Stellungnahme der Stadt München zum Markenstreit „Oktoberfest“

Karussel-OktoberfestIm Rahmen der Erstberichterstattung zur Markenanmeldung „Oktoberfest“ der Landeshauptstadt München hatten wir das Presseamt der Stadt um eine Stellungnahme gebeten. Jetzt erreichten uns die Antworten auf unseren Fragenkatalog.

Stellungnahme der Stadt München zu unseren Fragen:

„…kann ich zu der Markenanmeldung „Oktoberfest“ zusammenfassend Folgendes mitteilen:

Die Landeshauptstadt München betreibt den rechtlichen Schutz der Marke Oktoberfest. Ziel der Markenanmeldung ist es, den guten Namen des Münchner Oktoberfests als einmalige und ursprünglich Münchner Veranstaltung zu schützen. Die Stadt benötigt ein Instrument, mit dem sich die Nutzung des Schlagworts „Oktoberfest“ durch Dritte steuern und Missbrauch verhindern lässt.
Die Stadt betreibt einen erheblichen, auch finanziellen Aufwand für die Veranstaltung. Gleichzeitig tut sie sich immer schwerer, wegen der Kommerzialisierung des Fests durch Dritte, das Image ihrer eigenen Veranstaltung zu bestimmen.
Deshalb soll die Marke Oktoberfest gegen Missbrauch verteidigt werden – jedoch mit Augenmaß.“

Was bezweckt die Landeshauptstadt mit der Markenanmeldung und geht man tatsächlich von einer Eintragung der Marke aus?
„Siehe oben“

Welche Waren oder Dienstleistungen neben der reinen Festveranstaltung und Gastronomie wären für die Stadt prioritär wichtig?
„Die Marke ist für eine Reihe von Nizzaklassen angemeldet, die aus dem Register ersichtlich sind.“

Wie hoch taxiert die Landeshauptstadt den wirtschaftlichen Wert einer solchen Marke?
„Dazu gibt es keine Einschätzung.“

Ist für die zahlreichen Nutzer der Bezeichnung „Oktoberfest“ bereits ein Lizenzmodell in Planung?
„Nein“

Wie soll dieses Lizenzmodell durchgesetzt werden und soll dies notfalls auch mit Abmahnungen erfolgen?
„Siehe letzte Frage.“

Ist die Landeshauptstadt bereit, die Markenanmeldung bis zur letzten Instanz durchzukämpfen?
„Wir hoffen, dass dies nicht nötig sein wird.“

Ist der Landeshauptstadt bewusst, dass diese Markenanmeldung bereits für reichlich Aufregung unter Gewerbetreibenden und Unternehmen sorgt?
„Diese vermeintliche Aufregung ist bis zur Landeshauptstadt München nicht durchgedrungen. Gewerbetreibende können aber sicher sein, dass die Stadt passende Lösungen für Marktteilnehmer finden wird. Nicht zuletzt kann die Marke Oktoberfest auch Geschäftsmodelle der heimischen Wirtschaft schützen.“

Der Markenstreit OKTOBERFEST nimmt Fahrt auf!

HABMHeute berichtet die große Münchener Tageszeitung tz (und der FOCUS hier) als erste der etablierten Pressemedien über den durch einen unserer Mandanten aufgedeckten Oktoberfest-Markenplan der Stadt München.

Neben der sich formierenden Front der Firmen, die zukünftig von der Nutzung des Begriffs Oktoberfest ausgeschlossen werden sollen, hat die Stadt München aber noch eine Reihe anderer Hürden zu überwinden.
Man muss nämlich wissen, dass die beantragte EU Wortmarke für Oktoberfest nur zur Eintragung gelangen kann, wenn innerhalb der 3-monatigen Widerspruchsfrist aus keinem der 28 EU Länder ein begründeter Widerspruch erfolgt.

Die EU-Marke hat nämlich das Grundproblem, dass bereits ein erfolgreicher Widerspruch – egal aus welchem EU-Mitgliedsland – die gesamte EU-Marke zu Fall bringen würde. Die EU-Marke steht und fällt nämlich einheitlich. Ein Problem z.B. in Rumänien erfasst damit die gesamte EU-Marke. Nachfolgend präsentieren wir Ihnen eine ganze Reihe von möglichen Konfliktmarken aus ganz Europa. Die Eintragungsgegner werden sicherlich noch auf die Idee kommen, auch zu diesen Firmen Kontakt aufnehmen, um der Stadt München die Oktoberfest-Suppe so richtig zu versalzen.

Weiterlesen „Der Markenstreit OKTOBERFEST nimmt Fahrt auf!“

Stadt München versucht den Namen „Oktoberfest“ zu monopolisieren!

MünchenUnser gestriger Artikel über die bisher im Geheimen laufenden Markenaktivitäten der Stadt München zum Begriff „Oktoberfest“ hat bereits hohe Wellen geschlagen. Quasi jeder Warenhändler und Dienstleister, der bisher das „Oktoberfest“ als frei zugängliche Marke ansah, ist alarmiert. Wir reden hier nicht nur über Firmen in und um München, sondern über Firmen aus der ganzen Welt, die dieses größte weltweite Volksfest als Einnahmequelle nutzen.

Im Rahmen der Berichterstattung zur Wortmarkenanmeldung „Oktoberfest“ haben wir zur Aufklärung des Sachverhalts dem Presseamt der Landeshauptstadt München folgende Fragen mit der Bitte um Stellungnahme zugeschickt.

Fragen:

  • Was bezweckt die Landeshauptstadt mit der Markenanmeldung und geht man tatsächlich von einer Eintragung der Marke aus?
  • Welche Waren oder Dienstleistungen neben der reinen Festveranstaltung und Gastronomie wären für die Stadt prioritär wichtig?
  • Wie hoch taxiert die Landeshauptstadt den wirtschaftlichen Wert einer solchen Marke?
  • Ist für die zahlreichen Nutzer der Bezeichnung „Oktoberfest“ bereits ein Lizenzmodell in Planung?
  • Wie soll dieses Lizenzmodell durchgesetzt werden und soll dies notfalls auch mit Abmahnungen erfolgen?
  • Ist die Landeshauptstadt bereit, die Markenanmeldung bis zur letzten Instanz durchzukämpfen?
  • Ist der Landeshauptstadt bewusst, dass diese Markenanmeldung bereits für reichlich Aufregung unter Gewerbetreibenden und Unternehmen sorgt?
  • Marke OKTOBERFEST – Achtung, da braut sich etwas zusammen!

    HABMEs naht wieder: das OKTOBERFEST.

    Es droht zudem ein neuer Streit um den Namen.

    Der Name Oktoberfest ist weltweit bekannt und nach Meinung des Deutschen Patent- und Markenamtes seit einigen Jahren eine nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG als Wort freihaltebedürftige, rein beschreibende Angabe. Unzählige wegen Schutzunfähigkeit abgelehnte Wortmarkenanmeldung zeugen von der immer noch gefestigten Rechtsauffassung des DPMA.

    Durch unsere Mandanten aufgedeckt, unternimmt die Stadt München den bis heute geheimen, erneuten Versuch, fast alle wirtschaftlich verwertbaren Waren- und Dienstleistungssegmente für den Namen „Oktoberfest“ europaweit zu monopolisieren.

    Die Stadt München als Ausrichter des Oktoberfestes hat nämlich mit einer bekannten Münchner Rechtsanwaltsanwaltskanzlei beim EU-Markenamt EUIPO am 13.06.2016 den Versuch unternommen, die Wortmarke „Oktoberfest“ auf europäischer Ebene eintragen zu lassen. Vermutlich wird man beim EU-Markenamt über ein Verkehrsgutachten versuchen, die überragende Bekanntheit des Markennamens „Oktoberfest“ darzulegen. Der Markenrechtler nennt dies dann Verkehrsdurchsetzung. Kann diese Verkehrsdurchsetzung für alle beantragten Waren und Dienstleistungen nachgewiesen werden, ist als Folge eine EU-Markeneintragung wahrscheinlich. Unseres Erachtens nach dürfte dies relativ leicht in den Bereichen der Dienstleistungsklassen Event, Unterhaltung, Gastronomische Aktivitäten, Werbung und Reiseveranstaltung möglich sein, sofern die etablierten Münchner Brauereien der Stadt München nicht in die Suppe spucken. Diese haben nämlich selbst seit geraumer Zeit eigene, verwechslungsfähige Marken in Stellung gebracht (siehe hier).

    Laut unserer Mandantschaft aus dem Reisebusiness ist die Stadt München seit Kurzem schon damit beschäftigt, Werbung für Reiseveranstaltungen unter dem Namen „Oktoberfesttouren“ und ähnlich bei Facebook sperren zu lassen.

    Die Stadt München unterhält nunmehr nämlich selbst eine offizielle Facebook-Oktoberfestseite und möchte sich scheinbar der Konkurrenz entledigen.

    Es scheint also so, dass die Stadt München sich zukünftig ein wesentlich größeres Stück des Kuchens sichern möchte. Falls die EU-Marke in dem angemeldeten Umfang eingetragen werden sollte, dürfte es zudem ein wahres Abmahngemetzel geben. Die markenanmeldende Münchner Kanzlei ist nämlich auch auf dem Abmahngebiet ein gefürchteter Gegner.

    Alle die, die bisher in treuem Glauben auf die freie Verfügbarkeit des Namens „Oktoberfest“ ein Geschäft aufgezogen und sich dabei insbesondere über Google, Facebook uns andere soziale Medien positioniert haben, könnte nach erfolgreicher EU-Markeneintragung der Hahn sofort zugedreht werden. Es wird also möglicherweise eine viele millionenschwere Verschiebung der Einnahmequelle „Oktoberfest“ hin zur Stadt München erfolgen.

    Weiterlesen „Marke OKTOBERFEST – Achtung, da braut sich etwas zusammen!“

    Pokémon: Marke und Lizenz

    IMG_3564Nintendos Aktienkurs steigt um 52 Prozent, doch Analysten glauben, dass andere am Erfolg von „Pokémon Go“ verdienen. 30 Prozent des Umsatzes sollen an die Store-Betreiber Apple und Google gehen, 30 Prozent an den Anbieter und Entwickler von „Pokémon Go“ Niantic, ebenfalls 30 Prozent an The Pokémon Company und letztendlich 10 Prozent an Nintendo.

    Wie sieht es eigentlich aus mit den Rechten an „Pokémon“ und „Pokémon Go“?

    Am Ende der Kette steht die Nintendo Co., Ltd. aus Kyoto, Japan. Mit der Ausnahme der USA ist die japanische Nintendo Co., Ltd. rund um den Globus die eingetragene Inhaberin der Pokémon-Marken. Die US-amerikanischen Marken werden von der Nintendo of America Inc. aus Redmond gehalten.

    39762286
    Registernummer: DE 39762286
    Anmeldetag: 30.12.1997
    Inhaber: Nintendo Co., Ltd.

    2514998
    Registernummer: US 2514998
    Anmeldetag: 08.12.2000
    Inhaber: Nintendo of America Inc.

    Die Nintendo Co., Ltd. lizenziert die Rechte aus den Marken an die The Pokémon Company aus Tokyo, Japan. Die The Pokémon Company ist selbst keine Inhaberin von Marken. Sie ist für die Vermarktung und weitere Lizenzierung von „Pokémon“ zuständig. Nintendo hält an diesem Unternehmen einen Anteil von 32 Prozent. Weitere Eigner sind die Creatures Inc. und die Game Freak Inc. aus Tokyo, Japan.

    Eine Lizenz ist eine Einräumung von Nutzungsrechten an der Marke. In Deutschland ist dies in § 30 Abs. 1 MarkenG geregelt:

    Das durch die Eintragung, die Benutzung oder die notorische Bekanntheit einer Marke begründete Recht kann für alle oder für einen Teil der Waren oder Dienstleistungen, für die die Marke Schutz genießt, Gegenstand von ausschließlichen oder nicht ausschließlichen Lizenzen für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland insgesamt oder einen Teil dieses Gebiets sein.

    Die Einräumung einer Lizenz erfolgt durch Vertrag. Die Hauptpflicht des Lizenznehmers ist regelmäßig die Zahlung der vereinbarten Lizenzgebühr, Hauptpflicht des Lizenzgebers die Einräumung des Nutzungsrechts an den Lizenznehmer.

    Sofern dies vertraglich vorgesehen ist, kann der Lizenznehmer selbst Lizenzen an den ihm eingeräumten Rechten erteilen. In diesem Fall lizenziert die The Pokémon Company die Rechte weiter an die Niantic, Inc. aus San Francisco, USA. Niantic ist durch die Lizenz berechtigt, das von ihr angebotene und entwickelte Spiel mit „Pokémon Go“ zu kennzeichnen.

    015162647
    Registernummer: EM 015162647
    Anmeldetag: 01.03.2016
    Inhaber: Nintendo Co., Ltd.

    Die vertragliche Einräumung von Rechten an einer Marke ist selbstverständlich nicht Großunternehmen vorbehalten. Jeder Markeninhaber, auch eine Privatperson, kann Lizenzen an seiner Marke vergeben. Bei der Vertragsgestaltung sind die Parteien gut damit beraten, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, da der Teufel wie so oft im Detail steckt. Jeder Lizenzvertrag sollte ferner auf sein Spannungsverhältnis zum Wettbewerbs- und Kartellrecht überprüft werden.

    EuG: McDonald’s kann die Eintragung bestimmter Mac- und Mc-Marken verhindern

    obs/McDonald's Deutschland
    obs/McDonald’s Deutschland
    Vorsicht bei der Verwendung von Zeichen, die die Vorsilbe „Mac“ oder „Mc“ mit dem Namen eines Nahrungsmittels oder eines Getränks verbinden und zur Kennzeichnung von Nahrungsmitteln oder Getränken verwendet werden. Das Gericht der Europäischen Union hat entschieden, dass die Wertschätzung der Marken von McDonald’s die Eintragung dieser Zeichen verhindern kann (Urteil des EuG v. 05.07.2016, T-518/13, Future Enterprises / EUIPO – McDonald’s International Property (MACCOFFEE)).

    McDonald’s beantragte die Nichtigerklärung der Unionsmarke „MACCOFFEE“ für Nahrungsmittel und Getränke und berief sich auf die ältere Unionsmarke „McDONALD’S“ und 12 andere Marken mit den Wortelementen „Mac“ oder „Mc“. Das EuG stellte nicht nur fest, dass aufgrund der Kombination des Elements „Mac“ mit dem Namen eines Getränks in der Marke „MACCOFFEE“ das maßgebliche Publikum diese Marke mit der Markenfamilie „Mc“ von McDonald’s verbinden und gedanklich eine Verknüpfung zwischen den einander
    gegenüberstehenden Marken herstellen könnte, sondern auch dass die Benutzung der Marke
    „MACCOFFEE“ ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise die Wertschätzung der Marken von McDonald’s ausnutze.

    Quelle: Pressemitteilung Nr. 70/16 des Gerichts der Europäischen Union
    Bildquelle: obs/McDonald’s Deutschland

    DPMA: Änderung der Markenverordnung

    DPMAAm 24.06.2016 ist die Vierte Verordnung zur Änderung der Markenverordnung in Kraft getreten. Damit wird unter anderem hinsichtlich farbiger bzw. schwarz-weißer Markenanmeldungen klargestellt, dass die bildliche Wiedergabe von Bildmarken, dreidimensionalen Marken, Kennfadenmarken oder sonstigen Markenformen im Sinne des § 12 der Markenverordnung so einzureichen ist, wie sie in das Markenregister aufgenommen werden soll.

    Außerdem ist bei der Wiedergabe der Marke künftig eine Übersetzung, eine Transliteration und eine Transkription einzureichen, falls die Wiedergabe nichtlateinische Schriftzeichen enthält. Das DPMA kann in Zweifelsfällen die Beglaubigung der Übersetzung, der Transliteration und der Transkription nachfordern.

    Quelle: Pressemitteilung des DPMA

    EM 2016: Sponsoren finden wenig Beachtung

    Sponsoren+Beachtung Laut dem Gutachten „Euro 2016 Fans & Technology“ von RadiumOne in Zusammenarbeit mit MindMover werden die offiziellen Sponsoren der UEFA EURO 2016 eher schlecht als recht mit dieser in Verbindung gebracht. Die offiziellen Sponsoren sind adidas, Carlsberg, Coca-Cola, Continental, Hisense, Hyundai/Kia, McDonald’s, orange, SOCAR und Turkish Airlines.

    Die Frage, welche Marken am stärksten mit der UEFA EURO 2016 in Verbindung gebracht werden, beantworteten 12 % mit Coca-Cola, 10 % mit adidas und 9 % mit Nike. Dabei ist Nike überhaupt nicht offizieller Sponsor der EM. Den chinesischen Elektronikkonzern Hisense, den staatlichen Energiekonzern Aserbaidschans SOCAR und selbst den südkoreanischen Automobilgiganten Hyundai bringen 1 % oder weniger der Befragten mit der UEFA EURO 2016 in Verbindung.

    Interessant wäre die Wiederholung der Befragung nach dem Ende der EM verbunden mit der Frage, ob die Marken nun stärker in das Bewusstsein der Konsumenten gerückt sind.
    Weiterlesen „EM 2016: Sponsoren finden wenig Beachtung“

    Markenportrait: Mount Natural

    Mount Natural
    Registernummer: 302016103717
    Anmeldetag: 20.04.2016

    [Anzeige]

    Mount Natural ist ein Hersteller qualitativ hochwertiger Nahrungsergänzungsmittel mit einzigartiger Wirkstoff-Rezeptur. Die Idee kam dem Gründer Stefan Voss auf der Suche nach Nahrungsergänzungsmitteln, die der Körper zu einem hohen Anteil aufnehmen kann und die garantiert keine Schadstoffe und Zusatzstoffe enthalten. Das erste entwickelte Produkt Mount Natural Premium Curcuma vereint die hohe Bioverfügbarkeit, also die optimale Aufnahme der enthaltenen Wirkstoffe, und die Hochwertigkeit der im Labor auf Rückstände geprüften Rohstoffe. Darüber hinaus sind keine überflüssigen Konservierungsstoffe oder Füllmittel enthalten. Curcuma wurde als erstes Produkt gewählt, da es in der Traditionellen Chinesischen Medizin und indischen Heilmethoden wie Ayurveda seit Jahrtausenden zur Unterstützung von Heilprozessen sowie Prophylaxe diverser Krankheiten eingesetzt wird. Zu Wirkung von Curcuma gibt es auch zahlreich westliche Studienergebnisse.

    Das neustes Produkt von Mount Natural ist ein sehr reines und wirksames Magnesiumcitrat. Magnesium wird auch als „Mineral des Lebens“ bezeichnet.

    Warum Komposition und Inhaltsstoffe so wichtig sind?
    Ein Nahrungsergänzungsmittel, das dem Körper nicht in ausreichender Dosis und in der richtigen Wirkstoff-Kombination zugeführt wird, ist so gut wie wirkungslos.

    Nahrungsergänzungsmittel, die auf langfristige Einnahme für das gesteigerte Wohlbefinden ausgelegt sind, sollten dem Körper nicht zusätzlich langfristig Rückstände von Pestiziden, Schwermetallen oder unerforschten gentechnisch veränderten Rohstoffen zuführen.

    Füllstoffe, Rieselhilfen und Trennmittel dienen der Kosteneinsparung in der Produktion. Warum sollten gesundheitsbewusste Menschen diese Mittel schlucken, um dem Hersteller höhere Gewinne zu bescheren? Ein Großteil dieser Zusatzstoffe sind in der langfristigen Wirkung noch gar nicht erforscht, einige sind nur in begrenzter Tagesdosis zugelassen.

    Konservierungsstoffe sind bei hochwertiger und sauberer Verarbeitung der Kapseln nicht notwendig und werden von einigen Herstellern nur aus Vorsicht zugefügt. Gerade die langfristige Einnahme von Konservierungsstoffen kann Allergien auslösen oder allergieähnliche Beschwerden hervorrufen. Saubere Produktion, hygienische Verpackung und kurze Transportwege ohne Lagerungszeiten sind die Alternative zur Einnahme von Konservierungsstoffen.

    Die Marke Mount Natural vereint alle diese hohen Qualitätsanforderungen bei jedem seiner Produkte.

    Prehm & Klare Rechtsanwälte bieten ihren Mandanten in diesem Blog die Möglichkeit zur Darstellung ihrer Marken. Für den Inhalt dieses Beitrages zeichnen sich Prehm & Klare Rechtsanwälte nicht verantwortlich.

    Markenportrait: konformität 4.x

    302016102511
    Registernummer: 302016102511
    Anmeldetag: 17.03.2016

    [Anzeige]

    Das inhabergeführte Ingenieurbüro mr-technik bietet Dienstleistungen im Bereich der europäischen Konformitätsbewertung und Qualitätsmanagement an.

    Das Leitmotiv von mr-technik lautet: Produktkonformität durch Prozessintegration. Mit den Kunden werden Möglichkeiten entwickelt, um den Konformitätsbewertungsprozess optimal in die betrieblichen Abläufe der Unternehmen zu integrieren. Um ein lebendiges System zur Konformitätsbewertung im Unternehmen zu verankern, werden bestehende betriebliche Strukturen, Systeme, Prozesse, die „Sprache des Unternehmens“ sowie die Mitarbeiter miteinbezogen.

    Die Marke konformität 4.x – nachhaltig und wertschöpfend bezeichnet den ganzheitlichen Ansatz als das optimale Zusammenspiel aller konformitätsrelevanten Informationen im Unternehmen.
    In der konformität 4.x – Strategie werden die Themenfelder: Organisation, Prozesse, Systeme, Wissen und Innovation im individuellen betrieblichen Umfeld betrachtet.
    Das Ziel dabei ist: ein auf das Unternehmen passendes individuelles Umsetzungskonzept zu entwickeln anstatt „ein System von der Stange dem Unternehmen überzustülpen“.

    Prehm & Klare Rechtsanwälte bieten ihren Mandanten in diesem Blog die Möglichkeit zur Darstellung ihrer Marken. Für den Inhalt dieses Beitrages zeichnen sich Prehm & Klare Rechtsanwälte nicht verantwortlich.

    Die neue Gewährleistungsmarke

    "inbox" by kevin rawlings, cc by 2.0Im ersten Quartal 2016 wurde das EU-Markenrecht erheblich reformiert. Die Gemeinschaftsmarke heißt nun Unionsmarke, das HABM heißt jetzt EUIPO, die amtlichen Registrierungsgebühren sind geändert worden und es wurde als neue Markenform die Gewährleistungsmarke eingeführt, die weitläufig auch als Zertifizierungsmarke betitelt wird.

    Die Idee hinter der Gewährleistungsmarke ist angeblich, dass man anscheinend das Verbrauchervertrauen in eine Marke wieder stärken will. Es geht maßgeblich um den Transport von Botschaften. Es soll nämlich zukünftig über diese Markenform die Botschaft transportiert werden, dass ein mit der Marke versehenes Produkt tatsächlich vom Markeninhaber stammt und einer bestimmbaren Qualität, Herstellungsweise, Material, Genauigkeit bzw. anderen markenmäßig festgelegten Eigenschaften entspricht. Analog gilt dies für Dienstleistungen. Festgelegt werden die Parameter der Gewährleistungsmarke über eine bei der Markenanmeldung mit einzureichenden Satzung.

    Ähnlich wie bei Kollektivmarken wird diese Markenform also von Fach- und Wirtschaftsverbänden sowie deren Mitgliedern im geschäftlichen Verkehr genutzt werden. Wer die Marke nutzen will, muss dann dem Verband angehören, sich dessen Vorgaben unterwerfen und dann natürlich auch die Vorgaben der Marke im Hinblick auf die vorgenannten Qualitätsmerkmale einhalten müssen, da er sonst sogleich eine Markenverletzung begeht und von seinem eigenen Verband abgemahnt werden kann. Mitgliedsgebühr kostet so etwas natürlich auch.

    Wer also z.B. Nürnberger Bratwürstchen verkaufen möchte, muss dem Schutzverband Nürnberger Bratwürste e.V. beitreten, muss die dort gemachten Qualitätsvorgaben zukünftig noch genauer einhalten und vermutlich diverse Testkäufe über sich ergehen lassen. Wie schön, dass Uli Hoeneß mit seiner Firma HoWe als Marktführer und Gründer dort beim Schutzverband eine Menge mitzureden hat.

    Die Markteintrittsbarrieren für Newcomer dürften durch die Gewährleistungsmarke nunmehr noch ein Stück höher hängen. Protektionismus und Verbrauchervertrauen ergänzen sich hier mal wieder auf wundersame Weise.

    Bildnachweis: „inbox“ by kevin rawlings, cc by 2.0

    EM 2016: Abmahngefahr!

    goalkeeperDer MarkenBlog stellt heute die EM-Marken vor. Es handelt sich dabei anlässlich der Fußball EM 2016 von der UEFA angemeldete Marken. Die UEFA geht dabei analog der FIFA zu Fußballweltmeisterschaften vor. Es wird ein ganzer Blumenstrauß an Marken angemeldet und an dann an die diversen Partner lizenziert.

    Das, was die Sponsoren teuer bezahlten, wird aber sehr häufig blauäugig auch von Nichtlizenzpartnern wie dem Supermarkt um die Ecke, dem T-Shirtverkäufer über eBay, der Waschstraße als Give-away usw. genutzt.

    Diese Lizenzverstöße verfolgt die UEFA gnadenlos. Es erfolgt zunächst eine Abmahnung mit einem hohen Streitwert (250.000,- EUR Streitwert und mehr sind der Regelfall) durch UEFA-Partner-Anwälte und wenn nicht binnen sehr kurzer Frist das unterlassen wird, was gefordert wurde, segelt auch schon die einstweilige Verfügung ins Haus. Für Kleingewerbetreibende ist dann häufig die Panik groß, weil nunmehr schon die 10.000 EUR Kostenmarke in Sichtweite rückt.

    Aber dem nicht genug. Nachdem man alle Sachen verschrottet hat (Beseitigungsanspruch der UEFA) kommen dann auch noch Auskunfts- und Schadensersatzansprüche hereingeflattert. Eine eigentlich kleine Lizenzverletzung weitet sich damit zum Flächenbrand aus. Also Finger weg von den UEFA-Marken!

    Die Unionsmarke und der Brexit

    Victory Regent StreetIn zwei Wochen ist es soweit: Am 23.06. fragt das Referendum über den Verbleib des Vereinigten Königreichs in der Europäischen Union die britischen Staatsbürger in England, Schottland, Wales und Nordirland, ob das Vereinigte Königreich Mitglied der Europäischen Union bleiben oder die Europäische Union verlassen soll.

    Im Fall des Austritts stellt sich für die Inhaber von Unionsmarken die Frage, was mit ihren Markenrechten im Vereinigten Königreich geschieht. Mehr dazu im Markenblog.

    DPMA: Jahresbericht 2015

    DPMAJahresbericht2015Nach der Infografik für die Markenanmeldungen 2015 hat das Deutsche Patent- und Markenamt nun den vollständigen Jahresbericht 2015 veröffentlicht.

    Im Jahr 2015 zählt das Deutsche Patent- und Markenamt 69.130 Markenanmeldungen. Gegenüber dem Vorjahr ist dies eine Veränderung von + 3,8 %.

    Neben umfangreichen Statistiken zu den verschiedenen Schutzrechten bietet der Jahresbericht Informationen zu den Tätigkeiten des Amts, Kooperationen und Zusammenarbeit, Projekte und Entwicklungen.

    EUIPO: Jahresbericht 2015

    EUIPOJahresbericht2015Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum hat den Entwurf des Jahresberichts 2015 veröffentlicht.

    Beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum sind 130.401 Anträge auf Eintragung einer Marke im Jahr 2015 eingegangen. Gegenüber dem Jahr 2014 stellt dies eine Steigerung von 11 % dar. Davon entfallen 21.886 Anträge auf Schutzerstreckungsgesuche aus internationalen Registrierungen.

    Der Entwurf des Jahresberichts enthält darüber hinaus einen umfangfangreichen Überblick über die Tätigkeiten des Amtes.

    Entwurf des Jahresberichts 2015

    Warnung vor nicht amtlichen Schreiben: Verzeichnis von Landesmarken und Zentrales Grundregister für Marken und Patente

    Unternehmen bieten – teilweise unter behördenähnlichen Bezeichnungen – eine kostenpflichtige Veröffentlichung oder Eintragung in nichtamtliche Register an.

    Die Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen dieser Unternehmen wecken teilweise den Anschein amtlicher Formulare.

    Sie stehen jedoch in keinem Zusammenhang mit dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum oder der World Intellectual Property Organization.

    Die Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen berühren nicht Ihre Markenanmeldung und haben keinen Einfluss auf den Bestand Ihrer Marke.

    Heutiger Kandidat: Verzeichnis von Landesmarken oder auch Zentrales Grundregister für Marken und Patente mit gar wundersamen Formulierungen.
    Weiterlesen „Warnung vor nicht amtlichen Schreiben: Verzeichnis von Landesmarken und Zentrales Grundregister für Marken und Patente“

    Markenportrait: DOCBOX

    302015107935
    Registernummer: 302015107935
    Anmeldetag: 17.11.2015

    [Anzeige]

    aktivweb ist Lösungslieferant kaufmännischer Geschäftsprozesse, digitaler Archivierung sowie CMS-Systeme und Webanwendungen. Mit mehr als 20 Mitarbeitern und 4 freiberuflichen Experten konzipiert und implementiert das Unternehmen Web- und CMS-Anwendungen im deutschsprachigen Raum, in Österreich und der Schweiz, vorwiegend auf Basis von Typo3 und Magento.

    Mit ihrem Softwareprodukt DOCBOX®, über 40 autorisierten Vertriebspartnern und mehr als 10.000 Benutzern zählt aktivweb zu den führenden Entwicklungs- und Vertriebsunternehmen auf dem nationalen Wachstumsmarkt für Archivierungs- und digitales Dokumentenmanagement. Die DOCBOX® verbindet revisionssichere Archivierung-, professionelles Dokumentenmanagementsystem und Workflow-Management zu einer wegweisenden Enterprise Content Management-Lösung. Die Bestandskunden kommen nahezu aus allen Branchen und allen Größenordnungen – von globalen Konzernen, innovativen mittelständischen Betrieben bis zu Einzelunternehmen.

    Prehm & Klare Rechtsanwälte bieten ihren Mandanten in diesem Blog die Möglichkeit zur Darstellung ihrer Marken. Für den Inhalt dieses Beitrages zeichnen sich Prehm & Klare Rechtsanwälte nicht verantwortlich.

    Statistik zu Unionsmarkenanmeldungen im Jahr 2015

    Statistik zu Unionsmarkenanmeldungen im Jahr 2015Eurostat, das statistische Amt der Europäischen Union, hat Statistiken zu den Unionsmarkenanmeldungen aus den Mitgliedsstaaten im Jahr 2015 veröffentlicht. Danach sind aus den Mitgliedsstaaten ca. 90.000 Anmeldungen beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum eingegangen. Mit ca. 20.500 Anmeldungen war Deutschland der führende Mitgliedsstaat. Relativ gesehen, d.h. in Verhältnis zu den Einwohnern, stammten die meisten Anmeldungen aus Luxemburg. Regional betrachtet, stammten die meisten Anmeldungen wiederum aus der Region Paris, gefolgt von Barcelona, Madrid und Mailand.

    Quelle und weitere Statistiken: Pressemitteilung 79/2016 vom 25.04.2016

    World Intellectual Property Day 2016

    wipo_ipday2016_poster_300Am 26. April ist der jährliche Welttag des geistigen Eigentums.

    Dieses Jahr werden unter dem Motto “Digital Creativity: Culture Reimagined” die Fragen diskutiert, wie wir sicherstellen können, dass künstlerisch und kreativ Schaffende fair für ihre Arbeit bezahlt werden und ein globales System aussehen soll, das geistiges Eigentum auch in der Weite unserer digitalen Welt schützt. Der World Intellectual Property Day wurde ins Leben gerufen, um auf die Immaterialgüterrechte und gewerblichen Schutzrechte im Alltag aufmerksam zu machen.

    Die Mitgliedsstaaten der WIPO begleiten diesen Tag mit Kampagnen und Veranstaltungen.

    Weitere Informationen bei der WIPO.
    Aktivitäten des DPMA.