Prosawettbewerb

30. Juni 2009 von RA Dorowski · Einen Kommentar verfassen
Kategorie: Das Recht, Der Rest 

Die angemeldete Marke ist eine Kombination aus zwei grammatikalisch nicht korrekt verbundenen englischen Begriffen. Die Begriffe sind für sich genommen jedoch verständlich. In der Mitteilung über ein Eintragungshindernis des HABM schreibt der zuständige Prüfer:

Die Feststellung, dass richtigeres Englisch … wäre, ist unerheblich, da die Markenprüfung weder eine Rechtschreibübung darstellt noch ein Prosawettbewerb ist.

Da hat er Recht. Denn es geht nur darum, dass die angesprochenen Verkehrskreise verstehen, was mit der Aussage der Marke gemeint wird. Zum Zwecke der Beurteilung des beschreibenden Charakters einer Marke ist festzustellen, ob aus der Sicht der maßgeblichen Verkehrskreise ein hinreichend direkter und konkreter Zusammenhang zwischen dem Ausdruck und den Waren oder Dienstleistungen besteht, deren Eintragung beantragt wird (Rechtssache T-311/02, Nr. 30).

Bookmark and Share

Statistik: Gemeinschaftsmarken Anmelder 1996-2004

25. Juni 2009 von RA Dorowski · 1 Kommentar
Kategorie: Die Marken 

Gestern wies Class46 auf die lesenswerte Studie “Which Reputations Does a Brand Owner Need?” von Georg von Graevenitz hin und versorgte die Leser gleich mit einer Zusammenfassung derselben.

In der Studie werden die Top Gemeinschaftsmarkenanmelder aus dem Zeitraum 1996 bis 2004 genannt.

Die Top 10 sieht folgendermaßen aus:

  1. Konami (JP) 1313 Anmeldungen
  2. Procter & Gamble (USA) 1065 Anmeldungen
  3. Deutsche Telekom (D) 1035 Anmeldungen
  4. Mars (USA) 897 Anmeldungen
  5. Daimler Chrysler (D) 812 Anmeldungen
  6. Rewe (D) 621 Anmeldungen
  7. L’Oreal (F) 608 Anmeldungen
  8. BASF (D) 570 Anmeldungen
  9. Unilever (NL) 490 Anmeldungen
  10. Lancome (F) 439 Anmeldungen

Quelle: Georg von Graevenitz, “Which Reputations Does a Brand Owner Need?”, 2007

Eine Überraschung ist sicherlich der mit Vorsprung auf Platz 1 liegende japanische Videospielgigant Konami. Konami setzt hier auf den bestmöglichen Schutz seiner Waren, da ein Werktitelschutz allein oftmals nicht ausreichend ist. Die weiteren Unternehmen hatte man im Top Bereich erwartet.

Bookmark and Share

Galerie: Markenurkunde Nigeria, blau

22. Juni 2009 von RA Dorowski · 1 Kommentar
Kategorie: Die Marken 

Die nigerianische Markenurkunde einer Bildmarke. Die Bildmarke wurde farbig ausgedruckt und auf das Urkundsblatt geklebt. Dickes, blaues Papier.

Markenurkunde Nigeria

Markenurkunde Nigeria

Bookmark and Share

Tipp: Country Index

19. Juni 2009 von RA Dorowski · Einen Kommentar verfassen
Kategorie: Der Rest 

S.M.D. Markeur informiert mit dem Country Index über die nationalen Anmelde- und Widerspruchsverfahren, die Schutzdauer und den Benutzungszwang sowie die jeweiligen amtlichen Gebühren. Diejenigen, die eine Marke im Ausland anmelden möchten, wird ein Blick in den Country Index empfohlen.

Country Index

Country Index

Bookmark and Share

HABM: Alicante News mit Fokus Griechenland

18. Juni 2009 von RA Dorowski · Einen Kommentar verfassen
Kategorie: Die Marken 

Die aktuelle Ausgabe der Alicante News hat Griechenland im Fokus.

Im Jahr 2008 wurden aus Griechenland 424 Gemeinschaftsmarken beim HABM angemeldet. Davon entfielen 63% auf Bildmarkenanmeldungen, gefolgt von 35% Wortmarkenanmeldungen. Diese Verteilung ist aus dem Grunde ungewöhnlich und interessant, da regelmäßig Wortmarkenanmeldungen ein Übergewicht bilden. Zum Vergleich: In Deutschland entfielen 68% auf Wortmarkenanmeldungen und 30% auf Bildmarkenanmeldungen. Am häufigsten wurden Dienstleistungen der Klasse 35 angemeldet, gefolgt von Dienstleistungen der Klasse 42 und Waren der Klasse 16.

Häufigste Anmelder:

  1. Cosmote-Mobile Telecommunications S.A. (85 Anmeldungen)
  2. Mevgal S.A. (38 Anmeldungen)
  3. Dynamiki Zoi A.E. (30 Anmeldungen)
  4. Toyristikes Epicheiriseis Messinias A.E. (23 Anmeldungen)
  5. Fage Dairy Processing Industry S.A. (21 Anmeldungen)

Quelle: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt

Bookmark and Share

Hohe Kennzeichnungskraft

17. Juni 2009 von RA Dorowski · Einen Kommentar verfassen
Kategorie: Der Rest 

Aus dem Schriftsatz der Gegenseite:

Die Marke besitzt hohe Kennzeichnungskraft, da sie auch als IR-Marke eingetragen ist.

Weiteres Vorbringen zur Kennzeichnungskraft der Marke erfolgte nicht. Die Behauptung trägt eher den Anschein einer Verzweiflungstat.

Allein die Eintragung als Internationale Registrierung führt mitnichten zu einer Erhöhung der Kennzeichnungskraft.

Die bloße Eintragung einer Marke an sich verleiht nicht einmal eine normale Kennzeichnungskraft (Ströbele/Hacker, Markengesetz, 8. Aufl., § 9 Rn. 185, 189).

Für die Feststellung der hohen Kennzeichnungskraft sind nach der Rechtsprechung des BPatG und BGH als nicht abschließende Faktoren der Marktanteil, die Intensität, die geografische Verbreitung und Dauer der Markenverwendung, die dafür aufgewandten Werbemittel und die dadurch erreichte Bekanntheit heranzuziehen.

Bookmark and Share

Basics: Flaggen als Markenbestandteil

15. Juni 2009 von RA Dorowski · 2 Kommentare
Kategorie: Die Marken 

Die Anmeldung einer Wort-/Bildmarke oder Bildmarke mit Flaggen-, Wappen- oder sonstigem Hoheitsbestandteil ist mit Vorsicht anzugehen. Denn § 8 Abs. 2 Nr. 6 MarkenG bestimmt, dass Marken von der Eintragung ausgeschlossen sind, die Staatswappen, Staatsflaggen oder andere staatliche Hoheitszeichen oder Wappen eines inländischen Ortes oder eines inländischen Gemeinde- oder weiteren Kommunalverbandes enthalten.

Hierdurch soll die Ausnutzung von Hoheitszeichen zu kommerziellen Zwecken unterbunden werden. Der Begriff des Hoheitszeichens ist weit zu verstehen. Eine Ausdehnung erfolgt durch § 8 Abs. 4 S. 1 MarkenG, indem auch Nachahmungen von Hoheitszeichen von der Eintragung ausgeschlossen sind. Um Nachahmungen kann es sich handeln, wenn die Hoheitszeichen in stilisierter Form benutzt werden.

Keine Hoheitszeichen sind die reinen Landesfarben. Werden diese jedoch in der für Flaggen typischen rechteckigen Form angeordnet, liegt wiederum ein Hoheitszeichen im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 6 MarkenG vor.

Letztendlich kommt es darauf an, ob die jeweilige Darstellung den Eindruck eines hoheitlichen Bezugs erweckt. Beschränkt sich die Darstellung ausschließlich auf den dekorativen Bereich ohne jeglichen hoheitlichen Bezug, steht dieser Art der Darstellung das absolute Schutzhindernis des § 8 MarkenG nicht entgegen.
Weiterlesen…

Bookmark and Share

Warnung vor nicht amtlichen Schreiben IV

15. Juni 2009 von RA Dorowski · 1 Kommentar
Kategorie: Der Rest 

Nicht überweisen! Der lange, kleingedruckte Text rechts oben erläutert, dass der Adressat nicht zur Zahlung verpflichtet ist.

Siehe hier, hier und hier.

International Bureau for Intellectual Property

Bookmark and Share

Basics: Die Nutzung von Exportmarken

11. Juni 2009 von RA Dorowski · 1 Kommentar
Kategorie: Die Marken 

Viele Unternehmen haben Produkte in ihrem Sortiment, die zwar in Deutschland produziert, jedoch ausschließlich im Ausland angeboten werden. Diese Prozedur ist in der Nahrungs- und Genussmittelbranche sehr beliebt.

Beispiel: Die Beck’s Brauerei braut das St. Pauli Girl in Deutschland. Das Bier wird allerdings nur in den USA verkauft.

Diese Produkte werden häufig mit sogenannten Exportmarken gekennzeichnet. Im obigen Beispiel existiert die deutsche Wortmarke “ST. PAULI GIRL” (Az. 395 07 702) aus dem Jahr 1995, eingetragen für “Bier, alkoholfreies Bier und alkoholarmes Bier” (Klasse 32).

Frage: Werden solche Exportmarken im Inland benutzt?

Denn für die Geltendmachung von Rechten aus der Marke sowie die Aufrechterhaltung des Markenschutzes bestimmt § 26 Abs. 1 MarkenG, dass die Marke im Inland ernsthaft benutzt werden muss.

Doch hilft § 26 Abs. 4 MarkenG weiter. Danach gilt als Benutzung im Inland auch das Anbringen der Marke auf Waren oder deren Aufmachung oder Verpackung im Inland, wenn die Waren ausschließlich für die Ausfuhr bestimmt sind. Die Norm enthält eine Erleichterung für Exportmarken. Unter Anbringen ist die körperliche Verbindung von Marke und Ware zu verstehen. Im Zweifelsfall muss der Markeninhaber diese Verbindung nachweisen. Das bloße Vorlegen von Etiketten reicht für einen Beweis nicht aus.

Wird das St. Pauli Girl also nicht nur in Deutschland gebraut, sondern findet auch die Anbringung der Marke auf der Ware in Deutschland statt, liegt eine Inlandsbenutzung im Sinne des § 26 MarkenG vor.

Bookmark and Share

Warnung vor nicht amtlichen Schreiben III

9. Juni 2009 von RA Dorowski · 2 Kommentare
Kategorie: Das Recht 

Die nicht amtlichen Schreiben werden auch immer dreister. Die “Aufklärung”, dass man nicht zur Zahlung verpflichtet ist, steht im Kleinstgedruckten und hinterlässt Verwirrung.

Hinweis: Sollten Sie einen Vertreter oder einen Zustellungsbevollmächtigten für Ihre Marke bestellt haben, werden Ihnen amtliche Schreiben ausschließlich durch diesen zugestellt. Alle Schreiben, die Ihnen direkt zugehen, sind mit äußerster Vorsicht zu genießen.

Weitere Informationen des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt.

Diesmal ein Schreiben der “Community Trade Mark and Designs Limited”:

Community Trade Mark and Designs Limited

Community Trade Mark and Designs Limited

Bookmark and Share

Nächste Seite »