Harmonisierungsamt führt jetzt korrekte Amtsbezeichnung!

In den Empfangsbescheinigungen des HABM betitelte sich das Amt monatelang als Oharmonisierungsamt. Die tägliche Ansicht dieses Fehlers nötigte den Autor letztlich dazu, das HABM auf diesen Fehler aufmerksam zu machen. Der OAMI E-Filing Technical Support bestätigte nun die Korrektur dieses Fehlers. Das deutsche Template sei bei der Umstellung auf das neue E-Filing nicht ganz sauber umgesetzt worden. In der Kopfzeile prangt jetzt die korrekte Amtsbezeichnung.

Vorher:

OHARMONISIERUNGSAMT FÜR DEN BINNENMARKT
OHARMONISIERUNGSAMT FÜR DEN BINNENMARKT

Nachher:

Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt
HARMONISIERUNGSAMT FÜR DEN BINNENMARKT

Das Oharmonisierungsamt für den Binnenmarkt

Am 01.02.2009 hatte das HABM das neue e-filing-System für Gemeinschaftsmarkenanmeldungen in Betrieb genommen. Das neue System funktioniert vorzüglich und ist auf dem aktuellen Stand der Technik. Da es im großen Umfang auf jQuery zurückgreift, dürfte sogar jedem Programmierer das Herz aufgehen.

Nach Einreichung der elektronischen Anmeldung wird automatisch eine Empfangsbescheinigung als PDF generiert. In der Kopfzeile hält sich bis heute hartnäckig der Fehlerteufel. „OHARMONISIERUNGSAMT“ heißt es dort. Das „O“ ist vermutlich ein Überbleibsel von dem spanischen Namen „OFICINA“.

OHARMONISIERUNGSAMT FÜR DEN BINNENMARKT
OHARMONISIERUNGSAMT FÜR DEN BINNENMARKT