Kroatien als 28. Mitgliedsstaat bei der EU-Gemeinschaftsmarke

Die europäische Gemeinschaftsmarke wächst wieder. Ab dem 01. Juli 2013 wird bei der Beantragung einer EU-Gemeinschaftsmarke automatisch Kroatien als 28. Mitgliedsstaat mit registriert. Die EU-Markenanmeldung wird dadurch nicht teurer. Die Amtsgebühren für eine elektronische EU-Markenanmeldung betragen somit immer noch 900,- EUR für bis zu drei Nizzaklassen sowie 150,- EUR für jede weitere Klasse. Unbedingt zu berücksichtigen ist jedoch, dass bereits ab dem 01. Januar 2013 getätigte EU-Markenanmeldungen nationale kroatische Marken und Firmennamen und sich daraus ergebende mögliche Konfliktrechte zu berücksichtigen haben.

EU-Marken haben zwar den Vorteil, dass mit einer Anmeldung alle zum Beantragungszeitpunkt vorhandenen Beitrittsländer mit abgedeckt werden und Alt-EU-Marken automatisch mitwachsen, aber für neue EU-Markenanmeldungen den Nachteil, dass die gesamte EU-Markenanmeldung kippt, wenn aus bereits einem Land Störfeuer in Form älterer verwechslungsfähiger Marken- oder Firmennamensrechte entfacht wird. Die EU-Marke kann also durch bereits ein nationales Recht zu Fall gebracht werden. Deshalb ist es bei einer EU-Markenanmeldung so wichtig, nicht nur EU-Gemeinschaftsmarken des HABM und IR-Marken der WIPO zu recherchieren, sondern auch alle nationalen Markendatenbanken der Mitgliedsländer abzuprüfen. Garniert wird das Ganze dann durch eine EU28-Firmennamenrecherche in den nationalen EU-Firmennamendatenbanken.

Gewarnt sei insoweit noch einmal vor unseriösen EU-Markenanmeldeangeboten bei denen nur eine D,EU,IR-Recherche als ausreichend angeboten, aber verheimlicht wird, dass man auch mittlerweile 27 andere Mitgliedsstaaten auf nationaler Marken- und Firmennamensebene abprüfen sollte, damit die nicht gerade billige EU-Marke nicht wieder in sich zusammenfällt.

Selbstverständlich bieten wir unseren Mandanten solche EU-Recherchen und EU-Anmeldepakete ab sofort auch für EU28 an.

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