Marken, Kindernamen und Priorität
Am 26.01.2012 meldeten Beyonce und Jay-Z den Namen ihrer Tochter Blue Ivy Carter als Marke in den USA an (Serial No. 85526099). Jetzt hat das Amt die Anmeldung wegen der älteren und verwechslungsfähigen Marke Blue Ivy teilweise zurückgewiesen (Registration No. 4015486).
Anders als beispielsweise das Deutsche Patent- und Markenamt führt das United States Patent and Trademark Office vom Amts wegen eine Recherche nach älteren verwechslungsfähigen Marken durch, auf Grund derer die Anmeldung zurückgewiesen werden kann.
Markenanmeldung in Libyen
Vor ca. 1 Jahr berichteten wir, dass das libysche Markenamt handlungsunfähig und nicht in Betrieb sei. Unsere Partner vor Ort teilen nun mit, dass zumindest bereits eingereichte Anmeldungen nach und nach bearbeitet würden. Neuanmeldungen seien hingegen nicht möglich – es sei denn, der Anmelder ist Schweizer.
Die Schweiz hat kürzlich Beziehungen mit der libyschen Übergangsregierung aufgenommen. Als Folge daraus sei es für Schweizer möglich, Markenanmeldungen in Libyen einzureichen.
Bildnachweis: matteo caprari, Creative Commons Attribution 2.0 Generic (CC BY 2.0)
Markenverlängerung in Libyen
Aus der Reihe Markenämter der Welt: Libyen.
In Libyen stehen demnächst die ersten Markenverlängerungen an. Die ersten? Ja, denn im Jahr 2002 erklärte man kurzerhand Marken, die älter als August 2002 waren, für ungültig.
Neuanmeldungen finden seit 2002 statt, wobei die erste Eintragungsurkunde erst 2010 ausgestellt wurde. Der Markenschutz in Libyen gilt 10 Jahre, so dass die 2002er Marken bald zur Verlängerung anstehen.
Aufgrund des Bürgerkriegs ist das libysche Markenamt zur Zeit handlungsunfähig und nicht im Betrieb. Markeninhaber sollten sich rechtzeitig um eine Verlängerung bemühen und spezialisierte Rechtsanwälte zu Rate ziehen.
Bildnachweis: matteo caprari
Creative Commons Attribution 2.0 Generic (CC BY 2.0)
Markenanmeldung in Gambia
Unsere Kanzlei betreut nicht nur Anmelder deutscher Marken und Gemeinschaftsmarken sowie internationaler Registrierungen, sondern auch nationaler ausländischer Marken. Eine nationale ausländische Marke wird größtenteils dann angemeldet, wenn das betreffende Land kein Mitglied des Madrider Systems ist.
Indien ist beispielsweise so ein Fall. Da Indien kein Mitglied des Madrider Systems ist, führt der Weg zum Markenschutz in Indien nur über die Anmeldung einer nationalen indischen Marke. Die amtlichen Gebühren für die Anmeldung einer indischen Marke in einer Klasse betragen 40,00 €, was sensationell günstig ist, wenn man sich das Potential des indischen Marktes vor Augen hält. Allerdings hat das indische Markenamt zur Zeit einen Rückstau von 2 Jahren aufzuarbeiten, so dass sich der Anmelder in Geduld üben muss.
Aus verschiedensten Gründen treten vereinzelt auch exotischere Markenanmeldungen auf.
Gambia. Freilich können auch in Gambia Marken angemeldet werden. Nun informierten uns unsere Korrespondenzanwälte mit Bedauern, dass das dortige Markenamt einen Rückstau von 25 Jahren aufzuarbeiten habe.
Nun ja.
Gambia ist eine Republik in Westafrika, die an den Ufern des Gambia-Flusses liegt. Mit einer Fläche von ungefähr 11.000 Quadratkilometern ist das Land etwa so groß wie Oberösterreich, bzw. halb so groß wie das deutsche Bundesland Hessen und kleinster Flächenstaat des Kontinentes. Gambia hat ungefähr 1,6 Millionen Einwohner.
Quelle: Wikipedia
Bildnachweis: Patrik Ilg
Creative Commons Namensnennung 2.0 US-amerikanisch (nicht portiert) (CC BY 2.0)
Advent, Advent, was tun wenn’s brennt?

Der Brandschutzbeauftragte hat bereits bei jedem aufgestellten Gesteck farblich abgestimmt vorgesorgt. Natürlich sind die Bezeichnungen “Löschdecke” bzw. “Feuerlöschdecke” markenrechtlich im einschlägigen Warenbereich als nicht schutzfähig einzustufen, da jegliche Unterscheidungskraft fehlt, die Begriffe freihaltebedürftig sind und damit absolute Schutzhindernisse gem. § 8 Abs.2 Nr.1 und Nr.3 MarkenG vorliegen.
Besonders empfehlenswerte anwaltliche Fortbildung
Wir kennen das ja alle. Anwalt auf der Autobahn, gestresst und auf dem Weg zum Termin. Mal wieder hohes Tempo (200 km/h+x) und ein plötzlich auftauchendes Hindernis auf Fahrbahn. Was tun? Dieser Gedanke würde schon zum Unfall führen, da man bereits bei 200 km/h ca. 56 m/s zurücklegt.
Hier sind Automatismen gefragt. Diese kann man bei Fahrertrainings erlernen oder verfeinern. Eine der krasseren Varianten bietet die Firma Audi über das Programm Driving Experience an. Hinsichtlich des Preis-/Leistungsverhältnisses besonders zu empfehlen ist hierbei der Basis- oder Fortgeschrittenenkurs im Audi A8 4.2 Quattro TDI (350 PS) für lediglich 400,- € Tagespreis/Person inkl. sehr leckerer Verpflegung mit Fortbildungsurkunde.
Besonders viel Spaß hatten wir beim Hochgeschwindigkeitsverfolgungstraining auf der abgesteckten Rennstrecke (Fortgeschrittenenkurs). Vollgas, Anbremsen und Drift in die Kurve. Das Ganze mit einer Wagenlänge Abstand zum Vordermann mit einem 160.000,- € Fahrzeug ohne eigene Haftung.
Auch wenn “Freude am Fahren” eine durchgesetzte BMW Wortmarke (DE30094731) ist, kommt sie beim neuen Audi A8 aufgrund “Vorsprung durch Technik” (EM00621086, Inhaberin: AUDI AG) garantiert auf.
Gerichtskosten steigen um 565%
Im Zuge der allgemeinen Wirtschaftskrise und angesichts der bevorstehenden Euro-Entwertung steigen die Gerichtskosten, die bei der Einreichung einer Klage zu zahlen sind, um 564,63%.
Waren bei einem Streitwert von 25.000,- EUR bisher Gerichtskosten in Höhe von 933,- EUR zu entrichten, so sind ab sofort 5.268,- EUR einzuzahlen oder zu überweisen.

Vielleicht hat das Landgericht Hannover die Gerichtskosten auch einfach nur auf einem Streitwert von 250.000,- EUR statt 25.000,- EUR berechnet.
Anruf aus der Zukunft
Anruf beim Mandanten, und die Frage, wann mit seiner Genehmigung des Klassenverzeichnisentwurfes für seine Markenanmeldung zu rechnen sei. Immerhin lies die Antwort schon 5 Werktage auf sich warten.
Antwort des Mandanten: “Machen Sie sich keine Sorgen, ich bearbeite gerade meine E-Mails aus Januar 2010. Für mich sind sie noch weit in der Zukunft.”
Dann Prost! Der Gute hat ja Schneechaos und Fasching noch vor sich. Werde eine Wiedervorlage zu Ostern einrichten.
Die Poststelle beim Betriebssport
Bei uns wird körperliche Ertüchtigung groß geschrieben.
Der Roggensack
Ab und zu kommt es ja vor, dass die Mandantschaft aus tiefer Verbundenheit und Dankbarkeit dem Anwalt Geschenke zukommen lässt.
Damals vor gut zwei Jahren wurde der so übersendete “Roggensack” von allen belächelt und in der Asservatenkammer der Kanzlei verstaut.
Erst heute Morgen wurde das Relikt zu schätzen gelernt.
1 Grad Celsius und Schneeregen. Beim Heben des Aktenkoffers ins Auto passierte es dann. Seitlicher Rückenmuskel gezerrt oder so. Mit 38 ist man schon ganz schön alt. Die Misere hatte sich gestern Abend beim Fussballspielen (aktiv) schon angedeutet. Das Bayernspiel (passiv auf dem Sofa) hat mir dann wohl den Rest gegeben…
Seitdem ist der immer wieder in der Mikrowelle aufgewärmte Roggensack mein Begleiter.
Vielen Dank an die Kollegen, die nach gehöriger Suche den Roggensack wiedergefunden haben. Und natürlich besten Dank an die Mandantschaft.
TESTURTEIL: sehr empfehlenswert www.roggensack.de
Hamburger Brauch
Letzte Woche erlebt vorm LG Hamburg, Wettbewerbskammer:
Es geht nur noch um die Abmahnkosten i.H.v. 911,80 EUR netto der letztlich unberechtigten Abmahnung.
Aus wirtschaftlichen Gründen hatte unser Mandant längst eine strafbewehrte Unterlassungserklärung nach dem (modifizierten/neuen) Hamburger Brauch abgegeben, natürlich ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage und unter Protest gegen die Kosten.
Der Anwalt des Klägers, ein Fachmann im Steuerrecht, prescht nach der vorläufigen rechtlichen Einordnung des Vorsitzenden mit viel Elan nach vorn, um die Sache noch für seinen Mandanten zu retten. Zu viel des Guten. Der Vorsitzende muss den Kollegen nach 30 sek. aus seinem Vortrag herausreißen und ihm erklären, dass Anwälte zur Versachlichung der Sach- und Rechtslage verpflichtet seien und nicht noch Öl ins Feuer gießen sollen. Im Übrigen gehe es doch um Nichts mehr.
Aus der Sache gebracht schlägt der steuerfachmännische Kollege nunmehr noch wilder um sich und entdeckt in seiner Akte unsere damals abgegebene UVE. Und jetzt galoppieren die Pferde. Die Unterlassungserklärung, die er ja sowieso nicht angenommen habe, sei völlig falsch. Er vertritt die Auffassung, dass nach dem Hamburger Brauch schließlich der Schuldner die Vertragsstrafe bestimmen müsse, damit der Gläubiger die Angemessenheit der Vertragsstrafe bestimmen könne.
Ungläubige Blicke in der Runde. Der Vorsitzende erbarmt sich und erklärt dem Kollegen die Regelungen des Hamburger Brauchs. Kurzes Aufbäumen vom Kollegen. Dann bricht er mit den Worten ein: “Ich nehme alles zurück”.
Wir mussten bis dahin nicht einmal das Wort erheben.
Auch Anwälte sind vor Unglücken nicht gefeit
Die unglückliche Nachricht des Kollegen Seidlitz nehmen wir zum Anlass für ein Outing : Ja, Wasserschäden sind unangenehm. Das wissen wir. Aus eigener Erfahrung.
Derjenige, der früh morgens die Türen aufschloss, stand knöcheltief im Wasser. Stundenlang war es in der Nacht gelaufen und hatte – glücklicherweise nur – die unterste der drei Etagen überschwemmt. Während sich der Admin um seine Gerätschaften sorgte, nahmen andere eher den beklagenswerten Zustand des Laminats zur Kenntnis. An die Beschaffenheit des Estrichs mochte man zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht denken.
Nach Unterrichtung der Versicherung rückte eine schnelle Eingreiftruppe für Wasserschäden an. Stehwasser wurde abgesaugt, das Laminat rausgerissen, Trocknungsgeräte aufgestellt. Letztere erwiesen sich als effektiv, sorgten aber für eine menschenfeindliche Umgebung. Unsere Spezies ist für einen derart infernalen Lärm einfach nicht geschaffen. Von Zeit von Zeit fiel einem dann auch ein, dass die Biester im 24/7 Dauerbetrieb mit 3200W gefüttert wurden. Die Stromrechnung, die entsprechend anteilig von der Versicherung übernommen wurde, zog uns glatt die Schuhe aus.
Unser Fazit: Auf einen Wasserschaden kann der Mensch verzichten.
Wir wünschen dem Kollegen viel Erfolg bei der Sanierung.
Das Plätschermandat
Nachdem wir vor kurzem erfahren haben, was ein Kreiselmandat ist, folgt heute das Plätschermandat.
14.25 Uhr.
Rückruf der Mandantin in einer Markenanmeldeangelegenheit. Während des Gesprächs vernimmt der Autor ein sich wiederholendes Brummen und Klicken sowie ein unregelmäßiges plätscherndes Geräusch.
Nach kurzer Überlegung kommt der Autor für sich zum Schluss, dass die Mandantin in ihrer Fotokammer steht, im Hintergrund ein Kopierer läuft und sie Fotos im Entwicklungsbad wendet.
Am Ende des Gesprächs packt den Autor seine Anwaltsneugier und fragt bei der Mandantin nach, was das denn für interessante Geräusche seien.
Antwort: “Ach, ich bin im Home-Office und meine Waschmaschine läuft. Ich liege gerade in der Badewanne und entspanne mich.”
Fazit: Wenn man schon mit Anwälten spricht, sollte man sich anderweitig entspannen.
Das Kreiselmandat
Das Kreiselmandat:
- Ein neuer Mandant.
- Der kauft eine Gaststätte nebst scheinbar alteingesessenem Namen.
- Die neue Webseite wird unter dem Namen installiert.
- Es folgt Abmahnung durch prioritären Markeninhaber.
- Und ein Abmahnverfahren mit außergerichtlichem Vergleich einschließlich Aufbrauchfrist.
- Danach Suche und Sicherung eines Ersatznamens mit diversen Recherchen.
- Mandant klagt gegen den Verkäufer der Gaststätte auf Kaufpreisminderung, Schadensersatz.
- Gerichtlicher Vergleich.
- Mandant bezahlt seinen Anwalt, den Autor dieses Beitrags.
- Den Rest kann Mandant nicht zahlen und geht pleite.
- Aufgrund Eigentumvorbehalts fällt die Gaststätte zurück an den alten Eigentümer.
- Dieser verkauft sie erneut und nunmehr sogar unter Vorspiegelung, dass man diese unter dem scheinbar alteingesessenen Namen führen kann.
- Es kommt, was kommen muss.
- Abmahnung vom selben Gegner mit demselben Anwalt von damals.
- Gegenanwalt empfiehlt Abgemahnten den Autor, der schon damals tätig war.
- Das Spiel geht von Neuem los.
- Fazit: 2x volle Wertschöpfungskette mit demselben Sachverhalt.
- To be continued…
Widerspruchsverfahren im Widerspruchsverfahren im Widerspruchsverfahren
Tja, auch sowas kann passieren:
Unser Widerspruchsverfahren wurde ausgesetzt, da gegen die Widerspruchsmarke selbst Widerspruch erhoben worden ist.
Das Widerspruchsverfahren über die Widerspruchsmarke wurde aber auch ausgesetzt, da wiederum Widerspruch gegen die Widerspruchsmarke 2 in dem Widerspruchsverfahren über die Widerspruchsmarke 1 erhoben worden ist.
Noch Fragen?
THW – Die starke Marke aus Kiel
Es brodelte in der Ostseehalle in einer nie dagewesenen Lautstärke.
THW Kiel : Rhein-Neckar-Löwen 37:23
Trotz aller Korruptionsvorwürfe lässt sich der THW Kiel nicht beirren und zahlt es den Denunzianten aus Mannheim mit doppelter Münze zurück. Selten hat man eine Mannschaft in der Ostseehalle so sang- und klanglos untergehen sehen und das auch ohne Schiedsrichterunterstützung.

THW Kiel
Abwrackprämie
Die Kanzleipartner benötigen dieses Jahr noch neue Geschäftsfahrzeuge.
Verkehrte Welt. Während früher das Herz des Autoverkäufers vor Freude tanzte, wenn man kein Auto in Zahlung geben wollte, kommt heute bereits vorm Platznehmen die Frage nach einem Schrotthaufen im Eigenbestand.
Durchgehend mitleidige Blicke erntet man dann nach der Antwort, dass man mit so etwas natürlich nicht dienen kann, da man ja schließlich alle zwei oder drei Jahre neue Fahrzeuge gekauft hat.
Trotz langjähriger Treue zur Automarke kommt schnell das Gefühl eines Kunden zweiter Klasse auf, wenn man schließlich hört, dass der Automobilhersteller derzeit nur an “abwrackfähigen” Kunden Interesse hat und nur diesen die Geldscheine geradezu hinterher wirft.
Wir sehen uns wieder, wenn das Thema Abwrackprämie erledigt ist.
Neuer Kanzleisport
Seit einigen Tagen grassiert in der Kanzlei eine neue Sucht – Objekte der Begierde werden als Hintergrundbild auf dem Desktop des Rechners präsentiert.
Während sich die Motorenfraktion mit immer neuen Fahrzeugen auszustechen sucht, himmelt der technische Administrator das Bild eines Funkmikrofons an.
Dass das gute Stück von einer attraktiven Dame präsentiert wird, spielt aber vermutlich keine Rolle…
Ruhigstellung der Mandantschaft
Termin beim LG Düsseldorf.
Die Mandantschaft ist mit Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung überzogen worden. Die Parteien sind erbitterte Konkurrenten. Die Stimmung zwischen den Parteien ist vergiftet. Gegenstandswert 150.000,- EUR. Da tritt die gegnerische Anwältin in den Flur.
Sie hat alles, was man braucht. Jedenfalls soviel, um den Geschäftsführer der eigenen Mandantschaft für eine Zeit lang vom anstehenden Termin abzulenken.
Hat ihr aber nichts genutzt. Antrag auf Erlass der eV wurde zurückgewiesen.


