIPO: Jahresbericht 2015

    EUIPOJahresbericht2015Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum hat den Entwurf des Jahresberichts 2015 veröffentlicht.

    Beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum sind 130.401 Anträge auf Eintragung einer Marke im Jahr 2015 eingegangen. Gegenüber dem Jahr 2014 stellt dies eine Steigerung von 11 % dar. Davon entfallen 21.886 Anträge auf Schutzerstreckungsgesuche aus internationalen Registrierungen.

    Der Entwurf des Jahresberichts enthält darüber hinaus einen umfangfangreichen Überblick über die Tätigkeiten des Amtes.

    Entwurf des Jahresberichts 2015

    Statistik zu Unionsmarkenanmeldungen im Jahr 2015

    Statistik zu Unionsmarkenanmeldungen im Jahr 2015Eurostat, das statistische Amt der Europäischen Union, hat Statistiken zu den Unionsmarkenanmeldungen aus den Mitgliedsstaaten im Jahr 2015 veröffentlicht. Danach sind aus den Mitgliedsstaaten ca. 90.000 Anmeldungen beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum eingegangen. Mit ca. 20.500 Anmeldungen war Deutschland der führende Mitgliedsstaat. Relativ gesehen, d.h. in Verhältnis zu den Einwohnern, stammten die meisten Anmeldungen aus Luxemburg. Regional betrachtet, stammten die meisten Anmeldungen wiederum aus der Region Paris, gefolgt von Barcelona, Madrid und Mailand.

    Quelle und weitere Statistiken: Pressemitteilung 79/2016 vom 25.04.2016

    EU-Markenanmeldung bis zum 23.03.2016 günstiger

    03HABM

    Beeilen Sie sich!

    Die Umstellung der Reform des europäischen Markenrechts läuft auf vollen Touren. Am 23.03.2016 ist es dann soweit. Das jetzige Gemeinschaftsmarkenamt HABM (Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt) wird zum EUIPO (Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum) umbenannt und zugleich ein neues Gebührensystem für die Anmeldung von EU-Marken, die jetzt Unionsmarken heißen, eingeführt. Noch bis zum 23.03.2016 hat man die Möglichkeit, zu alten, größtenteils günstigeren Konditionen eine EU-Marke anzumelden. Bis zum Stichtag beträgt die Grundgebühr für die elektronische Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke 900 EUR (bis 3 Klassen). Die Gebühr für jede Waren- und Dienstleistungsklasse ab der vierten Klasse beträgt 150 EUR.

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    EU-Marke: Neues Gebührensystem

    In den Vorbereitungen zur Reform des europäischen Markenrechts hat der Europäische Rat seine Vorschläge zum neuen Gebührensystem vorgestellt. Derzeit beträgt die Grundgebühr für die elektronische Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke 900 EUR (bis 3 Klassen). Die Gebühr für jede Waren- und Dienstleistungsklasse ab der vierten Klasse beträgt 150 EUR. Die Grundgebühr für die elektronische Verlängerung einer Gemeinschaftsmarke beträgt 1.350 EUR. Die Verlängerungsgebühr für jede Waren- und Dienstleistungsklasse ab der vierten Klasse beträgt 400 EUR.

    Nach den Vorstellungen des Europäischen Rats beträgt die Grundgebühr für die elektronische Anmeldung einer EU-Marke nach der Reform 850 EUR (1 Klasse). Die Gebühr für die zweite Waren- und Dienstleistungsklasse beträgt 50 EUR. Die Gebühr für jede Waren- und Dienstleistungsklasse ab der dritten Klasse beträgt 150 EUR. Das soll sich dann auch mit den Verlängerungsgebühren decken. Die Grundgebühr für die elektronische Verlängerung einer EU-Marke beträgt 850 EUR. Die Verlängerungsgebühr für die zweite Waren- und Dienstleistungsklasse beträgt 50 EUR. Die Verlängerungsgebühr für jede Waren- und Dienstleistungsklasse ab der dritten Klasse beträgt 150 EUR.

    Quelle: Europäischer Rat, Dokument ST 9547 2015 ADD 1 vom 8.6.2015

    HABM: Jahresbericht 2014

    HABM+Jahresbericht+2014Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt hat seinen umfangreichen Jahresbericht für 2014 veröffentlicht.

    Beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt sind 117.464 Anträge auf Eintragung einer Marke im Jahr 2014 eingegangen. Davon entfallen 17.183 Anträge auf Schutzerstreckungsgesuche aus internationalen Registrierungen.

    Die meisten Anmeldungen stammen aus Deutschland, gefolgt aus den USA, Großbritannien, Italien, Spanien, Frankreich, Schweiz, Niederlande, Polen und Österreich.

    Quelle: HABM Jahresbericht 2014

    Reform des europäischen Markensystems

    Die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben sich auf die Reform des europäischen Markensystems geeinigt. Mit der Reform des europäischen Markensystems sollen Unternehmen bessere Bedingungen für Innovationen sowie ein wirksamerer Schutz ihrer Marken gegen Fälschungen geboten werden.

    Zu den Reformgrundsätzen gehört eine neue Struktur mit niedrigeren Gebühren, die Markenanmelder zu zahlen haben. Es sind Kostenersparnisse bis zu 37 % vorgesehen. Bisher betragen die Anmeldegebühren einer Gemeinschaftsmarke 900 Euro bei der Beanspruchung von bis zu 3 Klassen. Die neue Struktur sieht geringere Kosten für eine Anmeldung in 1 oder 2 Klassen vor.

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    EU plant Senkung der Gebühren bei Markenanmeldungen

    Die EU plant die Reformierung der Gebühren bei Markenanmeldungen. Zur Zeit betragen die Kosten für die Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke (EU-Marke) 900,00 EUR bis zu 3 Nizzaklassen, jede weitere Klasse kostet zusätzliche 150,00 EUR.

    In Zukunft sollen die Kosten für eine Anmeldung in 1 Klasse 775,00 EUR betragen, eine Anmeldung in 2 Klassen 825,00 EUR und eine Anmeldung in 3 Klassen 900,00 EUR – letzteres also wie bisher. Jede weitere Klasse soll weiterhin zusätzliche 150,00 EUR kosten.

    Nach Ansicht des zuständigen Komitees soll die reduzierte Gebühr für 1- und 2-Klassen-Marken vor allem kleine und mittlere Unternehmen entlasten.

    Die Gebührenreform muss noch vom Europäischen Parlament verabschiedet werden und soll im Frühjahr 2014 in Kraft treten.

    Die Gebührenreform (verringerte Kosten für 1- und 2-Klassen-Marken) soll ferner in allen Mitgliedsstaaten der EU zum Tragen kommen, so dass auch Anmelder einer deutschen Marke davon profitieren würden.

    Quelle: Pressemitteilung vom 27.03.2013

    Kroatien als 28. Mitgliedsstaat bei der EU-Gemeinschaftsmarke

    Die europäische Gemeinschaftsmarke wächst wieder. Ab dem 01. Juli 2013 wird bei der Beantragung einer EU-Gemeinschaftsmarke automatisch Kroatien als 28. Mitgliedsstaat mit registriert. Die EU-Markenanmeldung wird dadurch nicht teurer. Die Amtsgebühren für eine elektronische EU-Markenanmeldung betragen somit immer noch 900,- EUR für bis zu drei Nizzaklassen sowie 150,- EUR für jede weitere Klasse. Unbedingt zu berücksichtigen ist jedoch, dass bereits ab dem 01. Januar 2013 getätigte EU-Markenanmeldungen nationale kroatische Marken und Firmennamen und sich daraus ergebende mögliche Konfliktrechte zu berücksichtigen haben.

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    HABM: Jahresbericht 2011


    Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt hat seinen Jahresbericht für 2011 veröffentlicht.

    Das Amt veröffentlicht Statistiken zu den verschiedenen Schutzrechten und informiert unter anderem über amtsinterne Prozesse, die Kooperationsfonds sowie die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen.

    Im September ging beim Amt die einmillionste GM-Eintragung
    ein, und im Verlauf des Jahres erreichte trotz der allgemein
    schwierigen wirtschaftlichen Lage die Zahl der eingegangenen
    Anmeldungen von Marken und Geschmacksmuster neue
    Rekordmarken.
    Quelle: HABM

    Vorteile einer EU-Markenanmeldung beim HABM gegenüber einer IR-Markenanmeldung bei der WIPO

    EU-Markenanmeldungen liegen bekanntlich im Trend. Aber warum melden insbesondere deutsche Kanzleien lieber EU-Marken an, anstatt auf die eigentlich präzisere IR-Marke auszuweichen?

    Häufig benötigen die Markenanmelder gar nicht Schutz in allen EU-Staaten, sondern nur in Einzelstaaten innerhalb der EU.

    Die Gründe liegen im formalen Bereich versteckt. Das EU-Anmeldeverfahren ist nämlich formal erheblich einfacher und in der Anmeldeprozedur deutlich weniger umfangreich als die Anmeldung einer IR-Marke.

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    EU-Marken im Vormarsch! Deutsche Marke im Hintertreffen?

    Im Jahr 2010 wurden insgesamt 69.072 deutsche Marken (DE-Marken) beim DPMA angemeldet. Im Vorjahr waren 69.069 Markenanmeldungen. Beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) wurden dahingegen insgesamt 81.715 EU-Marken angemeldet. Das ist gegenüber 2009 eine Steigerung von satten +12,27 Prozent. Was sind also die Gründe für diese Verschiebung und welche Bedeutung haben DE-Anmeldungen im Vergleich zu EU-Anmeldungen noch?

    Weiterlesen „EU-Marken im Vormarsch! Deutsche Marke im Hintertreffen?“

    HABM: Jahresbericht 2010


    Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt hat seinen Jahresbericht für 2010 veröffentlicht.

    Das Amt veröffentlicht Statistiken zu den verschiedenen Schutzrechten und informiert unter anderem über amtsinterne Prozesse, den Kontakt zu den Nutzern sowie Strategien und Zukunftsprojekte.

    Der diesjährige Bericht steht im Zeichen der Zusammenarbeit zwischen dem HABM und allen Interessenvertretern, mit dem Ziel die Funktionstätigkeit des IP-Systems zu verbessern. Insbesondere wird aufgezeigt, welcher Fortschritt bei der Partnerschaft mit diesen Interessenvertretern beim Kooperationsfonds verzeichnet wurde, der dazu dient, gemeinsame Tools und Normen für die Zukunft des geistigen Eigentums für das nächste Jahrzehnt festzulegen.
    Quelle: HABM

    Die Gemeinschaftsmarke (Video)

    Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt, das für die Eintragung und Verwaltung der Gemeinschaftsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmuster zuständig ist, beantwortet mit einem selbst erstellten Video „First come First served“ verschiedene Fragen zu Gemeinschaftsmarken.

    Beantwortet wird unter anderem:

  • Was ist eine Marke und welche Markenformen gibt es?
  • Welche Zeichen können als Marke angemeldet werden?
  • Wie kann Markenschutz erlangt werden?
  • Was sind die Kosten einer GM-Anmeldung?
  • Was sind die Vorteile einer Marke?