Presse: Führendes internationales Auktionshaus löscht Marke
Kanzlei Prehm und Klare vertritt erfolgreich Gegenpartei
28.02.2006
Die Tageszeitung „Die Welt“ berichtet in Ihrer
Print- und Onlineausgabe von dem markenrechtlichen Konflikt um den
Slogan eines führenden, internationalen Auktionshauses, in den über 60
Millionen Euro an Werbeausgaben geflossen waren.
Dazu Auszüge aus der Welt, erschienen am Mittwoch, 29. Juni 2005:
Das Online-Auktionshaus Ebay kann mit seinem Slogan "3...2...1...meins!"
nicht mehr tun und lassen was es will. Das entschied das Landgericht
Hamburg in einem Eilverfahren (Az: 312 O 213/05).
(...)
Das Auktionshaus wirbt mit dem Spruch seit Oktober 2003 und hat bislang
mindestens 60 Mio. Euro für Werbung mit diesem Slogan ausgegeben.
(...)
Hintergrund des Streits ist die Marke "3..2..1...meins!", die
Unternehmensberater Peter Bakun aus Willich für drei Warenklassen ins
deutsche Markenregister eintragen ließ. Der optische Unterschied zur
Ebay-Marke, die Anzahl der Punkte zwischen den Zahlen, ist marginal.
Wesentlich ist jedoch, was die Juristen ein prioritätsälteres
Markenrecht nennen. In dem gerichtlichen Streit war es ein tragender
Grund für Bakuns Sieg: Seine Markenanmeldung, mit der er eine ältere
Spielidee schützen wollte, erfolgte im Januar 2004 und damit einen Monat
vor der Marken-Anmeldung durch Ebay. Zudem überschnitten sich die
angemeldeten Produkt- und Dienstleistungsklassen teilweise. Das heißt,
beide Parteien wollten sich den Claim für Spiele aller Art sichern. Hier
hat Ebay nach der jüngsten Gerichtsentscheidung bereits nachgegeben und
auf seinen Anspruch verzichtet.
(...)
Bakuns Anwalt, der Kieler Markenspezialist Karsten Prehm, stellt nun
fest: "Selbst die großen Agenturen, ausgestattet mit viel Geld und
beraten durch spezialisierte Anwälte, machen Fehler. Über vier Monate
wurde eine Werbekampagne gefahren, obwohl es keine Markenanmeldung gab.
Ein solcher flankierender Markenschutz ist aber absolut üblich." Allein
durch den Eintrag einer Marke entsteht ein geistiges Schutzrecht mit der
Folge, daß andere die Marke nicht mehr benutzen dürften.
Den Volltext zu diesem Artikel können Sie hier lesen: WELT
vom 29.06.2005