Marken-WM 2010: SOUTH AFRICA 2010

  • Markentyp: Wort-/Bildmarke
  • Registernummer: IR 903360
  • Anmeldetag: 17.07.2006
  • Inhaber: Fédération Internationale de Football Association (FIFA)
  • Nizzaklassen: 01, 03, 04, 05, 06, 07, 08, 09, 10, 11, 12, 14, 15, 16, 18, 20, 21, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43

Das offizielle Logo des Turniers wurde nach einjähriger Entwicklung am 7. Juli 2006 im Rahmen einer offiziellen Pressekonferenz in Berlin durch den südafrikanischen Staatspräsidenten Thabo Mbeki präsentiert. Es stellt in abstrakter Form einen Spieler beim Ansatz zum Fallrückzieher vor der stilisierten Silhouette des afrikanischen Kontinents dar.
Quelle: Wikipedia

Marken-WM 2010: FIFA WM-Pokal

  • Markentyp: dreidimensionale Marke
  • Registernummer: EM 09096736
  • Anmeldetag: 11.05.2010
  • Inhaber: Fédération Internationale de Football Association (FIFA)
  • Nizzaklassen: 04, 05, 06, 09, 11, 14, 16, 20, 21, 26, 34

Das Objekt der Begierde vom 11.06.2010 bis 11.07.2010: Der FIFA WM-Pokal.

Die 1971 vom Italiener Silvio Gazzaniga entworfene und 1973 von der bekannten Gold- und Silberschmiede Werkstatt Bertoni G.D.E. S.r.l. aus Mailand hergestellte Trophäe ist eine flaschengroße Goldstatue. Sie wiegt insgesamt 5,5 kg, davon 4,9 kg 18-karätiges (750 ‰) Gold, und ist 37 cm hoch. Aufgrund des relativ geringen Gewichtes kann man davon ausgehen, dass die Trophähe nicht massiv, sondern im Innern hohl ist. Die Trophäe beschreibt zwei triumphierende Fußballspieler, die gemeinsam die Weltkugel in ihren ausgestreckten Händen halten.
Quelle: Wikipedia

Apple und das Markenrecht

Aus iPhone-OS wird iOS. Das ist nur konsequent, da das mobile Betriebssystem mittlerweile nicht nur auf dem iPhone, sondern auch auf dem iPad und iPod Touch läuft.

Manch einer bei Cisco Systems und Infineon Technologies mag angesichts iOS stutzen.

In Europa besitzt Infineon seit den 1980ern IOS-Wortmarken, Cisco besitzt Cisco IOS seit 1996 – freilich alle eingetragen für Software.

Cisco? Cisco ist auch Inhaberin der Marke iPhone, lizensiert diese jedoch an Apple. Bei iOS folgt dasselbe Spiel. Cisco bleibt Markeninhaberin und lässt sich die Nutzung des Zeichens durch Apple – sicherlich zur Zufriedenheit – vergüten.

Die Markenrechte an iPad gehörten einst Fujitsu, die die Namensanmaßung durch Apple zunächst gar nicht lustig fand, später die Marke aber an Apple verkaufte.

Sämtliche Markenprobleme räumt Apple über die monetäre Schiene aus dem Weg. Das ist grundsätzlich nicht verwerflich, kann bei hartnäckigen Gegnern aber auch böse enden.

Weniger Erfolg hatte bisher Google, die mit dem Nexus One Mobiltelefon eine Klatsche einfuhren, weil der Telekommunikationsanbieter Integra bereits 2005 die Marke hat schützen lassen. Der Ausgang dieser Angelegenheit ist ungewiss. Eine sorgfältig durchgeführte Markenrecherche ist in den meisten Fällen eben doch vorzugswürdig.

Ford: Abschied von Mercury

Das Markensterben in der Automobilindustrie geht weiter: Nach dem Ende von Oldsmobile, Pontiac, Hummer, Saturn und Chrysler – letztere nur in Europa – verschwindet eine weitere US-Automobilmarke vom Markt: die hierzulande weitgehend unbekannte Marke Mercury.

Sieben Jahrzehnte hat die Marke Mercury unter dem Dach von Ford überdauert, nun ist Schluss. Medienberichten zufolge zieht der Konzern die Konsequenzen aus dem anhaltenden Käuferschwund und stellt die Fabrikation der Serie ein.
Quelle: Handelsblatt

Marken:
MERCURY
Registernummer: DE 858408
Anmeldetag: 25.11.1963
Inhaber: Ford Motor Company
Waren: Klasse 12 Landfahrzeuge, nämlich vierrädrige Personenkraftwagen mit Brennkraftmotor ohne Ausdehnung auf motorisierte zweirädrige Kinderfahrzeuge

MERCURY
Registernummer: EM 003548583
Anmeldetag: 19.11.2003
Inhaber: Ford Motor Company
Waren: Klasse 12 Kraftfahrzeuge und Teile dafür, soweit sie in Klasse 12 enthalten sind

Gerichtskosten steigen um 565%

Im Zuge der allgemeinen Wirtschaftskrise und angesichts der bevorstehenden Euro-Entwertung steigen die Gerichtskosten, die bei der Einreichung einer Klage zu zahlen sind, um 564,63%.

Waren bei einem Streitwert von 25.000,- EUR bisher Gerichtskosten in Höhe von 933,- EUR zu entrichten, so sind ab sofort 5.268,- EUR einzuzahlen oder zu überweisen.

Vielleicht hat das Landgericht Hannover die Gerichtskosten auch einfach nur auf einem Streitwert von 250.000,- EUR statt 25.000,- EUR berechnet.

Warnung vor nicht amtlichen Schreiben VII

Unternehmen bieten – teilweise unter behördenähnlichen Bezeichnungen – eine kostenpflichtige Veröffentlichung oder Eintragung in nichtamtliche Register an.

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen dieser Unternehmen wecken teilweise den Anschein amtlicher Formulare.

Sie stehen jedoch in keinem Zusammenhang mit dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt oder der World Intellectual Property Organization.

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen berühren nicht Ihre Markenanmeldung und haben keinen Einfluss auf den Bestand Ihrer Marke.

Weiterlesen „Warnung vor nicht amtlichen Schreiben VII“

EuGH: Bananabay – Markenrechtsverletzung durch Google AdWords

In seiner neuesten Entscheidung über Google AdWords (EuGH, Beschl. v. 26.03.2010 – Az. C-91/09 – Bananabay) führt der EuGH seine Rechtsprechungspraxis (siehe EuGH, Urt. v. 23.03.2010 – C 236/08 bis C 238/08 – Louis Vuitton und Eurochallenges) strikt fort.

Zu entscheiden hatte er hier über folgende Frage:

Ob die Verwendung einer fremden Markenbezeichnung als Keyword bei Google AdWords zu dem Zweck, dass die eigene Werbung bei einer Suche nach der fremden Marke in der von den Suchergebnissen abgetrennten Anzeigenspalte erscheint, eine markenmäßige Benutzung darstellt.

Der EuGH meint hierzu, dass die Nutzung einer fremden Marke als Keyword dann eine Markenverletzung sei, wenn dem Betrachter nicht klar wird, dass die angebotenen Dienstleistungen nicht vom Markeninhaber, sondern von einem Dritten stammen.

Inhaltlich deckungsgleich hatte der EuGH schon in Sachen Louis Vuitton und Eurochallenges argumentiert.

Was helfen uns diese vorgenannten Entscheidungen nun? Zunächst einmal leider gar nichts. Die verschiedenartige Auslegung dieser Urteile und Beschlüsse des EuGH in den juristischen Fachkreisen zeigt leider, dass den praktizierenden Rechtsanwälten mit diesen Urteilen nicht gedient ist.

Die Frage, ob eine Google-AdWords Werbung hinreichend deutlich eine Verwechslung ausschließt, also für den Durchschnittsinternetnutzer erkennen lässt, ob die in der AdWords-Kampagne beworbenen Waren und Dienstleistungen vom Markeninhaber oder einem mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen stammen, haben nunmehr die nationalen Instanzengerichte und letztlich wohl in einigen Jahren wieder der BGH zu entscheiden.

Ob schon eine markenfremde URL im AdWords-Werbebanner als Unterscheidungskriterium dafür ausreicht, bleibt folglich ebenso abzuwarten wie ein konkretes Urteil dazu, ab wann die Grenze einer deutlichen Abgrenzung unterschritten wird.

Geholfen hat der EuGH mit seinen Rechtseinschätzungen zunächst einmal nur dem Werbegeschäftsprinzip von Google.

Die Kunst, eine Domain zu löschen

Haben Sie schon einmal versucht, binnen der Abmahnfrist eine .de-Domain löschen (CLOSE) zu lassen?

Bei der 1&1 Internet AG hat man anscheinend viel Spaß.

Trotz der Übersendung des offiziellen Faxformulars am 06.05.2010, wiederholten Anrufen bei den Hotlines, zwischenzeitlicher Einschaltung unserer Kanzlei, erneuten Telefonaten des Anwalts mit Fachhotlines und anwaltlichen Drohschreiben lässt sich die 1&1 Internet AG bis heute (17.05.2010) nicht erweichen.

Am Freitag lief die in der Abmahnung gesetzte Frist aus. Die einstweilige Verfügung ist von der Gegenseite bestimmt schon beantragt.

Bleibt wohl nur, den fast 5stelligen Schaden bei 1&1 später einzuklagen und im eV-Verfahren den Streit zu verkünden. 1&1 gaukelt in seinen TV-Spots Kundennähe vor. Die Realität sagt was anderes. Mal gucken, wie schnell die Rechtsabteilung von 1&1 auf diesen Blogbeitrag reagiert.

Warnung vor nicht amtlichen Schreiben VI

Unternehmen bieten – teilweise unter behördenähnlichen Bezeichnungen – eine kostenpflichtige Veröffentlichung oder Eintragung in nichtamtliche Register an.

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen dieser Unternehmen wecken teilweise den Anschein amtlicher Formulare.

Sie stehen jedoch in keinem Zusammenhang mit dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt oder der World Intellectual Property Organization.

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen berühren nicht Ihre Markenanmeldung und haben keinen Einfluss auf den Bestand Ihrer Marke.

Weiterlesen „Warnung vor nicht amtlichen Schreiben VI“

Markentorhüter

René Adler fährt aufgrund seiner Verletzung nicht mit zur WM. Es stellt sich damit die Frage, ob Manuel Neuer oder Tim Wiese die neue Nr. 1 im Tor der Nationalmannschaft sein wird.

Geht es nach den eingetragenen Marken, hat der innovative Manuel Neuer die Nase vorn. Im Gegensatz zu Tim Wiese hat er seinen guten Namen markenrechtlich für diverse Waren und Dienstleistungen schützen lassen.

Auf der Suche nach der neuen Nr. 3 raten wir Jogi zu Hans Jörg Butt, der seinen Namen schon lange hat markenrechtlich schützen lassen.

P.S.: Der ausgeschiedene René Adler hat auch keine Marke…

Manuel Neuer
Gemeinschaftsmarke EM08670457
Anmeldedatum 06.11.2009
Nizzaklassen 09, 25, 28, 38, 41

Hans Jörg Butt
Deutsche Marke DE39974905
Anmeldedatum 29.11.1999
Nizzaklassen 28, 35, 41

Die wertvollsten deutschen Marken: SAP und BMW

Im Brandz Top 100 Ranking (veröffentlicht durch das US-Marktforschungsunternehmen Millward Brown) findet sich die erste deutsche Marke auf Platz 21: SAP, und die zweite auf Platz 25: BMW.

Zuvor berichteten wir über die Top 5.

Die vollständigen Brandz Top 100 Charts sind jetzt auf der Website von Millward Brown erhältlich.

Registernummer 39856931
Anmeldetag 05.10.1998
Klassen 9, 16, 41, 42

Registernummer 221388
Anmeldetag 05.10.1917
Klassen 7, 8, 9, 11, 12

Registernummer 457782
Anmeldetag 30.03.1933
Klassen 7, 12

Registernummer 645609
Anmeldetag 20.06.1953
Klassen 7, 12

Registernummer 992832
Anmeldetag 02.04.1979
Klassen 36, 37

Registernummer 39644028
Anmeldetag 11.10.1996
Klassen 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44 – oder mit anderen Worten: damals alle.

Die wertvollsten Marken weltweit

Technologiefirmen wie Google, Apple, IBM und Microsoft führen das Brandz Top 100 Ranking (veröffentlicht durch das US-Marktforschungsunternehmen Millward Brown) der weltweit wertvollsten Marken an. Old Economy-Marken fallen weiter ab. So belegt die ehemals führende Traditionsmarke Coca-Cola nur noch Platz 5.

Quelle: FTD.de

Platz 1: Google

IR 881006
Eintragungsdatum 12.01.2006
Klassen 09, 38, 42

Platz 2: Apple
APPLE
DD 645508
Anmeldedatum 15.07.1986
Klassen 09, 16

Platz 3: IBM

DD 640340
Anmeldedatum 28.11.1973
Klassen 02, 03, 09, 10, 16, 17, 20

Platz 4: Microsoft
MICROSOFT
DE 1062007
Anmeldedatum 18.10.1979
Klassen 09, 16, 42

Platz 5: Coca-Cola

DD 366929
Anmeldedatum 22.12.1926
Klassen 05, 32

Patent- und Markenämter bei Twitter, YouTube, Facebook, Skype

Im Rahmen der Recherche zu den Aktivitäten der Patent- und Markenämter zum World Intellectual Property Day sind wir der Frage nachgegangen, inwiefern die Ämter in sozialen Netzwerken und bei sonstigen Diensten im Internet aktiv sind.

Das Ergebnis ist übersichtlich. Nur die wenigsten Ämter betätigen sich über den Betrieb der eigenen Website hinaus.

Twitter
Benelux Office for Intellectual Property
European Patent Office
Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt
Instituto Nacional da Propriedade Industrial – Portugal
Intellectual Property Office – Vereinigtes Königreich
Patent- og Varemærkestyrelsen – Dänemark
Patentstyret – Norwegen
Perbadanan Harta Intelek Malaysia
World Intellectual Property Organization

YouTube
European Patent Office
Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt
Perbadanan Harta Intelek Malaysia
World Intellectual Property Organization

Facebook
Perbadanan Harta Intelek Malaysia

Nennenswert
Per Skype zu erreichen: Intellectual Property Office of New Zealand

Aktivitäten zum World Intellectual Property Day

Der World Intellectual Property Day wird rund um den Globus durch Aktivitäten begleitet.

Eine Übersicht bietet der Activity Report der WIPO.

Links zu den Aktivitäten einzelner Ämter:
Estland
Europäische Union
Finnland
Indien
Italien
Kanada
Niederlande mit Patentparade
Portugal
Russische Förderation
Tschechische Republik
Vereinigte Staaten von Amerika
Sambia (via afro-ip)

Und schließlich noch Käse und Wein bei The IPKat.