EU plant Senkung der Gebühren bei Markenanmeldungen
Die EU plant die Reformierung der Gebühren bei Markenanmeldungen. Zur Zeit betragen die Kosten für die Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke (EU-Marke) 900,00 EUR bis zu 3 Nizzaklassen, jede weitere Klasse kostet zusätzliche 150,00 EUR.
In Zukunft sollen die Kosten für eine Anmeldung in 1 Klasse 775,00 EUR betragen, eine Anmeldung in 2 Klassen 825,00 EUR und eine Anmeldung in 3 Klassen 900,00 EUR – letzteres also wie bisher. Jede weitere Klasse soll weiterhin zusätzliche 150,00 EUR kosten.
Nach Ansicht des zuständigen Komitees soll die reduzierte Gebühr für 1- und 2-Klassen-Marken vor allem kleine und mittlere Unternehmen entlasten.
Die Gebührenreform muss noch vom Europäischen Parlament verabschiedet werden und soll im Frühjahr 2014 in Kraft treten.
Die Gebührenreform (verringerte Kosten für 1- und 2-Klassen-Marken) soll ferner in allen Mitgliedsstaaten der EU zum Tragen kommen, so dass auch Anmelder einer deutschen Marke davon profitieren würden.
Quelle: Pressemitteilung vom 27.03.2013
Gebührenübersicht: DPMA, HABM, WIPO
Wir haben die Übersicht über die wichtigsten Gebühren des Deutschen Patent- und Markenamtes, des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt und der World Intellectual Property Organization aktualisiert: Gebührenübersicht: DPMA / HABM / WIPO, Stand 22. November 2011.
Gebührenvergleich Deutschland – USA
Wir vergleichen die amtlichen Gebühren für eine Markenanmeldung.
Teil 13: Deutschland – USA.
Deutschland
300.- EUR für 3 Klassen
290.- EUR bei elektronischer Anmeldung
Jede weitere Klasse: 100.- EUR
USA
325.- USD je Klasse (entspricht ca. 227.- EUR)
Gebührenvergleich Deutschland – Japan
Wir vergleichen die amtlichen Gebühren für eine Markenanmeldung.
Teil 12: Deutschland – Schweiz.
Deutschland
300.- EUR für 3 Klassen
290.- EUR bei elektronischer Anmeldung
Jede weitere Klasse: 100.- EUR
Japan
12000.- YEN je Klasse (entspricht ca. 92,- EUR)
Gebührenvergleich Deutschland – Schweiz
Wir vergleichen die amtlichen Gebühren für eine Markenanmeldung.
Teil 11: Deutschland – Schweiz.
Deutschland
300.- EUR für 3 Klassen
290.- EUR bei elektronischer Anmeldung
Jede weitere Klasse: 100.- EUR
Schweiz
550.- CHF für 3 Klassen (entspricht ca. 372,- EUR)
Jede weitere Klasse: 100.- CHF (entspricht ca. 67,- EUR)
Gebührenvergleich Deutschland – Österreich
Wir vergleichen die amtlichen Gebühren für eine Markenanmeldung.
Teil 10: Deutschland – Österreich.
Deutschland
300.- EUR für 3 Klassen
290.- EUR bei elektronischer Anmeldung
Jede weitere Klasse: 100.- EUR
Österreich
100.- EUR für 3 Klassen
Jede weitere Klasse: 25.- EUR
Gebührenvergleich Deutschland – Norwegen
Wir vergleichen die amtlichen Gebühren für eine Markenanmeldung.
Teil 9: Deutschland – Norwegen.
Deutschland
300.- EUR für 3 Klassen
290.- EUR bei elektronischer Anmeldung
Jede weitere Klasse: 100.- EUR
Norwegen
2300.- NOK für 3 Klassen (entspricht ca. 282,- EUR)
Jede weitere Klasse: 650.- NOK (entspricht ca. 80,- EUR)
Gebührenvergleich Deutschland – Finnland
Wir vergleichen die amtlichen Gebühren für eine Markenanmeldung.
Teil 8: Deutschland – Finnland.
Deutschland
300.- EUR für 3 Klassen
290.- EUR bei elektronischer Anmeldung
Jede weitere Klasse: 100.- EUR
Finnland
215.- EUR für 3 Klassen
Jede weitere Klasse: 80.- EUR
Gebührenvergleich Deutschland – Schweden
Wir vergleichen die amtlichen Gebühren für eine Markenanmeldung.
Teil 7: Deutschland – Schweden.
Deutschland
300.- EUR für 3 Klassen
290.- EUR bei elektronischer Anmeldung
Jede weitere Klasse: 100.- EUR
Schweden
1700.- SEK für eine Klasse (entspricht ca. 167,- EUR)
Jede weitere Klasse: 800.- SEK (entspricht ca. 79,- EUR)
HABM: Gebührenzahlung und Priorität
Das Markenrecht wird von dem Grundsatz beherrscht, dass derjenige, der seine Marke früher erworben hat, sich gegenüber demjenigen durchsetzen kann, der seine Marke erst später erworben hat – Prioritätsprinzip.
Die Priorität einer Marke bestimmt sich nach dem Anmeldetag.
Damit das Eingangsdatum der Anmeldung als Anmeldetag zuerkannt werden kann, muss die Grundgebühr innerhalb eines Monats ab dem Tag der Einreichung der Anmeldung entrichtet werden. Die Zahlung muss innerhalb eines Monats auf eines der beiden Konten des Amtes erfolgen. Das HABM schickt keine Zahlungsaufforderung.
Wird die Zahlung binnen eines Monats versäumt, gewährt Regel 9 Abs. 1 GMDV dem Anmelder eine weitere Frist von zwei Monaten, die Grundgebühr zu entrichten. In diesem Fall gilt jedoch erst der Tag, an dem die Grundgebühr beim Amt eingegangen ist, als Anmeldetag. Das Versäumnis der ersten Zahlungsfrist wirkt sich somit nachteilig auf die Bestimmung der Priorität aus.
Werden die Gebühren auch nach Ablauf dieser Nachfrist nicht gezahlt, wird die Anmeldung nicht als Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke behandelt.
Gebührenvergleich Deutschland – Dänemark
Wir vergleichen die amtlichen Gebühren für eine Markenanmeldung.
Teil 6: Deutschland – Dänemark.
Deutschland
300.- EUR für 3 Klassen
290.- EUR bei elektronischer Anmeldung
Jede weitere Klasse: 100.- EUR
Dänemark
2350.- DKK für eine Klassen (entspricht ca. 316,- EUR)
Jede weitere Klasse: 600.- DKK (entspricht ca. 81,- EUR)
Gebührenvergleich: Deutschland – Benelux
In einer neuen Reihe vergleichen wir die amtlichen Gebühren für eine Markenanmeldung.
Teil 5: Deutschland – Benelux.
Deutschland
300.- EUR für 3 Klassen
290.- EUR bei elektronischer Anmeldung
Jede weitere Klasse: 100.- EUR
Benelux
240.- EUR für 3 Klassen
Jede weitere Klasse: 37.- EUR
Gebührenvergleich: Deutschland – Spanien
In dieser Reihe vergleichen wir die amtlichen Gebühren für eine Markenanmeldung.
Teil 4: Deutschland – Spanien.
Deutschland
300.- EUR für 3 Klassen
290.- EUR bei elektronischer Anmeldung
Jede weitere Klasse: 100.- EUR
Spanien
155.- EUR pro Klasse
132.- EUR bei elektronischer Anmeldung
Gebührenvergleich: Deutschland – Großbritannien
In dieser Reihe vergleichen wir die amtlichen Gebühren für eine Markenanmeldung.
Teil 3: Deutschland – Großbritannien.
Deutschland
300.- EUR für 3 Klassen
290.- EUR bei elektronischer Anmeldung
Jede weitere Klasse: 100.- EUR
Großbritannien
200.- GBP für eine Klasse
Jede weitere Klasse: 30.- GBP
Gebührenvergleich: Deutschland – Italien
In dieser Reihe vergleichen wir die amtlichen Gebühren für eine Markenanmeldung.
Teil 2: Deutschland – Italien.
Deutschland
300.- EUR für 3 Klassen
290.- EUR bei elektronischer Anmeldung
Jede weitere Klasse: 100.- EUR
Italien
135.- EUR für eine Klasse
Jede weitere Klasse: 34.- EUR
Gebührenvergleich: Deutschland – Frankreich
In einer neuen Reihe vergleichen wir die amtlichen Gebühren für eine Markenanmeldung.
Teil 1: Deutschland – Frankreich.
Deutschland
300.- EUR für 3 Klassen
290.- EUR bei elektronischer Anmeldung
Jede weitere Klasse: 100.- EUR
Frankreich
225.- EUR für 3 Klassen
200.- EUR bei elektronischer Anmeldung
Jede weitere Klasse: 40.- EUR
Gebührenübersicht: DPMA, HABM, WIPO
Was kostet wo wieviel? Das PDF gibt einen komprimierten Überblick über die Kosten der wichtigsten Anträge bei den Markenämtern DPMA, HABM und WIPO: Gebührenübersicht DPMA / HABM / WIPO.

