Markenregistrierungen 2012 – Deutschland verliert, EU steigt

Der Markenblog hat eine interessante Gegenüberstellung der erfolgten Markeneintragung 2012 in Deutschland, Österreich, Schweiz und der EU bereitgestellt. Es zeigt sich, dass die Markeneintragungen in Deutschland stark eingebrochen sind und EU-Markenanmeldungen im Trend liegen.

Die EU-Marke ist in der Vergangenheit immer günstiger geworden. Die Amtsgebühren für eine elektronische Markenanmeldung betragen für 3 Nizzaklassen nur noch 900,- EUR und eine EU-Anmeldung vom Anwalt ohne Recherchen bekommt man auch schon für unter 300,- EUR. Die EU-Marke wächst zudem auch noch automatisch kostenlos mit – wie jüngst mit Kroatien gesehen. Wozu also noch eine deutsche Marke anmelden, sagen sich da viele Anmelder. An dieser Stelle ist Vorsicht angebracht!

Europäische Markeneintragungen haben zwar den großen Vorteil, dass mit einer EU-Anmeldung alle zum Beantragungszeitpunkt vorhandenen Beitrittsländer mit abgedeckt werden und Alt-EU-Marken automatisch mitwachsen, aber für neue Europa-Markenanmeldungen den Nachteil, dass die gesamte europäische Markenanmeldung zerstört wird, wenn aus nur einem der derzeit 28 Mitgliedsländer Widerspruch in Form älterer verwechslungsfähiger Marken- oder Firmennamensrechte erfolgt. Die europäische Marke kann also durch bereits ein nationales Recht eines EU-Mitgliedslandes wieder zu Fall gebracht werden. Deshalb ist es bei einer EU-Markenanmeldung so wichtig, nicht nur EU-Gemeinschaftsmarken des HABM und IR-Marken der WIPO zu recherchieren, sondern auch alle nationalen Marken- und Firmendatenbanken aller europäischen Mitgliedsländer abzuprüfen.

Die Anzahl deutscher Markeneintragungen wird sicherlich in den nächsten Jahren stagnieren bzw. nicht wieder erheblich ansteigen, zumal die EU-Wirtschaftskrise nicht gelöst ist, aber die deutsche Marke wird gerade für den deutschen Mittelstand ihre Wichtigkeit beibehalten, da diese zu vergleichsweise günstigen Kosten angemeldet und durchrecherchiert werden kann und mit 290,- EUR für bis zu 3 Nizzaklassen geringe Amtsgebühren aufweist.

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Veröffentlicht in Recht

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