Aktivitäten zum World Intellectual Property Day

26. April 2010 von RA Dorowski · 2 Kommentare
Kategorie: Der Rest 

Der World Intellectual Property Day wird rund um den Globus durch Aktivitäten begleitet.

Eine Übersicht bietet der Activity Report der WIPO.

Links zu den Aktivitäten einzelner Ämter:
Estland
Europäische Union
Finnland
Indien
Italien
Kanada
Niederlande mit Patentparade
Portugal
Russische Förderation
Tschechische Republik
Vereinigte Staaten von Amerika
Sambia (via afro-ip)

Und schließlich noch Käse und Wein bei The IPKat.

World Intellectual Property Day 2010

26. April 2010 von RA Dorowski · 2 Kommentare
Kategorie: Der Rest 

Heute, am 26.04.2010, ist World Intellectual Property Day.

Der World Intellectual Property Day wurde ins Leben gerufen, um auf die Immaterialgüterrechte und gewerblichen Schutzrechte im Alltag aufmerksam zu machen. Die Mitgliedsstaaten der WIPO begleiten diesen Tag mit Kampagnen und Veranstaltungen (Rückblick auf 2009 und die Aktion im Markenblog von 2008).

Der World Intellectual Property Day feiert sein 10-jähriges Jubiläum und steht unter dem Motto “Innovation – Linking the World”.

World Intellectual Property Day

In eigener Sache: Hinweis an unsere Schuldner

8. März 2010 von RA Dorowski · 3 Kommentare
Kategorie: Der Rest 

So weit kann es kommen. Also bitte: Rechnung bezahlen.

Update: DPMA offline 12.02. bis 17.02.2010

12. Februar 2010 von RA Dorowski · Einen Kommentar verfassen
Kategorie: Der Rest 

Update zur Meldung vom 08.02.2010:

In der Zeit vom 12. bis 17. Februar 2010 werden im Markenbereich des Deutschen Patent- und Markenamts abschließende Arbeiten zur Integration der Verfahren zu Internationalen Registrierungen in das interne DV-System DPMAmarken durchgeführt.

In dieser Zeit kann mit dem DV-System nicht gearbeitet werden.

DPMAregister steht uneingeschränkt zur Verfügung, jedoch kommen zwischen dem 12. und 22. Februar 2010 keine neuen Informationen hinzu.

Quelle: DPMA

Hinweis: DPMA offline 12.02. bis 17.02.2010

8. Februar 2010 von RA Dorowski · 1 Kommentar
Kategorie: Der Rest 

Wegen der Umstrukturierung der EDV, die unter anderem die Anmeldung internationaler Registrierungen zum Gegenstand hat, wird das Deutsche Patent- und Markenamt voraussichtlich zwischen dem 12.02.2010 und dem 17.02.2010 offline sein.

Warnung vor nicht amtlichen Schreiben V

21. Dezember 2009 von RA Dorowski · Einen Kommentar verfassen
Kategorie: Der Rest 

A Florida-based company (“Federated Institute for Patent and Trademark Registry”) was this month found to have violated the state’s Deceptive and Unfair Trade Practices Act by sending out by mass mail misleading “invoices” to patent and trademark applicants—including users of WIPO’s Patent Cooperation Treaty (PCT) which facilitates the process of seeking international patent protection.

Quelle: Pressemitteilung der WIPO vom 21.12.2009

Laut Pressemitteilung der World Intellectual Property Organization (weiterführende Mitteilung des Attorney General Bill McCollum) wurde jüngst ein Unternehmen aus Florida wegen wettbewerbswidrigem und betrügerischem Verhaltens verurteilt. Das Unternehmen verschickte massenhaft Schreiben an Patent- und Markenanmelder, die den Eindruck einer amtlichen Rechnung vermittelten. Durch diese Masche soll das Unternehmen 2,6 Mio. USD von den Geschädigten erbeutet haben.

In diesem Zusammenhang möchten wir auch nochmals eindringlich vor solchen Schreiben warnen und die Markenanmelder bzw. -inhaber zur erhöhten Wachsamkeit raten. Gerade in den letzten Wochen hat der Versand solcher Schreiben sprunghaft zugenommen.

Merken Sie sich: Sollten Sie einen Vertreter oder einen Zustellungsbevollmächtigten für Ihre Marke bestellt haben, werden Ihnen amtliche Schreiben ausschließlich durch diesen zugestellt. Alle Schreiben, die Ihnen direkt zugehen, sind mit äußerster Vorsicht zu genießen.

Weitere Informationen: in unserem Markenserviceblog
Beim Deutschen Patent- und Markenamt
Beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt
Bei der World Intellectual Property Organization

Einer der neuen Kanzleischlitten im Drift

18. Dezember 2009 von RA Prehm · Einen Kommentar verfassen
Kategorie: Der Rest 

Wintereinbruch in Kiel. Darauf haben wir gewartet.

Möglichst freien Parkplatz suchen. DSC ausstellen (BMW lässt das beim X5 leider nicht vollständig zu – fahren zu viele Hausfrauen mit den Dingern rum) und ab auf’s Gas.

Ist wie früher. Schlittenfahren macht immer noch Spaß!

Ups. Fast den Kameramann erledigt!

RA Prehm
Testfahrer
www.markenservice.net

Die wunderbare Welt der Nizzaklassen

1. Dezember 2009 von RA Dorowski · 4 Kommentare
Kategorie: Der Rest 

“Hüten von Haustieren” (Klasse 45)
“Hütten für Haustiere” (Klasse 20)
“Hüte für Haustiere” (Klasse 18)

Abmahnkosten zahlen, sonst setzt’s was!

26. November 2009 von RA Dorowski · 4 Kommentare
Kategorie: Der Rest 

Abmahnkosten zahlen, sonst setzt's was!Rechnet sich das Geschäftsmodell Abmahnung doch nicht? Sind die Kriegskassen leer? Gehen die Kanzleien jetzt die harte Tour? Oder wieso berichtete ein Rechtsanwaltskollege soeben folgendes Vorgehen einer Abmahnkanzlei (schlimmes Wort, aber jeder weiß, was gemeint ist):

Einer der großen Player im Filesharing-Abmahngeschäft mahnte namens eines Tonträgerunternehmens wegen angeblichen illegalen Filesharings ab. Doch der Abgemahnte ließ sich auf dieses Spielchen nicht ein, insbesondere übernahm er weder die Abmahnkosten noch zahlte er Schadensersatz.

In solchen Fällen flattert erfahrungsgemäß eine Zahlungsaufforderung nach mehreren Wochen ins Haus. Angeblich die letzte, danach würde der Mandantschaft die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche empfohlen werden.

Doch nicht in diesem Fall.

Stattdessen rief die Sachbearbeiterin der Abmahnkanzlei den Kollegen an. Mit zickigem Tonfall wurde dem Abgemahnten eine Zahlungsfrist gesetzt. Sollte diese verstreichen, werde geklagt. Die Sachlage sei klar, das wisse er genau so gut wie sie.

Wir hören zum ersten Mal davon, dass nunmehr auch eine telefonische Kontaktaufnahme erfolgt. Bisher drängte sich der Eindruck auf, dass in den einschlägigen Kanzleien lediglich Abmahn-Bots arbeiten. Dieser Eindruck ist nun zerstreut.

Nun ist an einem Telefonat nichts einzuwenden. Was dem Kollegen aber übel aufstieß, war die Art und Weise, wie diese Kontaktaufnahme erfolgte. Grob unhöflich, zickig, auf Krawall gebürstet. Dieses Vorgehen rückt das Bild der Abmahnkanzleien nicht in besseres Licht.

(Bildnachweis: http://www.flickr.com/photos/chanchan222/ / CC BY 2.0)

Kanzleifrühstück und Fragen der Verpackungsgestaltung

6. November 2009 von RA Dorowski · 1 Kommentar
Kategorie: Der Rest 

NOKIA176

1 Meter Lebkuchen.
1 Meter Dominos.

Beide Packungen haben einen beige/braunen Hintergrund.
Beide Packungen haben ein rotes Band in der Mitte.
Beide Packungen zeigen die Ware einschließlich eines geknickten Zollstocks.

Es sind aber zwei unterschiedliche Hersteller.

Verschiedene Amtsbezeichnungen

16. Oktober 2009 von RA Dorowski · Einen Kommentar verfassen
Kategorie: Der Rest 

In den meisten Fällen tragen die Schreiben der Ämter den Namen des Sachbearbeiters einschließlich dessen Amtsbezeichnung.

Beim Deutschen Patent- und Markenamt sieht das beispielsweise so

DPMA1
oder so

DPMA2
aus.

Man mag nicht umhinkommen, dass Bezeichnungen der Kollegen des estnischen Amtes etwas schneidiger klingen:

EST

Nachhilfe für die Kollegen

14. Oktober 2009 von RA Dorowski · 5 Kommentare
Kategorie: Der Rest 

Zwischen der Widerspruchsmarke und der angegriffenen jüngeren Marke besteht extreme Identität.

Aus dem Schriftsatz eines gegnerischen Rechtsanwalts.

Identität und Ähnlichkeit sind wichtige Rechtsbegriffe im Markenrecht. Sie entscheiden, ob ein relatives Schutzhindernis gemäß § 9 MarkenG oder eine Markenverletzung gemäß § 14 MarkenG vorliegt.

Einige Berufsgenossen wollen ihrer Rechtsauffassung scheinbar so viel Nachdruck verleihen, dass zwei Marken gerne als “sehr identisch” oder sogar “extrem identisch” bezeichnet werden.

Aber Moment mal! Ist der Begriff der Identität überhaupt Gradpartikeln zugänglich? Gibt es weniger und mehr Identität? Und was sagt Wikipedia dazu:

Das Identitätsprinzip besagt, dass ein Gegenstand A genau dann mit einem Gegenstand B identisch ist, wenn sich zwischen A und B kein Unterschied finden lässt.

Denken Sie mal drüber nach!

Aufkleber und Stempel

29. September 2009 von RA Dorowski · Einen Kommentar verfassen
Kategorie: Der Rest 

Also, ein paar hätten da noch draufgepasst.

umschlag

Die Zahl nach der Wahl

28. September 2009 von RA Dorowski · Einen Kommentar verfassen
Kategorie: Der Rest 

22.

So viele Empfangsbescheinigungen hat das Deutsche Patent- und Markenamt in einem Umschlag versendet.

Eintragungsurkunde: Farbmarke weiß

25. September 2009 von RA Dorowski · Einen Kommentar verfassen
Kategorie: Der Rest 
Eintragungsurkunde des HABM

Eintragungsurkunde des HABM

Vielleicht ist es auch eine weiße Bildmarke auf weißem Grund?

Nein, offenbar hat es das Amt versäumt, die Wiedergabe der Wortmarke in das dazu vorgesehene weiße Feld einzufügen. Das Aktenzeichen wurde unkenntlich gemacht, der Rest sieht so aus, wie es uns das HABM übermittelt hat.

Erweiterung der Widerspruchsmöglichkeiten aus § 42 MarkenG n.F.

2. September 2009 von RA Prehm · Einen Kommentar verfassen
Kategorie: Der Rest 

Gesetz zu Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts

Der Gesetzgeber schafft ab dem 01.10.2009 durch den neuen § 42 Abs.2 Nr.4 MarkenG

[...] wegen einer nicht eingetragenen Marke mit älterem Zeitrang nach § 4 Nr. 2 oder einer geschäftlichen Bezeichnung mit älterem Zeitrang nach § 5 in Verbindung mit § 12 [...]

die Möglichkeit, dass ein Widerspruch auch auf der Grundlage einer sogenannten Benutzungsmarke im Sinne des § 4 Nr. 2 MarkenG eingelegt werden kann.

Bisher konnte der Löschungsanspruch aus § 12 MarkenG nur im Wege der gerichtlich durchzusetzenden Löschungsklage gem. §§ 51, 55 MarkenG nach den dortigen Voraussetzungen geltend gemacht werden und gerade nicht über ein Widerspruchsverfahren.

Im Übrigen gelten die bekannten Voraussetzung, dass der Anspruch nur zieht, wenn die widersprechende Benutzungsmarke a) tatsächlich im geschäftlichen Verkehr benutzt wird, b) Verkehrgeltung im ganzen Bundesgebiet aufweist und c) Verkehrsgeltung gerade als Marke vorliegt.

Tatsächlich werden Widersprüche aus Benutzungsmarken gem. § 4 Nr. 2 MarkenG und geschäftlichen Bezeichnungen gem. § 5 Abs. 2 MarkenG wohl nur selten verzeichnet werden, da gerade Nichtinhaber von eingetragenen Marken wohl noch seltener eine Markenüberwachung am Laufen haben. Damit ist die Wahrscheinlichkeit, innerhalb von 3 Monaten ab Veröffentlichung der neu eingetragenen Konfliktmarke diese zur Kenntnis zu nehmen und wirksam Widerspruch einzulegen, wohl eher als gering einzustufen.

Nichtsdestotrotz kann man die Bemühungen des BMJ erkennen, die ordentlichen Instanzgerichte weiter zu entlasten.

Hinweis: Änderung der Postanschrift des DPMA

28. August 2009 von RA Dorowski · Einen Kommentar verfassen
Kategorie: Der Rest 

Das Deutsche Patent- und Markenamt informiert, dass zum 01.11.2009 die Dokumentenannahme des Dienstgebäudes München, Cincinnatistraße 64, geschlossen wird.

Für Briefpost gilt dann ausschließlich die Großkundenanschrift

80297 München

oder die Hausanschrift

Zweibrückenstraße 12, 80331 München.

DPMAdirekt: Pac-Man

5. August 2009 von RA Dorowski · 1 Kommentar
Kategorie: Der Rest 

Das Deutsche Patent- und Markenamt stellt mit DPMAdirekt ein Programm zur Verfügung, das eine Online-Anmeldung von Patenten, Marken und Gebrauchsmustern ermöglicht.

Doch das Programm kann noch vieles mehr!

Durch die Tastenkombination Alt + Shift und Klick auf “letzte Suche” wird der Klassiker Pac-Man gestartet. Sie haben richtig gelesen: Pac-Man.

In Kenntnis dieses Umstands erscheint eine konzentrierte Arbeit mit DPMAdirekt kaum noch möglich: 255 Level wollen gemeistert werden.

dpmadirekt

Reisezeit ist Beschlagnahmezeit

24. Juli 2009 von RA Dorowski · 1 Kommentar
Kategorie: Der Rest 

Das Thema ist bekannt: Man befindet sich im Urlaub, ist bester Laune und beim Flanieren über die ausländischen Märkte bietet sich ein Schnäppchen nach dem anderen an. Da werden gerne Uhren mitgenommen, auf denen Breitling oder Rolex draufsteht, die aber ganz offensichtlich nicht von den Unternehmen stammen.

Rechtlich begibt man sich auf dünnes Eis, namentlich in den Bereich des § 146 MarkenG. Dieser ordnet die Beschlagnahme bei der Verletzung von Kennzeichenrechten an. In der Praxis wird dies durch die Zollbehörden durchgeführt und vornehmlich auf dem deutschen Flughafen, über den der Urlauber wieder einreist.

Ob eine Verletzung von Kennzeichenrechten vorliegt, bemisst sich nach §§ 14, 15 MarkenG.

Wird die gefälschte Ware im geschäftlichen Verkehr eingeführt, unterliegt sie ausnahmslos der Beschlagnahme. Erfolgt die Einfuhr im privaten Verkehr, liegt keine Kennzeichenverletzung nach §§ 14, 15 MarkenG vor, so dass die Ware nicht der Beschlagnahme unterliegt.

Doch wie erkennt der Zoll, ob der Urlauber geschäftlich oder privat handelt? In der zollbehördlichen Praxis haben sich folgende Abstufungen entwickelt:

Grundsätzlich schreitet der Zoll nicht ein, wenn die gefälschten Waren im persönlichen Gepäck des Reisenden mitgeführt werden und der gesamte Warenwert bei See- und Flugreisen nicht mehr als € 430,- (Einkaufspreis im Urlaubsland) und bei anderen Reisen, z.B. mit Pkw oder Bahn, nicht mehr als € 300,- (Einkaufspreis im Urlaubsland) beträgt.

Diese Werte stellen jedoch keine starre Regelung dar. Der Zoll trifft Einzelfallentscheidungen und wird unabhängig von den Wertegrenzen tätig, wenn sich Anhaltspunkte für ein Handeln im geschäftlichen Verkehr ergeben. Führt der Reisende beispielsweise 20 Exemplare derselben Uhr bei sich, wird er gute Argumente benötigen, um den Zoll von einem Handeln im privaten Verkehr zu überzeugen.

Neuer Service: Kostenlose Markenrecherche

10. Juli 2009 von RA Prehm · Einen Kommentar verfassen
Kategorie: Der Rest 

Ein Klick – drei Datenbanken für den Deutschen Schutzbereich

Aufgrund der großen Nachfrage bieten Prehm & Klare Rechtsanwälte ab sofort auf ihrer Profiplattform www.markenservice.net für Dienstleistungen rund um das Thema Marken eine kostenlose Markenrecherche für den deutschen Schutzbereich auf der Basis der Datenbanken des DPMA, des HABM und der WIPO an.

Das kostenlose Markenrecherchetool umfasst die Möglichkeit der gleichzeitigen Markenidentitätsrecherche in allen drei oben genannten Datenbanken mit sehr geringen Zugriffszeiten. Angehende Markenanmelder haben jetzt die Möglichkeit, im Vorfeld einer Markenanmeldung schon vor dem Start kostenpflichtiger Ähnlichkeitsrecherchen zunächst kostenlose Identitätsüberprüfungen Ihrer Wunschmarke durchzuführen. Dies spart dem Suchenden ad hoc viel Zeit und Geld.

Man beachte unbedingt, dass die Durchführung einer Marken-Identitätsrecherche von der Rechtssprechung zur Enthaftung des Rechtsanwalts im Rahmen des Markenanmeldeverfahrens zwar als ausreichend angesehen wird (BGH GRUR 1970, 87, 89 – Muschi-Blix), allein aber eine Ähnlichkeitsrecherche nach Marken und Firmennamen dem Anmelder die notwendige Sicherheit bei seiner Markenanmeldung vermitteln kann. Ansonsten steht der Anmelder im Konfliktsfall nämlich in der Regel alleine dar. Das DPMA haftet im übrigen in keinem Fall. Dort wird bis auf die Berücksichtigung sehr bekannter oder sogar berühmter Marken regelmäßig keine Konfliktsprüfung durchgeführt.

Der Markenanmelder ist also weiterhin gut beraten, nach seiner Marken-Identitätsrecherche ergänzende Marken- und Firmennamenähnlichkeitsrecherchen zu veranlassen.

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