Markenportrait: Aufzug-Zentrum

Unsere Mandanten stellen ihre Marken vor:

302015000879
Registernummer: 302015000879
Anmeldetag: 06.02.2015

[Anzeige]

Die Internetplattform Aufzug-Zentrum.de ermöglicht Eigenheimbesitzern, oder solchen die es werden mehrere Homelift Angebote zu vergleichen. Auch Fachplaner profitieren von dieser Dienstleistung, wenn beispielsweise ein Aufzug im Einfamilienhaus nachträglich eingebaut werden soll, oder von vornherein als technische Lösung in Betracht kommt, oder gar wie in einigen öffentlichen Bauvorhaben gefordert wird. Dies macht natürlich eine gewisse Vorarbeit nötig und eine Unterstützung durch einen Architekten ist sehr sinnvoll. Viele Bereiche der Bauplanung werden gestreift und ein Planer oder Architekt ist am besten in der Lage den Einbau für einen Behindertenaufzug zu begleiten.

Die Modellvielfalt ist oft verwirrend

Der “Laie” versteht in erster Linie unter einem Aufzug eine technische “Maschine”, die einen von der einen in die andere Etage senkrecht befördert. So trivial wie es auf den ersten Blick scheinen mag, ist die Auswahlmöglichkeit im Bereich Aufzüge leider doch nicht.
Zu allererst gibt es sogenannte Homelifte, unter denen man einen vereinfachten Personenaufzug verstehen kann. Diese Homelifte werden nach der sog. Maschinenrichtlinie gefertigt und haben mit dem Aufzug, wie Sie ihn beispielsweise auf dem Kaufhaus kennen, nur shr wenig zu tun. Viele technische Details sind anders im Sinne von einfacher gelöst. Jedoch ist der Preisvorteil ein nicht zu unterschätzender Faktor bei der eventuellen Anschaffung eines solchen Homelifts.

Insofern Sie einen “richtigen” Aufzug mit Teleskoptüren, Schacht und Kabine sowie anderen hochwertigen Ausstattungsdetails anschaffen möchten kommt nur ein Personenaufzug im klassischen Sinn für Sie in Frage. Hier sind Aufwand und Kosten zunächst höher, jedoch liegt vor allem die Verarbeitungsqualität auf einem anderen Level. Leider erfordert ein Personenaufzug wesentlich mehr bauliche Voraussetzungen als ein einfacher Homelift.

Nur für welchen Anbieter soll ich mich entscheiden?

Unter den vielen bundesweiten und vor allem noch mehr regionalen Firmen, könnten für Ihr Bauprojekt sehr viele in Frage kommen. Doch wie unterscheiden Sie als “Laie” die Vorzüge der einzelnen Fachbetriebe? Gar nicht!
Ein gezielter Anbietervergleich über Aufzug-Zentrum.de macht hier natürlich erst recht Sinn.

Zum Einen lernen Sie die technischen Möglichkeiten kennen und zum Anderen können Sie durch einen gezielten Anbietervergleich sehr viel Geld sparen, welches sich dann in andere Hausprojekte investieren lässt.

Um einen eigenständiges Projekt zu realisieren, haben wir uns vertrauensvoll von Prehm und Klare bezüglich der Markenanmeldung beraten lassen und waren mit dem Service mehr als zufrieden. Gerne jederzeit wieder!

az

Klasse(n) Nizza 07:
Aufzüge, Lifte und Aufzugsanlagen jeglicher Art und Ausführung, insbesondere Personenaufzüge, Panoramaglasaufzüge, Aufzüge nach Maschinenrichtlinie, Behindertenaufzüge, Autoaufzüge, Güteraufzüge, Lastenaufzüge, Kleingüteraufzüge, Speiseaufzüge, Rolltreppen / Fahrsteige / Personentransportbänder, Treppenlifte, Plattformlifte und Rollstuhlhebebühnen, sowie Zubehör für die vorgenannten Waren, soweit in Klasse 7 enthalten
Klasse(n) Nizza 09:
elektronische Publikationen [herunterladbar], Computersoftware [gespeichert] [auf optischen Datenträgern], Computer-Programme zum Bereitstellen von Informationen im Internet sowie für Datenspeicherdienste und Internet-Kommunikationsdienste
Klasse(n) Nizza 35:
Werbung, Dienstleistungen einer Werbeagentur; Verkaufsförderung [Sales promotion] [für Dritte]; Öffentlichkeitsarbeit; Marketing, Marktanalyse; Durchführung von Meinungsumfragen mittels einer Internet- Plattform zur Bestimmung der Kundenzufriedenheit; Erteilen von Auskünften bezüglich Marketing; alle vorgenannten Dienstleistungen auch über Telekommunikationsnetze, das Internet oder andere Onlinenetzwerke; Vermittlung von Verträgen für Dritte, über den An- und Verkauf von Waren; Vermittlung von Verträgen für Dritte, über die Erbringung von Dienstleistungen; Groß- und Einzelhandelsdienstleistungen im Bereich Aufzüge, Lifte und Aufzugsanlagen jeglicher Art und Ausführung, insbesondere Personenaufzüge, Panoramaglasaufzüge, Aufzüge nach Maschinenrichtlinie, Behindertenaufzüge, Autoaufzüge, Güteraufzüge, Lastenaufzüge, Kleingüteraufzüge, Speiseaufzüge, Rolltreppen / Fahrsteige / Personentransportbänder, Treppenlifte, Plattformlifte und Rollstuhlhebebühnen, sowie deren Teile und Zubehör; Vermittlung von Handels- und Wirtschaftskontakten, auch über das Internet
Klasse(n) Nizza 38:
Telekommunikation mittels Portalen und Plattformen im Internet; Bereitstellung von Online-Foren; Bereitstellen des Zugriffs auf Informationen im Internet, anderen Datennetzen sowie Onlinediensten; Bereitstellen von Plattformen und/oder Portalen im Internet; Bereitstellen und/oder Zurverfügungstellung des Zugriffs auf Datenbanken in Computernetzwerken; Videostream im Internet; Übermittlung von Werbesendungen; Aussenden von Audiostream und Videostream; Ausstrahlung von Hörfunksendungen; Übermittlung von Multimediasendungen; Übermittlung von Unterhaltungsprogrammen; Ausstrahlung von Rundfunk- und Fernsehprogrammen über kabelfreie und/oder kabelgebundene digitale und analoge Netze, auch im Online- und Offline-Betrieb in Form von interaktiven elektronischen Mediendiensten sowie mittels Computer; Telekommunikation, insbesondere Sammeln und Liefern oder Übermitteln von Nachrichten oder allgemeinen Informationen im Rahmen der Dienstleistungen von Presseagenturen, auch in Form von herunterladbaren Printmedien über Telefax, Telex, Telefon, Telegramm, E-Mail sowie in Form von Übertragungs- und Vermittlungsdienstleistungen für Daten-, Sprach- und Videosignale, vorgenannte Dienstleistungen auch zur Bereitstellung des Zugriffs und Übermittlung von Informationen über das Internet; elektronische Nachrichtenübermittlung; Kommunikationsdienste mittels Telefon

Prehm & Klare Rechtsanwälte bieten ihren Mandanten in diesem Blog die Möglichkeit zur Darstellung ihrer Marken. Für den Inhalt dieses Beitrages zeichnen sich Prehm & Klare Rechtsanwälte nicht verantwortlich.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert