Gerichtskosten steigen um 565%

21. Mai 2010 von RA Dorowski · 1 Kommentar
Kategorie: Das Leben 

Im Zuge der allgemeinen Wirtschaftskrise und angesichts der bevorstehenden Euro-Entwertung steigen die Gerichtskosten, die bei der Einreichung einer Klage zu zahlen sind, um 564,63%.

Waren bei einem Streitwert von 25.000,- EUR bisher Gerichtskosten in Höhe von 933,- EUR zu entrichten, so sind ab sofort 5.268,- EUR einzuzahlen oder zu überweisen.

Vielleicht hat das Landgericht Hannover die Gerichtskosten auch einfach nur auf einem Streitwert von 250.000,- EUR statt 25.000,- EUR berechnet.

Warnung vor nicht amtlichen Schreiben VII

20. Mai 2010 von RA Dorowski · Einen Kommentar verfassen
Kategorie: Der Rest 

Unternehmen bieten – teilweise unter behördenähnlichen Bezeichnungen – eine kostenpflichtige Veröffentlichung oder Eintragung in nichtamtliche Register an.

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen dieser Unternehmen wecken teilweise den Anschein amtlicher Formulare.

Sie stehen jedoch in keinem Zusammenhang mit dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt oder der World Intellectual Property Organization.

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen berühren nicht Ihre Markenanmeldung und haben keinen Einfluss auf den Bestand Ihrer Marke.

Weiterlesen…

EuGH: Bananabay – Markenrechtsverletzung durch Google AdWords

19. Mai 2010 von RA Prehm · 2 Kommentare
Kategorie: Das Recht 

In seiner neuesten Entscheidung über Google AdWords (EuGH, Beschl. v. 26.03.2010 – Az. C-91/09 – Bananabay) führt der EuGH seine Rechtsprechungspraxis (siehe EuGH, Urt. v. 23.03.2010 – C 236/08 bis C 238/08 – Louis Vuitton und Eurochallenges) strikt fort.

Zu entscheiden hatte er hier über folgende Frage:

Ob die Verwendung einer fremden Markenbezeichnung als Keyword bei Google AdWords zu dem Zweck, dass die eigene Werbung bei einer Suche nach der fremden Marke in der von den Suchergebnissen abgetrennten Anzeigenspalte erscheint, eine markenmäßige Benutzung darstellt.

Der EuGH meint hierzu, dass die Nutzung einer fremden Marke als Keyword dann eine Markenverletzung sei, wenn dem Betrachter nicht klar wird, dass die angebotenen Dienstleistungen nicht vom Markeninhaber, sondern von einem Dritten stammen.

Inhaltlich deckungsgleich hatte der EuGH schon in Sachen Louis Vuitton und Eurochallenges argumentiert.

Was helfen uns diese vorgenannten Entscheidungen nun? Zunächst einmal leider gar nichts. Die verschiedenartige Auslegung dieser Urteile und Beschlüsse des EuGH in den juristischen Fachkreisen zeigt leider, dass den praktizierenden Rechtsanwälten mit diesen Urteilen nicht gedient ist.

Die Frage, ob eine Google-AdWords Werbung hinreichend deutlich eine Verwechslung ausschließt, also für den Durchschnittsinternetnutzer erkennen lässt, ob die in der AdWords-Kampagne beworbenen Waren und Dienstleistungen vom Markeninhaber oder einem mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen stammen, haben nunmehr die nationalen Instanzengerichte und letztlich wohl in einigen Jahren wieder der BGH zu entscheiden.

Ob schon eine markenfremde URL im AdWords-Werbebanner als Unterscheidungskriterium dafür ausreicht, bleibt folglich ebenso abzuwarten wie ein konkretes Urteil dazu, ab wann die Grenze einer deutlichen Abgrenzung unterschritten wird.

Geholfen hat der EuGH mit seinen Rechtseinschätzungen zunächst einmal nur dem Werbegeschäftsprinzip von Google.

Die Kunst, eine Domain zu löschen

17. Mai 2010 von RA Prehm · 2 Kommentare
Kategorie: Der Rest 

Haben Sie schon einmal versucht, binnen der Abmahnfrist eine .de-Domain löschen (CLOSE) zu lassen?

Bei der 1&1 Internet AG hat man anscheinend viel Spaß.

Trotz der Übersendung des offiziellen Faxformulars am 06.05.2010, wiederholten Anrufen bei den Hotlines, zwischenzeitlicher Einschaltung unserer Kanzlei, erneuten Telefonaten des Anwalts mit Fachhotlines und anwaltlichen Drohschreiben lässt sich die 1&1 Internet AG bis heute (17.05.2010) nicht erweichen.

Am Freitag lief die in der Abmahnung gesetzte Frist aus. Die einstweilige Verfügung ist von der Gegenseite bestimmt schon beantragt.

Bleibt wohl nur, den fast 5stelligen Schaden bei 1&1 später einzuklagen und im eV-Verfahren den Streit zu verkünden. 1&1 gaukelt in seinen TV-Spots Kundennähe vor. Die Realität sagt was anderes. Mal gucken, wie schnell die Rechtsabteilung von 1&1 auf diesen Blogbeitrag reagiert.

Galerie: Markenurkunde Kanada

10. Mai 2010 von RA Dorowski · Einen Kommentar verfassen
Kategorie: Die Marken 

Der jüngste Zugang in unserer Markengalerie ist dieses hübsche Exemplar aus Kanada.

Warnung vor nicht amtlichen Schreiben VI

7. Mai 2010 von RA Dorowski · Einen Kommentar verfassen
Kategorie: Der Rest 

Unternehmen bieten – teilweise unter behördenähnlichen Bezeichnungen – eine kostenpflichtige Veröffentlichung oder Eintragung in nichtamtliche Register an.

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen dieser Unternehmen wecken teilweise den Anschein amtlicher Formulare.

Sie stehen jedoch in keinem Zusammenhang mit dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt oder der World Intellectual Property Organization.

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen berühren nicht Ihre Markenanmeldung und haben keinen Einfluss auf den Bestand Ihrer Marke.

Weiterlesen…

Google: Neues Logo – was bedeutet das für die Marke

6. Mai 2010 von RA Dorowski · Einen Kommentar verfassen
Kategorie: Die Marken 

Seit gestern präsentiert sich Google im neuen Gewand.

Neben neu strukturierten Suchergebnissen verwendet Google ein neues Logo.

Die Schattierung wurde weitestgehend entfernt, die Farben sind kräftiger. Insgesamt wirkt das neue Google Logo flacher als zuvor.

Altes Google Logo:

Neues Google Logo:

Das oben abgebildete, alte Google Logo ist als internationale Registrierung Nr. 881006 geschützt. Die Frage ist nun, ob durch die Verwendung des neuen Logos die internationale Registrierung Nr. 881006 weiterhin benutzt wird oder nicht.

Im Fall einer fünfjährigen Nichtbenutzung wird eine Marke wegen Verfalls löschungsreif, § 49 Abs. 1 MarkenG. Aus ihr können im Verletzungsfall keine Ansprüche geltend gemacht werden, § 25 Abs. 1 MarkenG.

(Diese Frage ist allerdings rein akademischer Natur, da der Begriff Google unabhängig von seiner grafischen Ausgestaltung durch eine Wortmarke geschützt ist.)

Die Frage wird durch § 26 Abs. 3 MarkenG beantwortet:

Als Benutzung einer eingetragenen Marke gilt auch die Benutzung der Marke in einer Form, die von der Eintragung abweicht, soweit die Abweichungen den kennzeichnenden Charakter der Marke nicht verändern.

Dieser Norm kommt große praktische Bedeutung zu, da Zeichen regelmäßig dem Zeitgeschmack angepasst werden. Ob eine den kennzeichnenden Charakter einer Marke verändernde Abweichung vorliegt, richtet sich danach, ob der Verkehr, sofern er die eingetragene Form kennt, in der benutzten Form noch dieselbe Marke sieht (BGH GRUR 2008, 714, 716 – idw).

Als zulässige Änderungen sind Modernisierungen in Schrift und Bild zu bewerten (Ströbele/Hacker, Markengesetz, 9. Aufl., § 26 Rn. 112), insbesondere dann, wenn beibehaltene grafische Gestaltungselemente im Vordergrund stehen (BGH GRUR 1989, 510, 512 – Teekanne II). Das alte und das neue Google Logo verwenden dieselbe Schriftart, denselben Farbton und dieselbe Farbtonreihenfolge. Die Unterschiede beschränken sich auf die Schattierung, die als Gestaltungselement aber nicht im Vordergrund steht, und auf die Farbsättigung.

Dies zugrunde gelegt, fällt die Prüfung eindeutig zum Vorteil von Google aus. Es handelt sich um unwesentliche Änderungen, die den kennzeichnenden Charakter der internationalen Registrierung Nr. 881006 nicht verändern. Durch die Benutzung des neuen Logos wird die Benutzung der internationalen Registrierung Nr. 881006 fingiert.

Mehr im offiziellen Goole Blog: A spring metamorphosis — Google’s new look

Besprechung des Logos bei Brand New: An Inconvenient Drop Shadow

Episode 2 – Bill erklärt die Markenformen

5. Mai 2010 von RA Dorowski · Einen Kommentar verfassen
Kategorie: Das Recht 

Weiter: Episode 1 – Bill hat eine Marke angemeldet

Markentorhüter

4. Mai 2010 von RA Prehm · Einen Kommentar verfassen
Kategorie: Die Marken 

René Adler fährt aufgrund seiner Verletzung nicht mit zur WM. Es stellt sich damit die Frage, ob Manuel Neuer oder Tim Wiese die neue Nr. 1 im Tor der Nationalmannschaft sein wird.

Geht es nach den eingetragenen Marken, hat der innovative Manuel Neuer die Nase vorn. Im Gegensatz zu Tim Wiese hat er seinen guten Namen markenrechtlich für diverse Waren und Dienstleistungen schützen lassen.

Auf der Suche nach der neuen Nr. 3 raten wir Jogi zu Hans Jörg Butt, der seinen Namen schon lange hat markenrechtlich schützen lassen.

P.S.: Der ausgeschiedene René Adler hat auch keine Marke…

Manuel Neuer
Gemeinschaftsmarke EM08670457
Anmeldedatum 06.11.2009
Nizzaklassen 09, 25, 28, 38, 41

Hans Jörg Butt
Deutsche Marke DE39974905
Anmeldedatum 29.11.1999
Nizzaklassen 28, 35, 41

Sie können Ihr Tee umsonst kochen

3. Mai 2010 von RA Dorowski · Einen Kommentar verfassen
Kategorie: Die Marken 

Fundstück des Tages: Der in der Türkei hergestellte Kalklöser Porçöz.

Deutsche Wortmarke porcöz
Registernummer 30744499
Anmeldetag 06.07.2007
Klasse 03: Reinigungsmittel

Was uns der Claim “Sie können Ihr Tee umsonst kochen” sagen will, haben wir nicht verstanden. Auch der türkische Verkäufer war ratlos. Lost in Translation?

P.S.: Vorsicht