Das Kreiselmandat

Das Kreiselmandat:

  • Ein neuer Mandant.
  • Der kauft eine Gaststätte nebst scheinbar alteingesessenem Namen.
  • Die neue Webseite wird unter dem Namen installiert.
  • Es folgt Abmahnung durch prioritären Markeninhaber.
  • Und ein Abmahnverfahren mit außergerichtlichem Vergleich einschließlich Aufbrauchfrist.
  • Danach Suche und Sicherung eines Ersatznamens mit diversen Recherchen.
  • Mandant klagt gegen den Verkäufer der Gaststätte auf Kaufpreisminderung, Schadensersatz.
  • Gerichtlicher Vergleich.
  • Mandant bezahlt seinen Anwalt, den Autor dieses Beitrags.
  • Den Rest kann Mandant nicht zahlen und geht pleite.
  • Aufgrund Eigentumvorbehalts fällt die Gaststätte zurück an den alten Eigentümer.
  • Dieser verkauft sie erneut und nunmehr sogar unter Vorspiegelung, dass man diese unter dem scheinbar alteingesessenen Namen führen kann.
  • Es kommt, was kommen muss.
  • Abmahnung vom selben Gegner mit demselben Anwalt von damals.
  • Gegenanwalt empfiehlt Abgemahnten den Autor, der schon damals tätig war.
  • Das Spiel geht von Neuem los.
  • Fazit: 2x volle Wertschöpfungskette mit demselben Sachverhalt.
  • To be continued…

3 Kommentare zu “Das Kreiselmandat

  1. Soll’s auch noch geben.
    Wahrscheinlich hat er sich aber daran erinnert, dass wir damals den Streitwert von 40.000,- EUR auch für angemessen erachtet haben… 😉

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