Gebührenvergleich Deutschland – Norwegen

Wir vergleichen die amtlichen Gebühren für eine Markenanmeldung.
Teil 9: Deutschland – Norwegen.

Deutschland
300.- EUR für 3 Klassen
290.- EUR bei elektronischer Anmeldung
Jede weitere Klasse: 100.- EUR

Norwegen
2300.- NOK für 3 Klassen (entspricht ca. 282,- EUR)
Jede weitere Klasse: 650.- NOK (entspricht ca. 80,- EUR)

Update: DPMA offline 12.02. bis 17.02.2010

Update zur Meldung vom 08.02.2010:

In der Zeit vom 12. bis 17. Februar 2010 werden im Markenbereich des Deutschen Patent- und Markenamts abschließende Arbeiten zur Integration der Verfahren zu Internationalen Registrierungen in das interne DV-System DPMAmarken durchgeführt.

In dieser Zeit kann mit dem DV-System nicht gearbeitet werden.

DPMAregister steht uneingeschränkt zur Verfügung, jedoch kommen zwischen dem 12. und 22. Februar 2010 keine neuen Informationen hinzu.

Quelle: DPMA

Gebührenvergleich Deutschland – Schweden

Wir vergleichen die amtlichen Gebühren für eine Markenanmeldung.
Teil 7: Deutschland – Schweden.

Deutschland
300.- EUR für 3 Klassen
290.- EUR bei elektronischer Anmeldung
Jede weitere Klasse: 100.- EUR

Schweden
1700.- SEK für eine Klasse (entspricht ca. 167,- EUR)
Jede weitere Klasse: 800.- SEK (entspricht ca. 79,- EUR)

HABM: Gebührenzahlung und Priorität

Das Markenrecht wird von dem Grundsatz beherrscht, dass derjenige, der seine Marke früher erworben hat, sich gegenüber demjenigen durchsetzen kann, der seine Marke erst später erworben hat – Prioritätsprinzip.

Die Priorität einer Marke bestimmt sich nach dem Anmeldetag.

Damit das Eingangsdatum der Anmeldung als Anmeldetag zuerkannt werden kann, muss die Grundgebühr innerhalb eines Monats ab dem Tag der Einreichung der Anmeldung entrichtet werden. Die Zahlung muss innerhalb eines Monats auf eines der beiden Konten des Amtes erfolgen. Das HABM schickt keine Zahlungsaufforderung.

Wird die Zahlung binnen eines Monats versäumt, gewährt Regel 9 Abs. 1 GMDV dem Anmelder eine weitere Frist von zwei Monaten, die Grundgebühr zu entrichten. In diesem Fall gilt jedoch erst der Tag, an dem die Grundgebühr beim Amt eingegangen ist, als Anmeldetag. Das Versäumnis der ersten Zahlungsfrist wirkt sich somit nachteilig auf die Bestimmung der Priorität aus.

Werden die Gebühren auch nach Ablauf dieser Nachfrist nicht gezahlt, wird die Anmeldung nicht als Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke behandelt.

HABM: Alicante News mit Fokus Luxemburg

Die aktuelle Ausgabe der Alicante News hat Luxemburg im Fokus.

Aus Luxemburg wurden bisher 4.550 Gemeinschaftsmarken-Anmeldungen getätigt. Im Jahr 2009 waren es 740 und damit bereits mehr als doppel so viele wie im Jahr 2005 (359). Die drei häufigsten Klassen sind 35, 9 und 42.

Davon entfielen 58% auf Wortmarkenanmeldungen, gefolgt von 40% Bildmarkenmarkenanmeldungen. Am häufigsten wurden Dienstleistungen der Klasse 35 angemeldet, gefolgt von Waren der Klasse 09 und Dienstleistungen der Klasse 42.

Häufigste Anmelder:

  1. Amazon Europe Holding Technologies SCS (107 Anmeldungen)
  2. Milux Holdings S.A. (90 Anmeldungen)
  3. Biarritz Holdings S.A. (75 Anmeldungen)
  4. Pfizer Enterprises SARL (74 Anmeldungen)
  5. DBA LUX 1 SARL (73 Anmeldungen)

Quelle: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt

Gebührenvergleich Deutschland – Dänemark

Wir vergleichen die amtlichen Gebühren für eine Markenanmeldung.
Teil 6: Deutschland – Dänemark.

Deutschland
300.- EUR für 3 Klassen
290.- EUR bei elektronischer Anmeldung
Jede weitere Klasse: 100.- EUR

Dänemark
2350.- DKK für eine Klassen (entspricht ca. 316,- EUR)
Jede weitere Klasse: 600.- DKK (entspricht ca. 81,- EUR)

Kostensenkung bei Geschmacksmusteranmeldungen

Wegfall der Auslagenpauschale für Bekanntmachungen

Die für Geschmacksmusteranmeldungen bislang zu zahlende Auslagenpauschale für Bekanntmachungen in Höhe von 12 Euro je Muster wird nicht mehr erhoben. Das gilt für alle Geschmacksmuster, die ab dem 1. Januar im Geschmacksmusterblatt bekannt gemacht werden. Damit reduzieren sich die Anmeldekosten für eine Einzelanmeldung von 82 Euro auf 70 Euro. Innerhalb einer Sammelanmeldung von zehn oder mehr Mustern kostet ein Muster statt bisher 19 Euro nur noch 7 Euro.

Quelle: Deutsches Patent- und Markenamt, weitere Informationen

Michael Schumacher ®

Die Meldung, dass der siebenfache Weltmeister wieder zurück in das Cockpit steigt, war für viele Motorsportfans ein verfrühtes Weihnachtsgeschenk. In der Formel 1 Saison 2010 wird Michael Schumacher für Mercedes GP Petronas fahren.

Während einige Kanzleimitarbeiter die 73 Tage bis zum Beginn der Formel 1 Saison 2010 (BAHRAIN GRAND PRIX, Freies Training #1, Freitag 11.03.2010, ab 10:00 Uhr Ortszeit) zählen, werfen wir einen Blick auf Michael Schumachers Marken (mit Aktenzeichen und Anmeldepriorität). Fast alle Marken besitzen dasselbe Klassenverzeichnis, nämlich 03, 09, 10, 12, 14, 16, 18, 21, 24, 25, 26, 28, 30, 32, 33, 34, 35, 41, 42 und decken damit die relevantesten Waren für das Merchandising ab. Alle Marken sind auf Michael Schumacher persönlich eingetragen.

DE02024805, DE02028453
23.09.1992, 03.10.1992
DE30215606, IR00802827
28.03.2002, 19.06.2003
DE39648551
07.11.1996
DE30215605, IR00802828
28.03.2002, 19.06.2003
DE39514391 (gelöscht)
01.04.1995
EM01022797
21.12.1998
DE39654239, EM00554428, DE30215607
13.12.1996, 10.06.1997, 28.03.2002
DE30239459
13.08.2002
Schumacher Schumi
DE39647462, EM00379487, IR00672263
31.10.1996, 03.10.1996, 29.05.1997
DE39648533, IR00673845
07.11.1996, 26.06.1997
Michael Schumacher
DE39648534, IR00672166
07.11.1996, 22.05.1997

Warnung vor nicht amtlichen Schreiben V

A Florida-based company („Federated Institute for Patent and Trademark Registry“) was this month found to have violated the state’s Deceptive and Unfair Trade Practices Act by sending out by mass mail misleading “invoices” to patent and trademark applicants—including users of WIPO’s Patent Cooperation Treaty (PCT) which facilitates the process of seeking international patent protection.

Quelle: Pressemitteilung der WIPO vom 21.12.2009

Laut Pressemitteilung der World Intellectual Property Organization (weiterführende Mitteilung des Attorney General Bill McCollum) wurde jüngst ein Unternehmen aus Florida wegen wettbewerbswidrigem und betrügerischem Verhaltens verurteilt. Das Unternehmen verschickte massenhaft Schreiben an Patent- und Markenanmelder, die den Eindruck einer amtlichen Rechnung vermittelten. Durch diese Masche soll das Unternehmen 2,6 Mio. USD von den Geschädigten erbeutet haben.

In diesem Zusammenhang möchten wir auch nochmals eindringlich vor solchen Schreiben warnen und die Markenanmelder bzw. -inhaber zur erhöhten Wachsamkeit raten. Gerade in den letzten Wochen hat der Versand solcher Schreiben sprunghaft zugenommen.

Merken Sie sich: Sollten Sie einen Vertreter oder einen Zustellungsbevollmächtigten für Ihre Marke bestellt haben, werden Ihnen amtliche Schreiben ausschließlich durch diesen zugestellt. Alle Schreiben, die Ihnen direkt zugehen, sind mit äußerster Vorsicht zu genießen.

Weitere Informationen: in unserem Markenserviceblog
Beim Deutschen Patent- und Markenamt
Beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt
Bei der World Intellectual Property Organization

Einer der neuen Kanzleischlitten im Drift

Wintereinbruch in Kiel. Darauf haben wir gewartet.

Möglichst freien Parkplatz suchen. DSC ausstellen (BMW lässt das beim X5 leider nicht vollständig zu – fahren zu viele Hausfrauen mit den Dingern rum) und ab auf’s Gas.

Ist wie früher. Schlittenfahren macht immer noch Spaß!

Ups. Fast den Kameramann erledigt!

RA Prehm
Testfahrer
www.markenservice.net

Markenanmeldung für Puristen – billig kann jeder

markenschutz24.de

Der Trend zur Markenanmeldung scheint trotz der wirtschaftlich schwierigen Zeiten ungebrochen.

Auch Kleingewerbetreibende erkennen immer häufiger die Notwendigkeit einer Markenanmeldung.

Aufgrund des schmalen Geldbeutels neigt diese Gruppe von Mandantschaft zur puristischen Markenanmeldung ohne ausführliche Recherchedienstleistungen durch den Anwalt.

Die Recherchen werden entweder im Selbststudium durchgeführt oder die Mandanten bedienen sich einem der vielzahligen Recherchedienste wie z.B. www.domainguard.de.

Der Anwalt wird dann nur noch zur Ausbringung der ordnungsgemäßen Markenanmeldung benötigt. Hier bieten mittlerweile eine ganze Anzahl von Einzelkämpferanwälten ihre Dienstleistungen im Bereich von 99,- EUR netto an.

Man kann insoweit bei den Google AdWords-Kampagnen ein Kommen und Gehen verzeichnen.

Als eine der ersten bot die Kanzlei Prehm & Klare Rechtsanwälte seit dem Jahr 2000 professionelle Anwaltsdienstleistungen im Bereich Markenanmeldungen und Recherche zu pauschalen Preisen über www.markenservice.net an.

Neben dieser Fullserviceplattform betreiben die Rechtsanwälte die frisch gelaunchte Webseite www.markenschutz24.de über die nunmehr auch Standardmarkenanmeldungen ohne Recherchen, also puristische Markenanmeldungen zum Dienstleistungspreis von 99,- EUR netto beauftragt werden können. Die EU-Marke wird dementsprechend für 279,- EUR netto angeboten.

Man kann danach erkennen, dass mehr und mehr auch die renommierteren Rechtsanwaltskanzleien sich dem Preiskampf im Billigsektor stellen und auch dort akquirieren. Damit bleibt für Billigangebote von frisch gegründeten Kanzleien mit erfahrungsgemäß niedrigeren Fixkosten noch weniger Raum.

Fazit: Billig kann jeder. Dann aber besser durch die erfahrenen Player.

„Can’t get enough of that wonderful Duff.“

Mexican marketing man brings Homer Simpson’s favourite beer to life

The Financial Times berichtet über Rodrigo Contreras, der in Tijuana, Mexiko, Duff Bier produziert. Duff war ursprünglich eine fiktive Biermarke in der Serie „The Simpsons“.

Nach Angaben von Herrn Contreras würden in Europa mittlerweile über 1,2 Millionen Einheiten pro Monat abgesetzt werden, in Mexiko seien es um die 400.000 Einheiten. Auf den US-Markt ziele er vorerst nicht. Ihm sei noch unklar, wie sich 20th Century Fox, die Rechtsinhaberin der „Simpsons“, verhalten würde.

Die wäre sicherlich nicht erfreut. Fox führt zur Zeit Prozesse in Mexiko (gegen einen anderen Herrn), Spanien, Belgien und Argentinien. In Australien war sie bereits erfolgreich. Fox ist auch in Europa rechtlich aktiv, wobei die Markensituation hier etwas unübersichtlich ist.

Ein Auszug an Duff-Marken (nur Klasse 32 „Bier“) mit Aktenzeichen, Anmeldepriorität und Rechtsstand:

Duff
DE39656403, 28.12.1996
Gelöscht (Nichtverlängerung)

Duff
DE39833507, 16.06.1998
Gelöscht (Widerspruch)

DE39901100
DE39901100, 12.01.1999
Eingetragen (Widerspruch ohne Auswirkungen)

Duff
DE39951918, 25.08.1999
Gelöscht (Verzicht)

DE302008077070
DE302008077070, 10.12.2008
Eingetragen (Widerspruch anhängig)

DE302009021478
DE302009021478, 09.04.2009
Eingetragen (Widerspruch möglich)

Extra Duff
DE302009054830, 11.09.2009
Angemeldet

EXTRA DUFF ORIGINAL ONE
DE302009057746, 29.09.2009
Angemeldet

EM01341130
EM01341130, 11.10.1999
Eingetragen
Anm.: Inhaber TWENTIETH CENTURY FOX FILM CORPORATION

EM07558984
EM07558984, 29.01.2009
Angemeldet (Widerspruch anhängig)

EM07560311
EM07560311, 29.01.2009
Angemeldet (Widerspruch anhängig)

EM08351091
EM08351091, 09.06.2009
Angemeldet (Widerspruch anhängig)

DUFF
IT0000823996, 04.08.1998
Eingetragen

DUFF
GB2123701, 14.02.1997
Eingetragen

DUFF BEER
GB2123701, 14.02.1997
Eingetragen

Gebührenvergleich: Deutschland – Großbritannien

In dieser Reihe vergleichen wir die amtlichen Gebühren für eine Markenanmeldung.
Teil 3: Deutschland – Großbritannien.

Deutschland
300.- EUR für 3 Klassen
290.- EUR bei elektronischer Anmeldung
Jede weitere Klasse: 100.- EUR

Großbritannien
200.- GBP für eine Klasse
Jede weitere Klasse: 30.- GBP

Nur noch elektronische GM-Urkunden

Das HABM wird ein neues System von elektronischen Urkunden (E-Urkunden) für eingetragene Gemeinschaftsmarken ab Mittwoch, dem 9. Dezember einführen. Hiermit soll die Eintragungsdauer verkürzt werden. Ab diesem Zeitpunkt wird das Amt keine Papierurkunden mehr anfertigen.

Quelle: Pressemitteilung des HABM

Ab Mittwoch gibt es nur noch ein PDF zum Selberdrucken. Wir empfehlen die rechtzeitige Bevorratung mit Tinte/Toner (Hinweis: Die Urkunden sind blauintensiv).

Eintragungsurkunde des HABM