Gebührenübersicht: DPMA, HABM, WIPO
Wir haben die Übersicht über die wichtigsten Gebühren des Deutschen Patent- und Markenamtes, des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt und der World Intellectual Property Organization aktualisiert: Gebührenübersicht: DPMA / HABM / WIPO, Stand 22. November 2011.
Vorteile einer EU-Markenanmeldung beim HABM gegenüber einer IR-Markenanmeldung bei der WIPO
EU-Markenanmeldungen liegen bekanntlich im Trend. Aber warum melden insbesondere deutsche Kanzleien lieber EU-Marken an, anstatt auf die eigentlich präzisere IR-Marke auszuweichen?
Häufig benötigen die Markenanmelder gar nicht Schutz in allen EU-Staaten, sondern nur in Einzelstaaten innerhalb der EU.
Die Gründe liegen im formalen Bereich versteckt. Das EU-Anmeldeverfahren ist nämlich formal erheblich einfacher und in der Anmeldeprozedur deutlich weniger umfangreich als die Anmeldung einer IR-Marke.
EU-Marken im Vormarsch! Deutsche Marke im Hintertreffen?
Im Jahr 2010 wurden insgesamt 69.072 deutsche Marken (DE-Marken) beim DPMA angemeldet. Im Vorjahr waren 69.069 Markenanmeldungen. Beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) wurden dahingegen insgesamt 81.715 EU-Marken angemeldet. Das ist gegenüber 2009 eine Steigerung von satten +12,27 Prozent. Was sind also die Gründe für diese Verschiebung und welche Bedeutung haben DE-Anmeldungen im Vergleich zu EU-Anmeldungen noch?
DPMA: Jahresbericht 2010
Das Deutsche Patent- und Markenamt hat seinen Jahresbericht für 2010 veröffentlicht.
Das Amt veröffentlicht Statistiken zu den verschiedenen Schutzrechten und informiert unter anderem über die Mitarbeiter, Finanzen und internationale Zusammenarbeit.
Insgesamt sind beim Deutschen Patent- und Markenamt 74.297 Anträge auf Eintragung einer Marke im Jahr 2010 eingegangen. Davon entfallen 5.225 Anträge auf Schutzerstreckungsgesuche aus internationalen Registrierungen. Die Zahl der Anträge liegt damit auf dem Niveau des Jahres 2009 (74.822).
Marken begegnen uns täglich: Sie bezeichnen Produkte, die wir kaufen und Dienstleistungen, die wir in Anspruch nehmen. Marken helfen uns, Produkte wiederzuerkennen und von denen anderer Anbieter zu unterscheiden. Um Nachahmungen und Verwechslungen zu verhindern, können sich Anbieter den gewählten Namen als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) schützen lassen.
Quelle: DPMA
Warum Kotztüte eine eingetragene Marke ist
Marke: Kotztüte (Wortmarke)
Registernummer: DE 302010065802
Anmeldetag: 26.11.2010
Inhaber: Manfred Speidel
Klasse 35: Unternehmensberatung; Dienstleistungen eines Steuerberaters, nämlich Erstellung von Steuererklärungen; Dienstleistungen eines Wirtschaftsprüfers
Klasse 36: Erstellen von Steuergutachten und Steuerschätzungen
Klasse 45: Rechtsberatung
Nach § 8 Abs. 2 MarkenG sind solche Marken von der Eintragung ausgeschlossen, denen für die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft fehlt oder die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen beschreiben.
Die absoluten Schutzhindernisse des § 8 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 MarkenG sind immer in Bezug auf die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen zu prüfen.
Kotztüte ist aus dem einfachen Grund als Marke eingetragen, weil die Angabe Kotztüte mit den beanspruchten Dienstleistungen (s.o.) in keinem Zusammenhang steht. Für Papiertüten (Klasse 16) würde das Deutsche Patent- und Markenamt die Anmeldung hingegen zurückweisen.
Bildnachweis: Jeffrey Beall
Creative Commons Attribution-ShareAlike 2.0 Generic (CC BY-SA 2.0)
DPMA: Statistiken 2009
Das Markenblog liefert heute Auszüge aus dem Kurzrückblick des Deutschen Patent- und Markenamtes. Nicht nur für Freunde der Statistik von Interesse:
DPMA: Marken je Einwohner
DPMA: Markenanmeldungen nach Bundesländern
DPMA: Schutzrechte im Überblick
Gebührenvergleich Deutschland – USA
Wir vergleichen die amtlichen Gebühren für eine Markenanmeldung.
Teil 13: Deutschland – USA.
Deutschland
300.- EUR für 3 Klassen
290.- EUR bei elektronischer Anmeldung
Jede weitere Klasse: 100.- EUR
USA
325.- USD je Klasse (entspricht ca. 227.- EUR)
Gebührenvergleich Deutschland – Japan
Wir vergleichen die amtlichen Gebühren für eine Markenanmeldung.
Teil 12: Deutschland – Schweiz.
Deutschland
300.- EUR für 3 Klassen
290.- EUR bei elektronischer Anmeldung
Jede weitere Klasse: 100.- EUR
Japan
12000.- YEN je Klasse (entspricht ca. 92,- EUR)
Gebührenvergleich Deutschland – Schweiz
Wir vergleichen die amtlichen Gebühren für eine Markenanmeldung.
Teil 11: Deutschland – Schweiz.
Deutschland
300.- EUR für 3 Klassen
290.- EUR bei elektronischer Anmeldung
Jede weitere Klasse: 100.- EUR
Schweiz
550.- CHF für 3 Klassen (entspricht ca. 372,- EUR)
Jede weitere Klasse: 100.- CHF (entspricht ca. 67,- EUR)
Gebührenvergleich Deutschland – Österreich
Wir vergleichen die amtlichen Gebühren für eine Markenanmeldung.
Teil 10: Deutschland – Österreich.
Deutschland
300.- EUR für 3 Klassen
290.- EUR bei elektronischer Anmeldung
Jede weitere Klasse: 100.- EUR
Österreich
100.- EUR für 3 Klassen
Jede weitere Klasse: 25.- EUR
Gebührenvergleich Deutschland – Norwegen
Wir vergleichen die amtlichen Gebühren für eine Markenanmeldung.
Teil 9: Deutschland – Norwegen.
Deutschland
300.- EUR für 3 Klassen
290.- EUR bei elektronischer Anmeldung
Jede weitere Klasse: 100.- EUR
Norwegen
2300.- NOK für 3 Klassen (entspricht ca. 282,- EUR)
Jede weitere Klasse: 650.- NOK (entspricht ca. 80,- EUR)
Update: DPMA offline 12.02. bis 17.02.2010
Update zur Meldung vom 08.02.2010:
In der Zeit vom 12. bis 17. Februar 2010 werden im Markenbereich des Deutschen Patent- und Markenamts abschließende Arbeiten zur Integration der Verfahren zu Internationalen Registrierungen in das interne DV-System DPMAmarken durchgeführt.
In dieser Zeit kann mit dem DV-System nicht gearbeitet werden.
DPMAregister steht uneingeschränkt zur Verfügung, jedoch kommen zwischen dem 12. und 22. Februar 2010 keine neuen Informationen hinzu.
Quelle: DPMA
Hinweis: DPMA offline 12.02. bis 17.02.2010
Wegen der Umstrukturierung der EDV, die unter anderem die Anmeldung internationaler Registrierungen zum Gegenstand hat, wird das Deutsche Patent- und Markenamt voraussichtlich zwischen dem 12.02.2010 und dem 17.02.2010 offline sein.
Gebührenvergleich Deutschland – Finnland
Wir vergleichen die amtlichen Gebühren für eine Markenanmeldung.
Teil 8: Deutschland – Finnland.
Deutschland
300.- EUR für 3 Klassen
290.- EUR bei elektronischer Anmeldung
Jede weitere Klasse: 100.- EUR
Finnland
215.- EUR für 3 Klassen
Jede weitere Klasse: 80.- EUR
Gebührenvergleich Deutschland – Schweden
Wir vergleichen die amtlichen Gebühren für eine Markenanmeldung.
Teil 7: Deutschland – Schweden.
Deutschland
300.- EUR für 3 Klassen
290.- EUR bei elektronischer Anmeldung
Jede weitere Klasse: 100.- EUR
Schweden
1700.- SEK für eine Klasse (entspricht ca. 167,- EUR)
Jede weitere Klasse: 800.- SEK (entspricht ca. 79,- EUR)
Gebührenvergleich Deutschland – Dänemark
Wir vergleichen die amtlichen Gebühren für eine Markenanmeldung.
Teil 6: Deutschland – Dänemark.
Deutschland
300.- EUR für 3 Klassen
290.- EUR bei elektronischer Anmeldung
Jede weitere Klasse: 100.- EUR
Dänemark
2350.- DKK für eine Klassen (entspricht ca. 316,- EUR)
Jede weitere Klasse: 600.- DKK (entspricht ca. 81,- EUR)
Kostensenkung bei Geschmacksmusteranmeldungen
Wegfall der Auslagenpauschale für Bekanntmachungen
Die für Geschmacksmusteranmeldungen bislang zu zahlende Auslagenpauschale für Bekanntmachungen in Höhe von 12 Euro je Muster wird nicht mehr erhoben. Das gilt für alle Geschmacksmuster, die ab dem 1. Januar im Geschmacksmusterblatt bekannt gemacht werden. Damit reduzieren sich die Anmeldekosten für eine Einzelanmeldung von 82 Euro auf 70 Euro. Innerhalb einer Sammelanmeldung von zehn oder mehr Mustern kostet ein Muster statt bisher 19 Euro nur noch 7 Euro.
Quelle: Deutsches Patent- und Markenamt, weitere Informationen
Gebührenvergleich: Deutschland – Benelux
In einer neuen Reihe vergleichen wir die amtlichen Gebühren für eine Markenanmeldung.
Teil 5: Deutschland – Benelux.
Deutschland
300.- EUR für 3 Klassen
290.- EUR bei elektronischer Anmeldung
Jede weitere Klasse: 100.- EUR
Benelux
240.- EUR für 3 Klassen
Jede weitere Klasse: 37.- EUR
Gebührenvergleich: Deutschland – Spanien
In dieser Reihe vergleichen wir die amtlichen Gebühren für eine Markenanmeldung.
Teil 4: Deutschland – Spanien.
Deutschland
300.- EUR für 3 Klassen
290.- EUR bei elektronischer Anmeldung
Jede weitere Klasse: 100.- EUR
Spanien
155.- EUR pro Klasse
132.- EUR bei elektronischer Anmeldung
Gebührenvergleich: Deutschland – Großbritannien
In dieser Reihe vergleichen wir die amtlichen Gebühren für eine Markenanmeldung.
Teil 3: Deutschland – Großbritannien.
Deutschland
300.- EUR für 3 Klassen
290.- EUR bei elektronischer Anmeldung
Jede weitere Klasse: 100.- EUR
Großbritannien
200.- GBP für eine Klasse
Jede weitere Klasse: 30.- GBP

